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   BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20   

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https://dejure.org/2021,2992
BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20 (https://dejure.org/2021,2992)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - 4 StR 474/20 (https://dejure.org/2021,2992)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 4 StR 474/20 (https://dejure.org/2021,2992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 53, 54 StGB, § 55 StGB, § 354 Abs. 1b StPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Möglichkeiten zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung; (Vollständige) Rechtskraft der früheren Verurteilung als Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Voraussetzung der vollständigen Rechtskraft der früheren Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    Umfang der Möglichkeiten zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung; (Vollständige) Rechtskraft der früheren Verurteilung als Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 429
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.2013 - 4 StR 125/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Rechtskraft der einbezogenen Verurteilung)

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
    Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist jedoch die Rechtskraft der früheren Verurteilung (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - 4 StR 125/13 Rn. 2; Eschelbach in SSW-StGB, 5. Aufl., § 55 Rn. 21; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 55 Rn. 29; Rissing-van Saan/Scholze in LK-StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 4; von Heintschel-Heinegg, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 20; Frister in NK-StGB, 5. Aufl., § 55 Rn. 20; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 32).
  • BGH, 12.03.2018 - 4 StR 494/17

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
    d) Der Senat macht von § 354 Abs. 1b StPO Gebrauch, der die Möglichkeit eröffnet, das Tatgericht auf eine Entscheidung im Beschlusswege nach §§ 460, 462 StPO zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 494/17 Rn. 6).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
    c) Mit der Aufhebung der Gesamtstrafe entfällt auch die Grundlage für die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 44, 219).
  • BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09

    Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, da mit ihr lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschrieben ist (BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 und vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 29.07.2020 - 4 StR 218/20

    Einstellung des Verfahres aus prozessökonomischen Gründen bzgl. des zur Last

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, da mit ihr lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschrieben ist (BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 und vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung)

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
    Durch das in diesem Verfahren verkündete Urteil wird eine Zäsur gebildet, sodass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 27. August 2020 - 4 StR 222/20 Rn. 4).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 337/22

    Konkurrenzen (mittelbare Täterschaft: individuelle Gegebenheiten des eigenen

    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht aufzunehmen, da sie lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschreibt und damit nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 StR 474/20 Rn. 2; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 Rn. 2; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09).

    a) Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht aufzunehmen, da sie lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschreibt und damit nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 StR 474/20 Rn. 2; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 Rn. 2; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09).

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