Rechtsprechung
BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 53 StGB; § 54 StGB; § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Rechtskraft der früheren Verurteilung als Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 53, 54 StGB, § 55 StGB, § 354 Abs. 1b StPO
- Wolters Kluwer
Umfang der Möglichkeiten zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung; (Vollständige) Rechtskraft der früheren Verurteilung als Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- rewis.io
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Voraussetzung der vollständigen Rechtskraft der früheren Verurteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55
Umfang der Möglichkeiten zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung; (Vollständige) Rechtskraft der früheren Verurteilung als Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 16.07.2020 - 4151 Js 3700/19
- BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 429
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.04.2013 - 4 StR 125/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Rechtskraft der einbezogenen Verurteilung)
Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist jedoch die Rechtskraft der früheren Verurteilung (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - 4 StR 125/13 Rn. 2;… Eschelbach in SSW-StGB, 5. Aufl., § 55 Rn. 21;… Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 55 Rn. 29;… Rissing-van Saan/Scholze in LK-StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 4;… von Heintschel-Heinegg, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 20;… Frister in NK-StGB, 5. Aufl., § 55 Rn. 20;… Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 32). - BGH, 12.03.2018 - 4 StR 494/17
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
- BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum
Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
c) Mit der Aufhebung der Gesamtstrafe entfällt auch die Grundlage für die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 44, 219).
- BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09
Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige …
Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, da mit ihr lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschrieben ist (BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 und vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248). - BGH, 29.07.2020 - 4 StR 218/20
Einstellung des Verfahres aus prozessökonomischen Gründen bzgl. des zur Last …
Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, da mit ihr lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschrieben ist (BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 und vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248). - BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung)
Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20
Durch das in diesem Verfahren verkündete Urteil wird eine Zäsur gebildet, sodass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 27. August 2020 - 4 StR 222/20 Rn. 4).
- BGH, 01.02.2023 - 4 StR 337/22
Konkurrenzen (mittelbare Täterschaft: individuelle Gegebenheiten des eigenen …
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht aufzunehmen, da sie lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschreibt und damit nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 StR 474/20 Rn. 2;… Beschluss vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 Rn. 2; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09).a) Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Angeklagten ist nicht aufzunehmen, da sie lediglich das Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels umschreibt und damit nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 StR 474/20 Rn. 2;… Beschluss vom 29. Juli 2020 - 4 StR 218/20 Rn. 2; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09).