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   BGH, 21.01.2021 - IX ZR 89/20   

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BGH, 21.01.2021 - IX ZR 89/20 (https://dejure.org/2021,2024)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - IX ZR 89/20 (https://dejure.org/2021,2024)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - IX ZR 89/20 (https://dejure.org/2021,2024)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 7 Abs. 6 SchVG, § 5 Abs. 1 Satz 3 SchVG, § ... 19 Abs. 2 Satz 1 SchVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 SchVG, §§ 675, 667 ff BGB, § 1 Abs. 1 SchVG, § 4 Satz 1 SchVG, §§ 5 bis 21 SchVG, § 5 Abs. 1 SchVG, § 5 Abs. 1, § 19 Abs. 2 SchVG, § 19 Abs. 1 Satz 1 SchVG, § 19 SchVG, § 38 InsO, § 89 Abs. 2 InsO, § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 145 BGB, § 151 BGB, §§ 677 ff BGB, §§ 812 ff BGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Ablehnung der Rechtsanwaltsvergütung durch den Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren

  • rewis.io

    Schuldverschreibungen einer insolventen GmbH & Co. KG: Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchVG § 7 Abs. 6 ; SchVG § 19 Abs. 2
    Revision gegen die Ablehnung der Rechtsanwaltsvergütung durch den Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1020
  • NZG 2021, 1037
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - IX ZR 89/20
    Der Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters ist keine Masseverbindlichkeit (BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - IX ZR 87/16, WM 2017, 379 Rn. 7 ff).

    Wurde der gemeinsame Vertreter erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt, kann der Vergütungsanspruch schließlich auch nicht als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet werden, weil er im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht begründet war (vgl. § 38 InsO; vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017, aaO Rn. 26).

    Der gemeinsame Vertreter ist mit seinem Vergütungsanspruch Neugläubiger, dem der Schuldner nur nach Maßgabe des § 89 Abs. 2 InsO mit seinem insolvenzfreien Vermögen haftet (BGH, Urteil vom 12. Januar 2017, aaO).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es Sache des Gesetzgebers ist, die rechtlichen Voraussetzungen für eine bessere Absicherung des Vergütungsanspruchs des gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren zu schaffen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2017, aaO Rn. 29).

    d) Im Urteil vom 12. Januar 2017 (aaO Rn. 27) hat der Senat einen Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen die Anleihegläubiger für möglich gehalten, welcher einen aus § 7 Abs. 6 SchVG abgeleiteten, gegen den Schuldner gerichteten Freistellungsanspruch der Anleihegläubiger begründe; dieser Freistellungsanspruch könne an den gemeinsamen Vertreter abgetreten und als gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO nachrangiger Zahlungsanspruch zur Tabelle angemeldet werden.

    Damit hat der Senat keinen aus dem Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger folgenden Verfügungsanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen die Anleihegläubiger anerkannt, sondern die Möglichkeit bedacht, dass der gemeinsame Vertreter im Rahmen der Vertragsfreiheit unbeschadet der Regelung in § 7 Abs. 6 SchVG mit den Gläubigern eine von diesen zu zahlende Vergütung für seine Tätigkeit vereinbaren kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017, aaO Rn. 28).

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/15

    Kosten des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütungen und Auslagen des

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - IX ZR 89/20
    Der Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters richtet sich ausschließlich gegen den Schuldner (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15, WM 2016, 1547 Rn. 9; OLG Nürnberg, ZInsO 2020, 2011, 2014 f; LG Mönchengladbach, ZIP 2020, 380; Veranneman/Veranneman, SchVG, 2. Aufl. §§ 7, 8 Rn. 80; Rüberg, Die Anleihe in der Insolvenz, S. 197 f; Kienle/Vos, NZI 2020, 890, 891; aA AG Nürnberg, ZInsO 2020, 2449 f).

    Sie können nicht vom Insolvenzgericht festgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15, WM 2016, 1547).

  • RG, 11.05.1917 - III 462/16

    Verpflichtungen eines Vertreters der Gläubiger von Teilschuldverschreibungen.

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - IX ZR 89/20
    Kommt ein Mehrheitsbeschluss zustande und übernimmt der Vertreter die ihm angetragene Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren, richtet sich das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und dem gemeinsamen Vertreter grundsätzlich nach Auftragsrecht (§§ 675, 667 ff BGB; vgl. die amtliche Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung vom 29. April 2009, BT-Drucks. 16/12814, S. 19 f zu § 7 SchVG-E; OLG Nürnberg, ZInsO 2020, 2011, 2014; Antoniadis, NZI 2014, 785, 786; jeweils mwN; ebenso zum alten Recht RGZ 90, 211, 213 f).
  • LG Mönchengladbach, 01.10.2019 - 4 S 118/19

    Anleihegläubiger, Insolvenzverfahren, Vergütung

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - IX ZR 89/20
    Der Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters richtet sich ausschließlich gegen den Schuldner (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15, WM 2016, 1547 Rn. 9; OLG Nürnberg, ZInsO 2020, 2011, 2014 f; LG Mönchengladbach, ZIP 2020, 380; Veranneman/Veranneman, SchVG, 2. Aufl. §§ 7, 8 Rn. 80; Rüberg, Die Anleihe in der Insolvenz, S. 197 f; Kienle/Vos, NZI 2020, 890, 891; aA AG Nürnberg, ZInsO 2020, 2449 f).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16

    Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter von

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - IX ZR 89/20
    Die Rechtsverhältnisse zwischen den Gläubigern und dem Schuldner sind bezüglich der Schuldverschreibungen individuell (vgl. BT-Drucks. 16/12814, S. 20 zu § 7 Abs. 2 Satz 4 SchVG-E; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, WM 2016, 1589 Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2021 - 14 U 3753/19

    Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters

    Mit Verfügung vom 02.03.2021 (Bl. 452 d.A.) hat der Senat auf die Urteile des BGH vom 21.01.2021 mit den Az. IX ZR 77/20 und IX ZR 89/20 hingewiesen.

    Nach den aktuellen Entscheidungen des BGH vom 21.01.2021, Az.: IX ZR 77/20 und Az.: IX ZR 89/20, richtet sich in diesem Fall zwar das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und dem gemeinsamen Vertreter grundsätzlich nach Auftragsrecht (§§ 675, 677 BGB).

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