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   BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60   

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https://dejure.org/1962,1507
BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60 (https://dejure.org/1962,1507)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1962 - V ZR 114/60 (https://dejure.org/1962,1507)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1962 - V ZR 114/60 (https://dejure.org/1962,1507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1058 (Ls.)
  • MDR 1962, 470
  • DNotZ 1963, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60

    Übernahmerecht als Vermächtnis

    Auszug aus BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60
    Denn nach der jetzigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. November 1961 - V ZR 31/60, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vgl. auch Bartholomeyczik, Erbrecht 5. Aufl. § 43 III 3) ist die Zuwendung eines Nachlaßgegenstands an einen von mehreren Miterben schon dann keine bloße Teilungsanordnung, sondern (auch) ein Vermächtnis, wenn der Erblasser einen solchen Begünstigungswillen hat; zur Annahme eines Vermächtnisses ist abweichend von früheren Auffassungen (s. das genannte Urteil) nicht außerdem erforderlich, daß der Wert dieses Nachlaßgegenstands bei der Erbauseinandersetzung auf den Erbteil des Bedachten nicht angerechnet werden soll oder daß, wie die Revision verlangt, die Zuteilung von der Erbenstellung des Bedachten unabhängig sein soll.
  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

    Bei der Zuwendung eines einzelnen, auch wertmäßig sehr bedeutenden Vermögensgegenstandes ist Indessen die Auslegung, daß es sich um eine Erbeinsetzung handelt, nicht ohne weiteres zwingend ( BayObLGZ 34, 272, 277); möglich ist auch, daß der Erblasser durch Zuwendung eines Einzelgegenstandes ein Vorausvermächtnis ( § 2150 BGB ) verfügen wollte (vgl. BGHZ 36, 115, 118 f. = DNotZ 1962, 322 und LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112 ; Senatsbeschluß vom 22.12.1976 - BReg. 1 Z 156/76 - Soergel/Siebert/Wotf, 10. Aufl., vor § 2147 BGB , Rd.-Nr. 6; v. Lübtow, Erbrecht, S. 377 f.).

    Gerade wenn der Erblasser dem Miterben einen einzelnen Nachlaßgegenstand durch Verfügung von Todes wegen in der Absicht zuweist, ihn gegenüber den übrigen Miterben zu begünstigen, wird ein Vorausvermächtnis und keine Teilungsanordnung gegeben sein ( RGZ 171, 358, 362; BGH LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112; Palandt Keidel, § 2048 BGB , Anm. la bb).

  • BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62
    Zahlung nicht ausdrücklich die Rede ist, ergibt für sich allein noch nichts Entscheidendes gegen eine Anrechnung; insoweit ist die Urkunde (falls Testament) vielmehr auslegungsbedürftig (Senatsurteil vom 21. Februar 1962, V ZR 114/60 = LH BGB § 2048 Nr. 5 a = MDR 1962, 470 = DNotZ 1963, 112).
  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 41/61

    Rechtsmittel

    Ob die in dieser Hinsicht erhobenen Angriffe begründet sind, und ob die Darlegungen des Berufungsgerichts mit den Urteilen des erkennenden Senats BGHZ 36, 115 und vom 21. Februar 1962, V ZR 114/60, in Einklang stehen, braucht nicht entschieden zu werden, da, wie noch zu zeigen, jedenfalls die Hilfsbegründung des Berufungsgerichts seine Entscheidung trägt.
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