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BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Delikten gegen das Vermögen - Verletzung des Beschlagnahmeverbots - Beschlagnahme der Handakten eines Rechtsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1004
- MDR 1974, 500
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Der Angeklagte kannte den Sachverhalt, er hielt - möglicherweise - sein Verhalten nur für nicht pflichtwidrig (BGHSt 7, 261; 9, 341, 347).Tatbestandsirrtum hat der Bundesgerichtshof allerdings auch dann angenommen, wenn der Täter trotz Kenntnis des Sachverhalts infolge rechtsirriger Bewertung der Belange seiner Auftraggeber die Gegensätzlichkeit der Interessen nicht erfaßt hat (vgl. BGHSt 7, 261, 263, 264; 15, 332, 339).
- BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Es handelte sich also nicht um das bloße Verschweigen einer Tatsache, bei der es darauf angekommen wäre, ob sie in erkennbarem Zusammenhang mit einer Beweisfrage stand (vgl. BGHSt 3, 221, 223; so auch im Fall der von der Revision angeführten Entscheidung BGH JR 1960, 382); vielmehr antwortete der Angeklagte unvollständig und somit falsch auf eine ausdrücklich gestellte Frage, die damit die Herkunft der Vollmachtsformulare zum Gegenstand der Vernehmung machte (BGHSt 2, 90, 92). - BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des …
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Im übrigen würde auch ein später eintretender Verdacht das Verwertungsverbot beseitigen (BGHSt 25, 168, 170).
- BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59
Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen …
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Tatbestandsirrtum hat der Bundesgerichtshof allerdings auch dann angenommen, wenn der Täter trotz Kenntnis des Sachverhalts infolge rechtsirriger Bewertung der Belange seiner Auftraggeber die Gegensätzlichkeit der Interessen nicht erfaßt hat (vgl. BGHSt 7, 261, 263, 264; 15, 332, 339). - BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Ferner kann der Interessengegensatz fortbestehen, wenn das Mandat erloschen ist (BGHSt 4, 80, 83; 18, 192, 193). - BGH, 21.08.1956 - 5 StR 153/56
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Der Angeklagte kannte den Sachverhalt, er hielt - möglicherweise - sein Verhalten nur für nicht pflichtwidrig (BGHSt 7, 261; 9, 341, 347). - BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Es handelte sich also nicht um das bloße Verschweigen einer Tatsache, bei der es darauf angekommen wäre, ob sie in erkennbarem Zusammenhang mit einer Beweisfrage stand (vgl. BGHSt 3, 221, 223; so auch im Fall der von der Revision angeführten Entscheidung BGH JR 1960, 382); vielmehr antwortete der Angeklagte unvollständig und somit falsch auf eine ausdrücklich gestellte Frage, die damit die Herkunft der Vollmachtsformulare zum Gegenstand der Vernehmung machte (BGHSt 2, 90, 92). - BGH, 20.11.1952 - 4 StR 850/51
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Ferner kann der Interessengegensatz fortbestehen, wenn das Mandat erloschen ist (BGHSt 4, 80, 83; 18, 192, 193).
- BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73
Ausmaß der Aufklärungspflicht für die Feststellung welche Befugnisse ein allein …
Daß eine Gesamtgeldstrafe den in § 27 StGB für Einzelgeldstrafen vorgeschriebenen Höchstbetrag von 10.000,- DM überschreiten darf, hat der Senat bereits entschieden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 1 StR 359/73 - zur Veröffentlichung bestimmt).