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BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Illegale Einschleusung - Ausländische Frauen - Vermittlung
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AuslG § 47 a
Illegale Einschleusung ausländischer Frauen
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 124
- NJW 1989, 1435
- MDR 1989, 663
- NStZ 1989, 271
- StV 1990, 101
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99
Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen …
- OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03
Haftung für Abschiebungskosten
Überdies ist nicht ersichtlich, inwiefern der Bezug von Sozialhilfe (von wem?), den der Prozessbevollmächtigte der Kläger im Übrigen in der mündlichen Verhandlung in Abrede gestellt hat, einen Vermögensvorteil im Sinne des § 92 a Abs. 1 Nr. 1 AuslG darstellen sollte, den die Kläger "dafür" erhalten haben oder sich haben versprechen lassen, dass sie ihre Tochter zur illegalen Einreise in das Bundesgebiet angestiftet oder ihr dazu Hilfe geleistet haben (vgl. zu dem insoweit erforderlichen kausalen und finalen Zusammenhang BGH, NJW 1989, 1435, 1436 und Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 16 zu § 92 a AuslG). - BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01
Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise …
In diesem Falle gehört der Dolmetscher nicht zu den Personen, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (BGHSt 3, 285; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2, 3; BGH NStZ 1984, 328).
- OLG Celle, 21.12.2005 - 9 U 100/05
Gesellschaftsrecht: Untreue durch Unterlassen bei Hinnahme der Bildung von …
Die Tathandlung kann auch durch Unterlassen begangen werden (BGHSt 36, 127 [BGH 21.02.1989 - 1 StR 631/88] ), indem der Täter gebotenes Einschreiten unterlässt. - BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und …
Zwischen der Förderung des illegalen Verhaltens und dem Erhalten oder Sich-versprechen-lassen des (Vermögens-)Vorteils muss ein kausaler und finaler Zusammenhang bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 631/88, NStZ 1989, 271;… Mosbacher, aaO Rn. 36;… MüKo-StGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 18; von Pollern ZAR 1996, 175, 178). - BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen …
Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, die Beschwerdeführerin habe mit ihrer Betätigung als Prostituierte dem als Auflage mit der Aufenthaltsgenehmigung verbundenen strafbewehrten Verbot zuwider gehandelt, eine "Erwerbstätigkeit" auszuüben (…vgl. aus der neueren Rechtsprechung - jeweils unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 enthaltene Legaldefinition - insbesondere OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 61-63 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner BGH, NJW 1990, S. 2207 f. und BGHSt 36, 124 ff.), überschreitet ersichtlich nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ). - BGH, 27.06.2000 - 1 StR 665/99
Hinzuziehung eines Dolmetschers bei partieller Kenntnis der deutschen Sprache; …
Ist ein Beteiligter teilweise der deutschen Sprache mächtig, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu befinden, in welchem Umfang er bei der Verhandlung einen Dolmetscher zuziehen will (BGHSt 3, 285, 286; BGH NStZ 1984, 328; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2). - BGH, 15.09.1995 - 2 StR 431/95
Strafschärfung trotz Gesetzeseinheit aufgrund selbständigen Unrechts der …
Da der Angeklagte mit den Nötigungshandlungen keine anderen Ziele verfolgte, als die Tatopfer zur Zahlung der verlangten Geldbeträge zu veranlassen, tritt die versuchte Nötigung im Wege der Gesetzeseinheit hinter der versuchten Erpressung zurück (vgl. BGHR StGB § 253 I Konkurrenzen 1). - BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit: …
Diese Bestimmung sollte in erster Linie dazu dienen, das Schlepperunwesen, d. h. die organisierte illegale Einreise und den illegalen Aufenthalt aus Eigennutz, zu bekämpfen (BGH NJW 1989, 1435 ). - OLG Zweibrücken, 24.03.1995 - 1 Ss 22/95 Dies war allerdings nur der Anlaß für die Regelung, die bei der Bekämpfung des Schlepperunwesens, d.h. der organisierten illegalen Einreise von Ausländern, ansetzt (BGH NStZ 1989, 271 ).