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   BGH, 21.02.1989 - 1 StR 697/88   

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https://dejure.org/1989,7044
BGH, 21.02.1989 - 1 StR 697/88 (https://dejure.org/1989,7044)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - 1 StR 697/88 (https://dejure.org/1989,7044)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 (https://dejure.org/1989,7044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit - Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz durch den Erwerb von Schwarzpulver in Österreich - Entwertung eines Geständnisses durch die Weigerung des Angeklagten, zur Aufklärung von weiteren Taten beizutragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 697/88
    Denn dieser verfahrensrechtliche Umstand ist auf das materiell-rechtliche Verhältnis der verwirklichten Straftatbestände ohne Einfluß (vgl. BGH StV 1983, 457).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2013 - 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BeckRS 1989, 31092302).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2013 - 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BeckRS 1989, 31092302).

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die Strafverfolgung nach § 154 a StPO hier auf Erwerb und Besitz der vom Mitangeklagten T. gelieferten Waffen, und hinsichtlich der übrigen Waffen auf deren Besitz ab dem 28. Februar 1996, dem Tag der Festnahme des Angeklagten, beschränkt war, denn die Verfahrensbeschränkung wirkt sich auf das materiellrechtliche Verhältnis der verwirklichten Tatbestände zueinander nicht aus (BGH StV 1983, 457; BGH, Beschluß vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88).

    Weder die kurze Dauer des Waffenbesitzes noch die seperate Aufbewahrung lassen den sachlich-rechtlichen Zusammenhang zum Besitz der übrigen Waffen entfallen (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 - und 28. März 1990 - 2 StR 22/90).

  • BGH, 02.02.2023 - 4 StR 154/22

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; hangbedingt

    Sie lassen besorgen, dass das Landgericht nicht hinreichend bedacht hat, dass zulässiges Verteidigungsverhalten weder strafschärfend noch zur Relativierung eines Geständnisses herangezogen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89 Rn. 4 ff.; Beschluss vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 Rn. 5).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

    Dies mindert das Gewicht der Geständnisse für die Strafzumessung (vgl. BGHSt 43, 195, 209; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 3; BGH, Beschl. vom 11. März 1998 - 3 StR 620/97).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13

    Bedeutung eines Geständnisses bei einer bereits bewiesenen Tat (zu vermeidende

    Das gilt auch in dem Fall, in dem der Angeklagte nur das einräumt, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 3).
  • BGH, 15.12.1998 - 1 StR 621/98

    Beschränkung des Geltungsbereichs des Waffengesetzes auf die Bundesrepublik

    Zwischen Einfuhr und Ausübung der tatsächlichen Gewalt ist Tateinheit gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 - und vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 129/97

    Verjährung eines unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Selbstladewaffe mit

    Daß sich die Waffen im Fall II 4 und II 14 nicht in der Wohnung des Angeklagten, sondern an seinem Arbeitsplatz befanden, steht der Annahme von Tateinheit nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 und vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90).
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