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   BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88   

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https://dejure.org/1989,2262
BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88 (https://dejure.org/1989,2262)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - 5 StR 586/88 (https://dejure.org/1989,2262)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88 (https://dejure.org/1989,2262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Erpressung bei Ankündigung die Lebensmittel einer Firma zu vergiften - Begriff der Drohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 255

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1289
  • MDR 1989, 559
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88
    Eine Drohung kann aber nicht nur in klaren und eindeutigen Worten, sondern auch in allgemeinen Redensarten, in unbestimmten Andeutungen in versteckter Form und sogar in schlüssigen Handlungen enthalten sein, sofern nur das angekündigte Übel genügend erkennbar ist (BGHSt 7, 252, 253).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 165/88

    Banküberfall: Sicherheitsverglasung - § 255 StGB, Kausalität, unwesentliche

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88
    Eine Gefahr ist "gegenwärtig", wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt eines Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden, oder wenn, anders ausgedrückt, der ungewöhnliche Zustand nach menschlicher Erfahrung und natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage jederzeit in einen Schaden umschlagen kann (BGHR StGB § 255 Drohung 4 = JZ 1988, 935 = MDR 1988, 875 = NStZ 1988, 554 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88
    Diese Frage liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BGH JZ 1983, 462 = StV 1982, 517 = bei Holtz in MDR 1982, 447 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88
    Diese Frage liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BGH JZ 1983, 462 = StV 1982, 517 = bei Holtz in MDR 1982, 447 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Die Gegenwärtigkeit einer Gefahr i.S.d. § 34 StGB wird nämlich zu Recht auch dann angenommen, wenn zwar der weitere Schadenseintritt möglicherweise nicht unmittelbar bevorsteht, er jedoch nur noch durch sofortiges Handeln abgewendet werden kann (BGH, Urt. v. 15.5.1979 - 1 StR 74/79, NJW 1979, 2053, 2054; BGH, Urt. v. 21.2.1989 - 5 StR 586/88, NJW 1989, 1289; Schönke/Schröder-Perron, 30. Aufl. 2019, § 34, Rn. 17; NK-StGB/Neumann, 5. Aufl. 2017, § 34, Rn. 56; Roxin/Greco, Strafrecht AT, Bd. I, 5. Aufl. 2020, § 16, Rn. 20; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 34, Rn. 7).
  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22

    Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben

    Aber auch frühere Drohungen können eine in die Tatgegenwart fortwirkende Drohwirkung entfalten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88, BGHR StGB § 255 Drohung 6; Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 207 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF).
  • BGH, 04.12.2013 - 4 StR 422/13

    Räuberische Erpressung (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben:

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Drohung im Sinne der §§ 253, 255 StGB nicht nur mit klaren und eindeutigen Worten, sondern auch mit allgemeinen Redensarten und mit unbestimmten, versteckten Andeutungen ausgesprochen werden kann, es also auf deren äußere Form regelmäßig nicht ankommt (Senatsurteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253; Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88, BGHR StGB § 255 Drohung 6; vgl. auch LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 253 Rn. 6).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

    Die Gefahr war auch als Dauergefahr gegenwärtig, da sie alsbald nach Verstreichen der zur Erfüllung gesetzten kurzen Frist in einen Schaden umschlagen konnte (BGHSt 5, 371, 373; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79; BGHR StGB § 255 Drohung 6).
  • BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03

    Sexuelle Nötigung (funktionaler Zusammenhang zwischen Nötigung und sexueller

    Diese war auch gegenwärtig im Sinne einer Dauergefahr, denn die Möglichkeit, daß der ungewöhnliche Zustand jederzeit in einen Schaden umschlagen konnte (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 4, 6), bestand fortdauernd (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 11; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 34 Rdn. 4).
  • KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12

    Konkludente Drohung

    Es genügt, wenn sie schlüssig, "zwischen den Zeilen" versteckt erfolgt, sofern nur ihr Ergebnis genügend bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08 - = NStZ 2009, 263; Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88 - = NJW 1989, 1289; KG a.a.O.).
  • BGH, 30.06.1999 - 2 StR 146/99

    "Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben" bei der räuberischen Erpressung

    Jedenfalls nach Ablauf dieser kurzen Bedenkzeit hätte sich die angedrohte Gefahr nach der festgestellten Drohungsäußerung jederzeit verwirklichen können, so daß sie im Sinne einer Dauergefahr gegenwärtig war (vgl. BGH NStZ 1996, 494; 1994, 187; BGHR StGB § 255 Drohung 6, 9).
  • BGH, 16.03.1994 - 2 StR 8/94

    Schlüssiges Verhalten - Erkennbarkeit - Drohung - Gefahr - Leib oder Leben

    Sie kann versteckt oder durch schlüssige Handlungen erfolgen, erforderlich ist lediglich, daß der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGHSt 7, 252, 253; BGHR StGB § 255 Drohung 1 und 6; § 249 Abs. 1 Drohung 1).
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