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   BGH, 21.02.2008 - I ZB 66/07   

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https://dejure.org/2008,1830
BGH, 21.02.2008 - I ZB 66/07 (https://dejure.org/2008,1830)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2008 - I ZB 66/07 (https://dejure.org/2008,1830)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - I ZB 66/07 (https://dejure.org/2008,1830)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 883 Abs. 2, 836; ZVG §§ 150 Abs. 2, 152; BGB § 566a
    Eidesstattliche Versicherung bei Verrechnung der herauszugebenden Mietkaution

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Vermieters zur weitergehenden Auskunft über mit einer Kaution verrechnete Forderungen gegen seinen Mieter im Verfahren über die Herausgabevollstreckung der Mietsache; Pflicht des Schuldners zur Aufklärung über den Verbleib der herauszugebenden Sache ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 883 Abs. 2; ZVG § 150 Abs. 2, § 152
    Zu den Auskunftspflichten des Vermieters eines zwangsverwalteten Gebäudes in der Herausgabevollstreckung hinsichtlich der Verrechnung der Mietkaution

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermächtigungsbeschluss für Zwangsverwalter als Vollstreckungstitel gegen Eigentümer; Auskunft über Verbleib einer vor Besichtigung geleisteten Mietkaution

  • Judicialis

    ZPO § 883 Abs. 2; ; ZVG § 150 Abs. 2; ; ZVG § 152

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 883 Abs. 2; ZVG § 150 Abs. 2 § 152
    Vollstreckung der Herausgabe der Barkaution in der Zwangsverwaltung des vermieteten Grundstücks; Anforderungen an den Nachweis der Verrechnung der Kaution mit rückständigen Mietzahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunft über Verbleib der Mietkaution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Herausgabevollstreckung - So weit reicht die Auskunftspflicht des Schuldners

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung und Mietkaution

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Herausgabevollstreckung - So weit reicht die Auskunftspflicht des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckung: Auskunft über Verbleib der Mietkaution (IMR 2008, 214)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1598
  • ZIP 2008, 1200
  • NZM 2008, 478
  • WM 2008, 1076
  • Rpfleger 2008, 435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 6/05

    Ansprüche des Zwangsverwalters auf Herausgabe einer Kaution

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - I ZB 66/07
    Auch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. April 2005 (V ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1032) sei der Schuldner in dieser Hinsicht nicht zur Auskunftserteilung verpflichtet.

    aa) Wie der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Beschluss vom 14. April 2005 entschieden hat, stellt der Beschluss, mit dem die Zwangsverwaltung angeordnet wird, zusammen mit der Ermächtigung gemäß § 150 Abs. 2 ZVG im Hinblick auf die in § 152 ZVG geregelten Aufgaben des Zwangsverwalters einen Vollstreckungstitel dar, der diesem die zwangsweise Durchsetzung seines Anspruchs auf Überlassung einer vor der Beschlagnahme des Objekts von einem Mieter geleisteten Kaution nach § 883 ZPO ermöglicht (BGH NJW-RR 2005, 1032 f.).

  • LG Heilbronn, 20.06.2007 - 1 T 154/07
    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - I ZB 66/07
    Die dagegen gerichtete Erinnerung des Rechtsbeschwerdeführers ist ebenso erfolglos geblieben wie seine nachfolgende sofortige Beschwerde (LG Heilbronn RPfleger 2007, 620).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 330/03

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Herauszahlung einer Kaution

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - I ZB 66/07
    Die vom Zwangsverwalter begehrten ergänzenden Angaben beträfen den Bestand und die Höhe der Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Rückzahlung der Kaution, die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2005 (VIII ZR 330/03, NJW-RR 2005, 1029) unabhängig davon bestehe, ob der Kautionsbetrag in die Zwangsverwaltungsmasse gelangt sei.
  • AG Krefeld, 04.04.2013 - 3 C 486/11

    Zwangsverwaltung bricht nicht Miete!

    Hier kann der Gläubiger den Dritten auf Herausgabe verklagen, da der Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten bereits zusammen mit der Forderung als überwiesen gilt (vgl. BeckOK/ Riedel , ZPO, Stand: 01.01.2013, § 836 Rn. 15 und 15.1; vgl. aber BGH NZM 2008, 478, 479, wonach § 836 Abs. 3 S. 3 ZPO bei der Vollstreckung beim Schuldner aufgrund von § 150 Abs. 2 ZVG gerade nicht einschlägig ist).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 22 U 90/10

    Auskunftspflichten des Mieters über Untervermietung bzw. andere Nutzungsrechte

    Insoweit ist dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2008 - I ZB 66/07, auf das sich die Beklagten berufen, eine Einschränkung nicht zu entnehmen.
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