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   BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07   

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https://dejure.org/2008,1075
BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07 (https://dejure.org/2008,1075)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2008 - V ZB 123/07 (https://dejure.org/2008,1075)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - V ZB 123/07 (https://dejure.org/2008,1075)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 62 Abs. 1
    Stichtag für Anwendbarkeit des neuen WEG-Rechts in Zwangsversteigerungssachen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitritt zu einer Zwangsversteigerung durch Anmeldung einer Forderung in die Rangklasse 2; Anspruch auf Zuordnung eines Anspruchs auf Zahlung von Hausgeld und Sonderumlagen in die Rangklasse 2; Anhängigkeit eines Verfahrens in Zwangsversteigerungssachen bei Gericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhängigkeit eines Zwangsversteigerungsverfahrens bei Wohnungseigentum; Erlass des Anordnungsbeschlusses; Zwangsversteigerung und Hausgeld; bevorrechtigte Ansprüche

  • Judicialis

    WEG § 62 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 62 Abs. 1
    Zeitpunkt der Anhängigkeit von Verfahren in Zwangsversteigerungssachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann sind Verfahren in Zwangsversteigerungssachen anhängig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Verfahren in WEG- oder Zwangsversteigerungssachen anhängig? (IMR 2008, 138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1383
  • MDR 2008, 588
  • NZM 2008, 288
  • ZMR 2008, 385
  • WM 2008, 1761
  • Rpfleger 2008, 321
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07
    Die Verpflichtung der Gläubigerin, die Gerichtskosten zu tragen, ergibt sich aus dem Gesetz; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungssachen grundsätzlich nicht statt (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, WM 2006, 2266, 2267).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das anwendbare Recht ist nämlich der Erlass des Anordnungsbeschlusses im Sinne von § 20 Abs. 1 ZVG (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Februar 2008 - V ZB 123/07, NJW 2008, 1383 Rn. 8); da § 62 Abs. 1 WEG auf die Anhängigkeit des Zwangsversteigerungsverfahrens abstellt, gilt auch dann nichts anderes, wenn - wie hier - die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorausgegangen ist.
  • BGH, 04.02.2010 - V ZB 129/09

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Vorrecht der

    Dies darf sie jedenfalls in demselben Zwangsversteigerungsverfahren (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 12. Februar 2008, V ZB 123/07, WM 2008, 1761) nur einmal.

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (s. nur Senat, Beschluss v. 21. Februar 2008, V ZB 123/07, NJW 2008, 1383, 1384).

  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (s. nur Senat, Beschluss v. 21. Februar 2008 - V ZB 123/07, NJW 2008, 1383, 1384).
  • BGH, 11.03.2010 - V ZB 175/09

    Zwangsversteigerung: Vorrangige Befriedigung von Säumniszuschlägen auf

    Für eine Kostenentscheidung besteht in Zwangsversteigerungssachen grundsätzlich kein Anlass (st. Rechtspr., vgl. Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, WM 2006, 2266, 2267; Beschl. v. 21. Februar 2008, V ZB 123/07, NJW 2008, 1383, 1384).
  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 17/10

    Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Wiederholte Geltendmachung des

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (s. nur Senat, Beschluss v. 21. Februar 2008,V ZB 123/07, NJW 2008, 1383, 1384).
  • LG Köln, 29.07.2009 - 6 T 236/09

    Betragsmäßig begrenztes Vorrecht für Hausgelder einer

    Im Übrigen findet bei Rechtsmitteln im Zwangsversteigerungsverfahren eine Kostenerstattung regelmäßig nicht statt (vgl. für den Fall der Beschwerde gegen die Versagung der Rangklasse 2: BGH, Beschluss vom 21.2.2008, Az. V ZB 123/07).
  • LG Kempten, 25.11.2015 - 53 S 551/15

    Fehlendende Bestimmtheit des Klagegegenstandes

    Danach wird grundsätzlich verlangt, dass der mehrere Ansprüche in einer Klage zusammenfassende Kläger diese differenziert zu begründen und dem jeweiligen Lebenssachverhalt zuzuordnen hat (BGH NZM 08, 288).
  • LG Berlin, 11.02.2011 - 82 T 56/11

    Haben Hausgeldforderungen Vorrecht bei Zwangsversteigerung?

    Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft das betragsmäßig begrenzte Vorrecht für die Hausgeldansprüche aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG gegenüber den Grundpfandrechtgläubigern jedenfalls in demselben Zwangsvollstreckungsverfahren nur einmal in Anspruch nehmen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 17/10 - Beschluss vom 04.02.2010 - V ZB 129/09 -, auch unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 21 02.2008 - V ZB 123/07 - jeweils zitiert nach "juris"; vgl. ferner Derleder, "Die Realisierung der Vorrangs des Hausgeldes bei der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Eigentumswohnungen", ZWE 2008, 13/16; Alff/Hintzen, "Hausgelder in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung", Rpfleger 2008, 165/170).
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