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   BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10   

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https://dejure.org/2011,4090
BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10 (https://dejure.org/2011,4090)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2011 - II ZB 2/10 (https://dejure.org/2011,4090)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 (https://dejure.org/2011,4090)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 2 S 2 ZPO
    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen BGH-Richters; Eintritt des ausgeschiedenen Senatsvorsitzenden in die Kanzlei der vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer der Prozessparteien; Ablehnung wegen Beziehungen zu einem ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Falle der Angehörigkeit des ehemaligen Senatsvorsitzenden zur Kanzlei des vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei

  • rewis.io

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen BGH-Richters; Eintritt des ausgeschiedenen Senatsvorsitzenden in die Kanzlei der vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer der Prozessparteien; Ablehnung wegen Beziehungen zu einem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen BGH-Richters; Eintritt des ausgeschiedenen Senatsvorsitzenden in die Kanzlei der vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer der Prozessparteien; Ablehnung wegen Beziehungen zu einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 1; ZPO § 44 Abs. 2; ZPO § 44 Abs. 3
    Ausschluss eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Falle der Angehörigkeit des ehemaligen Senatsvorsitzenden zur Kanzlei des vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1358
  • ZIP 2011, 685
  • WM 2011, 667
  • NZG 2011, 438
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Der Antragsteller zu 53 hat sich dem Ablehnungsgesuch mit Schreiben vom 3. Januar 2011 unter ausdrücklicher Einbeziehung der Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Reichart sowie des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Löffler (als Mitwirkender am Verfahren II ZB 18/09) ebenfalls angeschlossen und - ebenso wie der Antragsteller zu 49 - weitergehende Auskünfte und Stellungnahmen der abgelehnten Richter erbeten.

    Schließlich wird eine Befangenheit der Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Reichart sowie der Richter am Bundesgerichtshof Dr. D. und B. nicht durch deren Vorbefassung mit der Sache II ZB 18/09 (Stollwerck) begründet, in welcher rechtliche Fragestellungen aufgeworfen waren, die auch für die Entscheidung des vorliegenden Falls von Bedeutung sein könnten.

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 971/07

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Ausschließend wirkt daher nur eine richterliche Tätigkeit, die im Ausgangsverfahren erfolgte (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 BvR 971/07, juris).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Nach ständiger Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung werden hierbei die §§ 42 ff. ZPO entsprechend angewendet (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195; BayObLG, NJW 2002, 3262; Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 6 Rn. 56; Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl., § 6 Rn. 1).
  • BGH, 09.03.2009 - II ZR 170/07

    Vorstandsdoppelmanda

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Unmittelbar nachdem die betroffene Richterin die Nähebeziehung anzeigte und in dem Verfahren II ZR 170/07 die Selbstablehnung erklärte, hat der Senat seine Mitwirkungsgrundsätze darauf eingestellt und die Mitwirkung der betroffenen Richterin in Sachen ausgeschlossen, in denen die Rechtsanwaltssozietät H. in den Vorinstanzen als Bevollmächtigte einer der Beteiligten tätig war.
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 42 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist, seitdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 2 FGG für verfassungswidrig erklärt hat (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139), die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit zulässig.
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Nach ständiger Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung werden hierbei die §§ 42 ff. ZPO entsprechend angewendet (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195; BayObLG, NJW 2002, 3262; Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 6 Rn. 56; Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl., § 6 Rn. 1).
  • BGH, 28.06.2011 - II ZB 10/10

    Abfindung beim Squeeze-Out: Ermittlung des maßgeblichen Börsenwertes als

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Die Sache ist jedoch wegen Sachzusammenhangs mit dem weiteren Verfahren II ZB 10/10, in dem die Rechtsanwaltssozietät H. tätig geworden ist und somit die Interessenlage einer der Beteiligten teilt, derjenigen Spruchgruppe zugewiesen worden, der Richterin am Bundesgerichtshof C. nicht angehört.
  • BFH, 14.07.1995 - X B 330/94

    Ablehnungsgesuch - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtsmittelsicherheit

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Für ein Ablehnungsgesuch, das gegen einen Richter gerichtet ist, dessen weitere Mitwirkung ohnehin nicht mehr in Betracht kommt, weil er durch Eintritt in den Ruhestand (Prof. Dr. G.) oder wegen Wechsels in einen anderen Senat (Dr. Löffler) aus dem Spruchkörper ausgeschieden ist, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BFH, NJW-RR 1996, 57 f.; Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 44 Rn. 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 42 Rn. 14, § 44 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2011 - 4 S 1/11

    Einstweilige Anordnung gegen Zuweisung eines Richters zu einem bestimmten

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
    Mit Schreiben vom 10. Februar 2011 hat der Antragsteller zu 53 die Richterin am Bundesgerichtshof C. (Beschwerdeführerin des Verfahrens 4 S 1/11 VGH Mannheim) in sein Ablehnungsgesuch einbezogen und weitere Auskünfte über die Senatsmitglieder, die Mitwirkungsgrundsätze des Senats und einzelne Erwägungen des Gerichtspräsidiums erbeten.
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 14/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

  • OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 3 W 41/20

    Richterablehnung im Zivilprozess: Verweigerung einer im frühen Stadium der

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters können dabei nur objektive Gründe rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011, Az.: II ZB 2/10, zit. n. Juris).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines

    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von

    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).
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