Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13308
BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10 (https://dejure.org/2011,13308)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10 (https://dejure.org/2011,13308)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 2/10 (https://dejure.org/2011,13308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 18/08

    Anforderungen an den Nachweis der fachlichen Leistung bei der Auswahl unter

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    Bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte der sich um eine Notarstelle bewerbende Kläger - ebenso wie seine Mitbewerber - den inhaltlichen Vorgaben des § 2a Abs. 3 Nr. 4 VwV BNotO BW genügende Bescheinigungen einreichen können (vgl. Senatsbeschluss vom 17. November 2008 - NotZ 18/08 Rn. 7).
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    Dabei liegt es im Beurteilungsspielraum des Erlassgebers, bei der Bewertung der Urkundsgeschäfte Niederschriften nach § 38 BeurkG und Vermerke nach § 39 BeurkG unberücksichtigt zu lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2009 - NotZ 21/08, ZNotP 2009, 364 Rn. 9).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    a) § 6 BNotO konkretisierende Verwaltungsvorschriften der Länder begegnen grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG NJW 2004, 1935, 1936; 2005, 50).
  • BGH, 11.08.2009 - NotZ 5/09

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    Notarvertretungen durch den Kläger hat der Beklagte zu Recht nicht anerkannt, da die eingereichten - den inhaltlichen Voraussetzungen des § 2a Abs. 3 Nr. 4 VwV BNotO BW nicht genügenden - Nachweise nicht überprüfbar und bewertbar waren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2009 - NotZ 5/09 Rn. 9).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    c) Ob der Kläger zu Recht beanstandet, dass dem Beigeladenen zehn Sonderpunkte für besondere notarspezifische Qualifikationen wegen dessen Ausbildung zum Steuerberater und als Fachanwalt für Steuerrecht zuerkannt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2003 - NotZ 8/03, ZNotP 2004, 71 f.; demgegenüber Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06, ZNotP 2006, 435 Rn. 15 ff.), kann hier dahinstehen; dies beeinflusst die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen im Ergebnis nicht, da diesem auch bei Aberkennung der Sonderpunkte noch ein Vorsprung von über 50 Punkten gegenüber dem Kläger verbliebe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2008 - 1 O 51/08

    Auswahlverfahren der Hochschulen: Hinweispflicht gemäß § 25 Satz 1 VwVfG M-V

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    Eine Divergenz zu den in einem PKH-Verfahren nach summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten ergangenen, einen grundlegend anderen Lebenssachverhalt betreffenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Mai 2008 - 1 O 51/08, besteht nicht.
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 8/03

    Qualifizierung für den Notarberuf durch Ausbildung als Steuerberater

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    c) Ob der Kläger zu Recht beanstandet, dass dem Beigeladenen zehn Sonderpunkte für besondere notarspezifische Qualifikationen wegen dessen Ausbildung zum Steuerberater und als Fachanwalt für Steuerrecht zuerkannt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2003 - NotZ 8/03, ZNotP 2004, 71 f.; demgegenüber Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06, ZNotP 2006, 435 Rn. 15 ff.), kann hier dahinstehen; dies beeinflusst die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen im Ergebnis nicht, da diesem auch bei Aberkennung der Sonderpunkte noch ein Vorsprung von über 50 Punkten gegenüber dem Kläger verbliebe.
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    a) § 6 BNotO konkretisierende Verwaltungsvorschriften der Länder begegnen grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG NJW 2004, 1935, 1936; 2005, 50).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 11/09

    Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung bei der Bestellung von Notaren:

    Auszug aus BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10
    Die dem Kläger und einem Mitbewerber mit Schreiben vom 24. Juni 2009 gegebene Zusicherung des Beklagten, zwei neue Notarstellen in H. auszuschreiben, "sofern ... [die] Rechtsmittel ... gegen unsere Auswahlentscheidung vom 29. April 2009 binnen einer Frist bis 03. Juli 2009 gegenüber dem Oberlandesgericht Stuttgart ..." zurückgenommen werden, könnte zwar - folgt man dem Wortlaut - mit der Verpflichtung zu bedarfsgerechter Ausschreibung nach § 4 BNotO nicht in Einklang zu bringen sein (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010 - NotZ 11/09, ZNotP 2010, 316 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht