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   BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 290/11   

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https://dejure.org/2012,7543
BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 290/11 (https://dejure.org/2012,7543)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2012 - VIII ZR 290/11 (https://dejure.org/2012,7543)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - VIII ZR 290/11 (https://dejure.org/2012,7543)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 553 BGB
    Mietvertrag: Anspruch des Mieters auf Erteilung einer generellen Untervermietungserlaubnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit der Herleitung eines Anspruchs auf Erteilung einer generellen, nicht personenbezogenen Untermieterlaubnis aus § 553 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf generelle Untervermietungserlaubnis; Benennung des Untermieters; Verweigerung der Erlaubnis

  • rewis.io

    Mietvertrag: Anspruch des Mieters auf Erteilung einer generellen Untervermietungserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 553
    Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit der Herleitung eines Anspruchs auf Erteilung einer generellen, nicht personenbezogenen Untermieterlaubnis aus § 553 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Mieters auf generelle Untermieterlaubnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Mieters auf Erteilung einer generellen Untervermietungserlaubnis

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Anspruch auf Erteilung einer generellen, nicht personenbezogenen Untermieterlaubnis

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Untervermietungserlaubnis nur nach Namensnennung des Kandidaten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Untervermietung: Kein Anspruch auf allgemeine Erlaubnis! (IMR 2013, 90)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 290/11
    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZR 16/02, BGHZ 151, 221, 225 und vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 290/11
    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZR 16/02, BGHZ 151, 221, 225 und vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Dementsprechend handelt es sich lediglich um inhaltliche Fehler der Abrechnung, wenn diese Ansätze für Betriebskosten enthält, an denen es an einer (wirksamen) Umlagevereinbarung fehlt (BGH, Urt. v. 10.10.2007, VIII ZR 279/06, Rn. 24 f. und v. 18.5.2011, VIII ZR 240/10, Rn. 12; Hinweisbeschl. v. 21.2.2012, VIII ZR 290/11, Rn. 2; Beyer, ZMR 2013, 933, 936 f.; Palandt-Weidenkaff aaO.); dem Mieter steht es frei, die von ihm als nicht umlagefähig angesehen Kosten aus der Abrechnung zu streichen.
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Ob und inwieweit in Ansatz gebrachte Kostenarten den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, berührt allein die materielle Richtigkeit einer Abrechnung und nicht deren formelle Mindestanforderungen (BGH, Urteil vom 7.12.2011 - VIII ZR 118/11 - Rn. 19; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 77c und oben I. mwN.); dementsprechend handelt es lediglich um inhaltliche Fehler, wenn die Abrechnung Ansätze für Betriebskosten enthält, an denen es an einer (wirksamen) Umlagevereinbarung fehlt (BGH, Urteile vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06 - Rn. 24 f. und vom 18.5.2011 - VIII ZR 240/10 - Rn. 12; Hinweisbeschluss vom 21.2.2012 - VIII ZR 290/11 - Rn. 2; Beyer, ZMR 2013, 933, 936 f.; Palandt-Weidenkaff aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 10 U 164/14

    Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung eines Betrages zur Ablösung

    Die Berufung zeigt weder auf, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat (hierzu BGH, Beschl. v. 24.9.2013, II ZR 396/12) noch dass die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorliegen (hierzu BGH, Beschl. v. 21.2.2012, VIII ZR 290/11).
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