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   BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16   

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https://dejure.org/2017,3711
BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16 (https://dejure.org/2017,3711)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 ARs 16/16 (https://dejure.org/2017,3711)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 ARs 16/16 (https://dejure.org/2017,3711)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 1, Abs. 3 GVG; § 253 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
    Anfrageverfahren (Zulässigkeit einer Vorlage zum Großen Senat für Strafsachen nur bei Aufrechterhaltung der Anfrage: Rücknahme durch anderslautende Entscheidung; Bindungswirkung des Anfragebeschlusses für den anfragenden Senat: Wegfall der Bindungswirkung durch Rücknahme ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § ... 132 Abs. 3 GVG, § 132 GVG, § 137 GVG, § 349 Abs. 2 StPO, § 253 StGB, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 3 BtMG, § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG, §§ 858 ff. BGB, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung eines Vermögenswerts gegenüber dem Besitz von Betäubungsmitteln ; Strafrechtlich geschütztes Vermögen; Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln; Bindungswirkung des Beschlusses eines angefragten Senats betreffend seine Zustimmung ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung eines Vermögenswerts gegenüber dem Besitz von Betäubungsmitteln; Strafrechtlich geschütztes Vermögen; Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln; Bindungswirkung des Beschlusses eines angefragten Senats betreffend seine Zustimmung zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Änderung der Rechtsprechung - Senatsintern, BGH-Intern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 112
  • JR 2018, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
    Allerdings hat eine andere Spruchgruppe des anfragenden Senats mit Urteil vom 22. September 2016 (2 StR 27/16) auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung entschieden, von der aber entsprechend des zuvor gefassten Anfragebeschlusses abgewichen werden sollte.

    Diese Wirkungen gelten grundsätzlich auch für den Senat, der den Anfragebeschluss gefasst hat (BGH, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, JR 2017, 82 - zum Fehlen einer Sperrwirkung).

  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
    Hierbei hat es verkannt, daß die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt (vgl. BGHSt 8, 254, 256; BGH NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZR 45/94

    Aussetzung von Verfahren vor dem BGH vor Vorlegung einer Rechtsfrage am Großen

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
    Allein aus dem Umstand, dass ein Senat einen Anfragebeschluss gefasst hat, ergibt sich weder aus § 132 GVG, noch aus Sinn und Zweck des Anfrageverfahrens eine Sperrwirkung für die anderen Senate, weiterhin unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1994 - IV ZR 45/94 = NJW 1994, 2299 und vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00; Franke in LR, 26. Aufl., § 132 GVG Rn. 21).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
    Hierbei hat es verkannt, daß die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen nicht kennt (vgl. BGHSt 8, 254, 256; BGH NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96

    Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
    Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen, darunter auch viele unbegründete Beschlüsse nach § 349 Abs. 2 StPO, den Besitz von Betäubungsmitteln den Vermögenswerten zugerechnet, u.a. in dem Beschluss vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, als einem Drogendealer durch Täuschung Drogen abgenommen wurden und danach das Opfer mittels Waffeneinsatz davon abgehalten wurde, die Rückgabe zu verlangen und dadurch "die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen'.
  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00

    Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
    Allein aus dem Umstand, dass ein Senat einen Anfragebeschluss gefasst hat, ergibt sich weder aus § 132 GVG, noch aus Sinn und Zweck des Anfrageverfahrens eine Sperrwirkung für die anderen Senate, weiterhin unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1994 - IV ZR 45/94 = NJW 1994, 2299 und vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00; Franke in LR, 26. Aufl., § 132 GVG Rn. 21).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
    1. Der 2. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden, "dass die Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln nicht das strafrechtlich geschützte Vermögen betrifft.' Er hat daher mit Beschluss vom 1. Juni 2016 (2 StR 335/15) gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG bei den übrigen Strafsenaten angefragt, ob an ggfs. entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
    Im Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01 hat der Senat in einem Fall, in dem die Angeklagten Drogendealer mit Gewalt dazu bringen wollten, ihnen Drogen ohne Bezahlung auszuhändigen, ausdrücklich formuliert:.
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