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   BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16   

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https://dejure.org/2017,8968
BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16 (https://dejure.org/2017,8968)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 StR 223/16 (https://dejure.org/2017,8968)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 StR 223/16 (https://dejure.org/2017,8968)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB; § 134 BGB; § 817 Satz 2 BGB; § 370 Abs. 1 AO; § 16 StGB; § 27 StGB; § 46 StGB
    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung anerkannter und im Zivilprozess durchsetzbarer Anspruch, Nichtigkeit der zugrundeliegenden Abrede wegen Gesetzesverstoß, hier: Rückforderung von Zahlungen zum Zwecke der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 253 Abs 1 StGB
    Erpressung: Begriff der unrechtmäßigen Bereicherung; Voraussetzungen eines Tatbestandsirrtums

  • IWW

    § 265 StPO, § ... 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3a, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 5, §§ 22, 23, 25 Abs. 2, § 52 StGB, § 261 StPO, § 253 Abs. 1 StGB, § 134 BGB, § 817 Satz 2 BGB, 27 Abs. 1, § 27 Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorstellung eines Täters über das Bestehen einer Anspruchsgrundlage für die erstrebte Bereicherung hinsichtlich Tatbestandsirrtums; Rückzahlungsanspruch des überwiesenen Geldes aufgrund einer Scheinrechnung

  • rewis.io

    Erpressung: Begriff der unrechtmäßigen Bereicherung; Voraussetzungen eines Tatbestandsirrtums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorstellung eines Täters über das Bestehen einer Anspruchsgrundlage für die erstrebte Bereicherung hinsichtlich Tatbestandsirrtums; Rückzahlungsanspruch des überwiesenen Geldes aufgrund einer Scheinrechnung

  • rechtsportal.de

    Vorstellung eines Täters über das Bestehen einer Anspruchsgrundlage für die erstrebte Bereicherung hinsichtlich Tatbestandsirrtums; Rückzahlungsanspruch des überwiesenen Geldes aufgrund einer Scheinrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Erpressung: Begriff der unrechtmäßigen Bereicherung; Voraussetzungen eines Tatbestandsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 293/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich einer rechtswidrigen Bereicherung: Irrtum über

    Maßgeblich ist vielmehr, ob er sich als Ergebnis laienhafter Bewertung dieser Umstände einen Anspruch auf die erstrebte Leistung nicht zumisst oder für zweifelhaft hält (BGH, Urteile vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03 Rn. 17, BGHSt 48, 322, 328 f. und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 223/16 Rn. 17).
  • VG Hamburg, 06.07.2018 - 2 K 2158/14

    Nichtigerklärung des Promotionsverfahrens und Entziehung des Doktortitels wegen

    Stellt sich der Täter dagegen z.B. im Fall einer Erpressung oder sonstigen Bereicherung eine in Wirklichkeit nicht bestehende Anspruchsgrundlage vor, handelt er im vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (BGH, Urt. v. 21.2.2017, 1 StR 223/16, Rn. 17).
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