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   BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16   

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https://dejure.org/2017,47449
BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16 (https://dejure.org/2017,47449)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 StR 296/16 (https://dejure.org/2017,47449)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16 (https://dejure.org/2017,47449)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 264 StPO
    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler Beamter bei Finanzgeschäften, entsprechender Vorsatz; Vermögensnachteil); Begriff der prozessualen Tat (kein einheitlicher Sachverhalt bei Beweis einer selbstständigen Handlung durch eine ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 StGB, Art 61 Abs 1 GemO BY, Art 61 Abs 2 GemO BY, Art 61 Abs 3 GemO BY, Art 74 Abs 2 S 2 GemO BY
    Untreue: Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • IWW

    § 260 Abs. 3 StPO, §§ ... 266, 27 StGB, § 370 AO, § 27 StGB, § 266 StGB, § 264 StPO, § 370 Abs. 1 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 266, § 263 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 2, § 53 StGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 266 StPO, § 78c StGB, Art. 28 Abs. 2 GG, § 353 Abs. 2 StPO, § 275 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 275 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 275 Abs. 1 Satz 5 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue bei dem Umgang mit haushaltsrechtlichen Bindungen unterliegendem Vermögen; Sachliche und zeitliche Konnexität des Finanzgeschäfts einer Kommune

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Pflichtwidrigkeit im Sinne von § 266 StGB bei dem Umgang mit haushaltsrechtlichen Bindungen unterliegendem Vermögen

  • rewis.io

    Untreue: Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266
    Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue bei dem Umgang mit haushaltsrechtlichen Bindungen unterliegendem Vermögen; Sachliche und zeitliche Konnexität des Finanzgeschäfts einer Kommune

  • rechtsportal.de

    Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue bei dem Umgang mit haushaltsrechtlichen Bindungen unterliegendem Vermögen; Sachliche und zeitliche Konnexität des Finanzgeschäfts einer Kommune

  • datenbank.nwb.de

    Untreue: Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anklage: Untreue - Urteil: Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spekulationen mit den Gemeindefinanzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Untreuerelevanz des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 144
  • NJW 2018, 177
  • NStZ 2018, 218
  • StV 2019, 33 (Ls.)
  • WM 2018, 72
  • NZG 2018, 73
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 19.09.2018 - 1 StR 194/18

    BGH hebt Verurteilung von Pforzheimer Oberbürgermeisterin und Stadtkämmerin wegen

    a) Die in § 266 Abs. 1 StGB vorausgesetzte Vermögensbetreuungspflicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, BGHSt 62, 144, 147 f. Rn. 49 ff. mwN) folgt für die Angeklagten bereits ohne weiteres aus ihrer Stellung als Oberbürgermeisterin bzw. als Kämmerin der Stadt Pforzheim.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats konkretisiert sich der Maßstab der Sorgfaltspflicht, den ein kommunaler Entscheidungsträger bei Abschluss von Finanzgeschäften zu beachten hat, aufgrund der kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem für Gemeinden geltenden Spekulationsverbot, das sich als Teilaspekt des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit darstellt, wie folgt (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, aaO mwN): Ein Finanzgeschäft einer Kommune muss zunächst einen sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem konkret vorhandenen oder aktuell neu abgeschlossenen Kreditvertrag dergestalt aufweisen, dass das mit dem Grundgeschäft verbundene Risiko durch das Finanzgeschäft in einer angemessenen Weise abgesichert oder optimiert wird (sachliche und zeitliche Konnexität).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so naheliegend erscheint, dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gemindert ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, BGHSt 62, 144, 154 f. Rn. 81 mwN).

    Da der Vermögensnachteil ein selbstständiges, neben der Voraussetzung der Pflichtverletzung stehendes Tatbestandsmerkmal darstellt, das nicht in dem Merkmal der Pflichtwidrigkeit aufgehen darf (sog. Verschleifungsverbot, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 304 Rn. 43 mwN), ist dieser - von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen abgesehen, etwa bei einem ohne weiteres greifbaren Mindestschaden - eigenständig zu ermitteln, anhand üblicher Maßstäbe des Wirtschaftslebens zu konkretisieren und zu beziffern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, BGHSt 62, 144, 155 Rn. 82; Beschlüsse vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314, 321 Rn. 62 und vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, aaO jeweils mwN; BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229).

    Bei der Ermittlung des Marktwertes eines Anlage- oder Derivatgeschäfts auf Grundlage der Höhe des konkreten Ausfallrisikos sowie des Wahrscheinlichkeitsgrades einer Gewinnerzielung unter Anwendung finanzmathematischer Berechnungen bzw. betriebswirtschaftlicher Bewertungskriterien hat sich das Tatgericht gegebenenfalls der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, BGHSt 62, 144, 155 Rn. 82; vgl. auch LG Augsburg, aaO).

  • OLG Brandenburg, 09.11.2022 - 11 U 82/18
    Zur Feststellung des auf die objektiven Tatbestandsmerkmale des Untreuetatbestandes bezogenen Vorsatzes bedarf es einer umfassenden Würdigung (BGH, Urt. v. 21.02.2017 - 1 StR 296/16, NJW 2018, 177 Rn. 75).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 403/19

    Untreue (Vermögensbetreuungspflichtverletzung durch Mitglieder der

    Ihm kommt im Grundsatz nur indizielle Bedeutung zu (s. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 344; Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48 Rn. 57, 60; Urteile vom 12. Oktober 2016 - 5 StR 134/15, NJW 2017, 578 Rn. 31; vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, BGHSt 62, 144 Rn. 63).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 427/18

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Maßstab für kommunale Entscheidungsträger

    Die in § 266 Abs. 1 StGB vorausgesetzte Vermögensbetreuungspflicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, BGHSt 62, 144 Rn. 49 ff. mwN) folgt für den Angeklagten bereits aus seiner Stellung als Kämmerer der Stadt L. Als Kämmerer oblag es ihm, die Finanzwirtschaft der Stadt L. gemäß den gesetzlich geregelten Haushaltsbestimmungen selbständig zu führen, alle für eine geordnete Finanzwirtschaft erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und das Vermögen der Stadt vor Nachteilen zu bewahren.

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats konkretisiert sich der Maßstab der Sorgfaltspflicht, den ein kommunaler Entscheidungsträger bei Abschluss von Finanzgeschäften zu beachten hat, aufgrund der kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen wie folgt (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 19; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16 aaO mwN): Ein Finanzgeschäft einer Kommune muss zunächst einen sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem konkret vorhandenen oder aktuell neu abgeschlossenen Kreditvertrag dergestalt aufweisen, dass das mit dem Grundgeschäft verbundene Risiko durch das Finanzgeschäft in einer angemessenen Weise abgesichert oder optimiert wird (Konnexität).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19

    "Vertrauensschaden": Verlust durch Franken-Spekulationsgeschäfte nicht versichert

    Voraussetzung ist vielmehr, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so nahe liegt, dass der Vermögenswert bereits aufgrund der Verlustgefahr gemindert ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, BGHSt 62, 144, 154 f. Rn. 81 m.w.N.).
  • LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Angeklagte, Bebauung, Hauptverhandlung, Vorhaben,

    Voraussetzung ist vielmehr, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so naheliegend erscheint, dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gemindert ist (BGH Urteil vom 21.02.2017, 1 StR 296/16, zitiert in NJW 2018, 177, Rdnr. 81 m. w. N.).
  • LG München I, 27.02.2020 - 5 HKO 14986/18

    Schadensersatz, Abtretung, Schadensersatzanspruch, Aufsichtsrat, Gesellschaft,

    Dabei muss der Handelnde nicht nur die zugrundeliegenden Tatsachen kennen, sondern auch in seiner Laiensphäre das Element nachvollzogen haben (vgl. BGHSt 62, 144, 153 = NJW 2018, 177, 179 = NZG 2018, 73, 76 = WM 2018, 72, 77 = wistra 2018, 311, 315).
  • LG München II, 08.04.2019 - 64 Js 31544/14

    Angeklagte, Leistungen, Gemeinde, Werbung, Angeklagten, Angeklagter,

    Des Weiteren ist aber auch von Bedeutung, inwieweit sich Täter in Zweifelsfragen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden informieren (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 21.07.2017, 1 StR 296/16, NJW 2018, 177).
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