Rechtsprechung
BGH, 21.02.2017 - 5 StR 598/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 243 StGB; § 244a StGB
Schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung von Bandentat und im Interesse einzelner Mitglieder begangener Tat); besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einsteigen; Gewerbsmäßigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 244a Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls; Vereinbarung des gemeinsamen Einbruchs in Geschäftsräume zur Aufbesserung der finanziellen Verhältnisse für die Zukunft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls; Vereinbarung des gemeinsamen Einbruchs in Geschäftsräume zur Aufbesserung der finanziellen Verhältnisse für die Zukunft
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 244a Abs. 1
Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls; Vereinbarung des gemeinsamen Einbruchs in Geschäftsräume zur Aufbesserung der finanziellen Verhältnisse für die Zukunft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10
Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der …
Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 5 StR 598/16
Angesichts dieser Umstände begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, dass das Landgericht auch die Begehung der Tat 12 als Bandentat gewertet hat (vgl. zur Abgrenzung von Taten, die ausschließlich im Interesse einzelner an einer Tat beteiligter Bandenmitglieder begangen wurden, BGH, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11 mwN; Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637, und vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556). - BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15
Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum …
Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 5 StR 598/16
Die knappen Feststellungen des Landgerichts im Fall II.16 der Urteilsgründe ermöglichen dem Senat nicht die Prüfung, ob die Voraussetzungen der von der Strafkammer angenommenen Variante des "Einsteigens' erfüllt sind (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - 3 StR 404/15, BGHSt 61, 166, 169 ff. mwN). - BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11
Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos); …
Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 5 StR 598/16
Angesichts dieser Umstände begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, dass das Landgericht auch die Begehung der Tat 12 als Bandentat gewertet hat (vgl. zur Abgrenzung von Taten, die ausschließlich im Interesse einzelner an einer Tat beteiligter Bandenmitglieder begangen wurden, BGH, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11 mwN; Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637, und vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556). - BGH, 12.11.2015 - 3 StR 346/15
Kein Bandendiebstahl trotz Begehung mit einem Bandenmitglied bei Taten außerhalb …
Auszug aus BGH, 21.02.2017 - 5 StR 598/16
Angesichts dieser Umstände begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, dass das Landgericht auch die Begehung der Tat 12 als Bandentat gewertet hat (vgl. zur Abgrenzung von Taten, die ausschließlich im Interesse einzelner an einer Tat beteiligter Bandenmitglieder begangen wurden, BGH, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11 mwN; Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637, und vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556).