Rechtsprechung
BGH, 21.02.2017 - XI ZR 272/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 489 Abs 1 Nr 2 BGB, § 489 Abs 1 Nr 3 BGB vom 01.02.2002, § 500 Abs 1 BGB, Art 229 § 22 Abs 3 BGBEG
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse für Altverträge mit einer mindestens zehnjährigen erstmaligen Zuteilungsreife - IWW
Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § ... 488 Abs. 3 BGB, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 490 Abs. 3, § 314 BGB, § 313 Abs. 3 BGB, § 11 Abs. 1 ABB, § 6 Abs. 2, 3 ABB, § 247 BGB, § 609a BGB, § 247 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 247 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 3 Nr. 2 BauSparkG, § 5 Abs. 3 Nr. 7 BauSparkG, § 1 Abs. 1 ABB, § 1 Abs. 1, 2 BauSparkG, § 14 Abs. 1 ABB, § 2 Abs. 2 ABB, § 314 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 3 ABB, § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB, Art. 229 § 22 Abs. 2 EGBGB, Art. 229 § 22 Abs. 3 EGBGB, §§ 488 ff. BGB, Art. 229 § 38 Abs. 1 EGBGB, Art. 229 § 38 Abs. 2 EGBGB, § 1 Abs. 2 BauSparkG, § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 3 BauSparkG, § 1 ABB, § 1 Abs. 2 Satz 1 BauSparkG, § 4 Abs. 5 BauSparkG, § 397 Abs. 1 BGB, § 500 Abs. 1 BGB, § 489 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 247 Abs. 2 BGB, § 247 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 609a Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 609a Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 609a Abs. 2 BGB, § 247 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 489 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 9 Abs. 1 Satz 2 BauSparkG, § 139 BGB, § 489 Abs. 3 BGB, § 242 BGB, § 490 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 3 BauSparkG, § 313 Abs. 1, 3 BGB, § 6 Abs. 1 ABB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse; Stillschweigend vereinbarter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts; Vollständiger Empfang des Darlehens im Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife; Erlangung eines Anspruchs auf Gewährung eines ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO §§ 3, 9; BGB § 489 Abs. 1
Bemessung des Feststellungsinteresses eines Bausparers am Fortbestand seines durch die Bausparkasse nach mehr als 10-jähriger Zuteilungsreife gekündigten Bausparvertrags - rewis.io
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse für Altverträge mit einer mindestens zehnjährigen erstmaligen Zuteilungsreife
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse; Stillschweigend vereinbarter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts; Vollständiger Empfang des Darlehens im Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife; Erlangung eines Anspruchs auf Gewährung eines ...
- datenbank.nwb.de
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse für Altverträge mit einer mindestens zehnjährigen erstmaligen Zuteilungsreife
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (45)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse wirksam?
- raheinemann.de (Kurzinformation und Auszüge)
Können Bausparverträge immer zehn Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden?
- faz.net (Pressebericht, 21.02.2017)
Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
- zeit.de (Pressebericht, 21.02.2017)
Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- wkblog.de (Kurzinformation)
Bausparverträge dürfen 10 Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden
- welt.de (Pressebericht, 28.02.2017)
Wie es für Bausparer nach dem BGH-Urteil weitergeht
- tintemann.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparvertrag nach 10 Jahren möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Bausparvertrages zehn Jahre nach Zuteilungsreife durch Bausparkasse zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparkassen dürfen 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife gebilligt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparkassen haben Kündigungsrecht nach Zuteilungsreife
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparvertrag nach 10 Jahren möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aachener Bausparkasse, Kündigung Bausparvertrag, aktuelle Rechtslage? Soforthilfe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aachener Bausparkasse kündigt Bausparverträge rechtswidrig wegen Niedrigzinsen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gekündigte Bausparverträge: Wo geht für Bausparer nach dem BGH-Urteil noch was?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparer: Kündigung von Bausparverträgen gebilligt - wie geht's jetzt weiter?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung Bausparvertrag wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach §§ 313 und 314 BGB? Rechtslage?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparkassen dürfen Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparer: nicht alle Verträge sind kündbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparverträge bei versprochenen Zinsbonus doch nicht kündbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen gebilligt
- haerlein.de (Pressemitteilung)
Kündigungsrecht von Bausparverträgen durch Bausparkassen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung des Bausparvertrags
- sylvenstein-law.de (Kurzinformation)
Kündigung bei nicht voll besparten Bausparverträgen wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung durch die Bausparkasse aufgrund einer seit mehr als 10 Jahren bestehenden Zuteilungsreife in der Regel wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aachener Bausparkasse - Kündigung des Bausparvertrages unwirksam - Wegfall Geschäftsgrundlage
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung der Aachener Bausparkasse wegen §§ 313, 314 BGB unwirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht
- brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Bausparkassen kündigen Altverträge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparvertrag: Verlängerte Kündigungsfrist bei Tarifen mit Bonuszinsen und Treueprämien?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen mit Bonuszinsen / Treueoption kann unwirksam sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen zugelassen
- der-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Bausparkassen dürfen Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren
- archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.02.2017)
Bausparverträge: Endet der Streit um hohe Bausparzinsen?
- sylvenstein-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Wüstenrot-Kündigung
Besprechungen u.ä. (6)
- faz.net (Pressekommentar, 21.02.2017)
Gut für Bausparer
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Kündigung gutverzinster Bauspar-Altverträge: Die Bausparkasse als schutzwürdige Darlehensnehmerin
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 22.02.2017)
Bausparverträge: Verträge muss man nicht mehr halten
- spiegel.de (Pressekommentar, 25.02.2017)
Urteil zu Bausparverträgen: Kann Ihr Versicherer Sie auch rauswerfen?
- noerr.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Zum Kündigungsrecht der Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife des Bauspardarlehens
- fc-heidelberg.de (Entscheidungsbesprechung)
Reichweite der Zinsbonusausnahmeregelung bei Bausparvertragskündigungen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.11.2015 - 6 O 76/15
- OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 9 U 230/15
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 272/16
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Düsseldorf, 01.12.2016 - 6 U 124/16
Wirksamkeit der Kündigung eines zuteilungsreifen Bausparvertrages durch die …
Die Einstellung der Norm im allgemeinen Teil des Darlehensrechts spricht vielmehr für eine Anwendung auf sämtliche Schuldverhältnisse, auf die das Darlehensrecht Anwendung findet, wie auch das OLG Stuttgart, das zur Anwendbarkeit der in Rede stehenden Norm in Fällen der vorliegenden Art eine abweichende Auffassung vertritt, einräumt (OLG Stuttgart, Urt. v. 04.05.2016, a.a.O.{{{ (9 U 320/15 [richtig: 9 U 230/15 - d. Red.] = XI ZR 272/16) ist nicht gebote}}} Rz. 54).bb) Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB folgt entgegen der Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 04.05.2016, a.a.O.{{{ (9 U 320/15 [richtig: 9 U 230/15 - d. Red.] = XI ZR 272/16) ist nicht gebote}}}, juris Rz. 61 ff.) auch nicht aus der historischen Auslegung.
Entgegen der Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 04.05.2016, a.a.O.{{{ (9 U 320/15 [richtig: 9 U 230/15 - d. Red.] = XI ZR 272/16) ist nicht gebote}}}, juris Rz. 68 ff.) ergibt sich aus den Materialien auch nicht, dass die Bausparkassen von dem vom Gesetzgeber verfolgten Schutzzweck, den Darlehensschuldner vor der Verpflichtung zur Zahlung eines nicht marktgerechten Zinses und die Refinanzierungsmöglichkeiten der Kreditinstitute zu schützen, nicht erfasst sein sollten.
cc) Aus dem gleichen Grund kann der vom OLG Stuttgart vorgenommenen teleologischen Auslegung (Urt. v. 04.05.2016, a.a.O.{{{ (9 U 320/15 [richtig: 9 U 230/15 - d. Red.] = XI ZR 272/16) ist nicht gebote}}}, juris Rz. 84 ff.) nicht gefolgt werden, weil diese ebenfalls davon ausgeht, dass nur der schwächere Schuldner geschützt werden sollte und damit letztlich damit argumentiert, § 489 Abs. 2 Nr. 1 BGB habe verbraucherschützenden Charakter.
Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO analog bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in den dort anhängigen Revisionsverfahren zu den Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 30.03.2016 (9 U 171/15 = XI ZR 185/16) und vom 04.05.2016 (9 U 320/15 [richtig: 9 U 230/15 - d. Red.] = XI ZR 272/16) ist nicht geboten.
- OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 17 U 20/20
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von zehn Jahren nach …
Sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase besteht zwischen den Vertragsparteien ein Darlehensverhältnis, wobei der Bausparer in der Ansparphase der Darlehensgeber und die Bausparkasse die Darlehensnehmerin ist (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, BGHZ 214, 94-127, Rn. 22, 23; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 27, juris; s. auch unter Verweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Juni 2017 - 1 BvR 918/17: BGH…, Urteil vom 01. August 2017 - XI ZR 469/16 -, Rn. 16, 18;… Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 198/17 -, Rn. 9, juris, jew.).Da das Darlehen an den Bausparer einer langfristigen Zinsbindung unterliegt und der zu entrichtende Guthabenzins zwischenzeitlich nicht mehr marktgerecht sein kann, soll nach dem Schutzzweck des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB a.F. auch der Bausparkasse als Darlehensnehmerin des "Anspardarlehens" ermöglicht werden, ggf. das Kündigungsrecht auszuüben, um sich von einem nicht mehr marktgerechten Zinssatz zu lösen (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, BGHZ 214, 94-127, Rn. 35 ff., 83; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 42 ff., 64, juris; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 38 ff., juris).
Zur Beurteilung der Frage, wann die geschuldete Darlehensvaluta vollständig ausgezahlt worden ist, kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen über die Pflicht des Bausparers zur Darlehensgewährung und den Vertragszweck an (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, BGHZ 214, 94-127, Rn. 78; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 81, juris).
Bei Bausparvertragen ist im Regelfall von einem vollständigen Empfang des Darlehens im Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife auszugehen, denn der Zweck des Bausparvertrages, der gemäß § 1 Abs. 2 BauSparKG regelmäßig darin liegt, nach Leistung von Bauspareinlagen einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens zu erlangen, ist zu diesem Zeitpunkt erreicht und ermöglicht dem Bausparer, von der Rolle des Darlehensgebers in diejenige des Darlehensnehmers zu wechseln (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, BGHZ 214, 94-127, Rn. 72, 76 ff., 83; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 75, 79, juris;… Urteil vom 01. August 2017 - XI ZR 469/16 -, Rn. 22).
- LG Ravensburg, 19.03.2021 - 2 O 282/19
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
Auch der Grundsatz von Treu und Glauben in der Form des Verbots des widersprüchlichen Verhaltens (…MüKo-BGB/Schubert, 8. Aufl. 2019, § 242 Rn. 314 - 316 spricht für diese Auslegung. Der Unternehmer verhält sich widersprüchlich, wenn er einerseits die Wirksamkeit des Widerrufs bestreitet, andererseits aber vom Verbraucher verlangt, ihm den infolge des Widerrufs zurückzugewährenden Pkw auszuhändigen. Bei der ähnlichen Regelung des § 489 Abs. 3 BGB, wonach eine Darlehenskündigung als nicht erfolgt gilt, wenn der Darlehensnehmer den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt, wird ebenfalls angenommen, dass der Kreditgeber treuwidrig handelt, wenn er einerseits die Wirksamkeit der Kündigung bestreitet, sich andererseits aber die unterbliebene Rückzahlung beruft (BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 272/16 - ECLI:DE:BGH:2017:210217UXIZR272.16.0; BeckRS 2017, 105120 Rn. 91;… MüKo-BGB/Berger, 8. Aufl. 2019, § 489 Rn. 16).
- OLG Frankfurt, 02.06.2021 - 17 U 20/20
Kündigung des Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife auch bei vereinbarter …
Sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase besteht zwischen den Vertragsparteien ein Darlehensverhältnis, wobei der Bausparer in der Ansparphase der Darlehensgeber und die Bausparkasse die Darlehensnehmerin ist (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, BGHZ 214, 94-127, Rn. 22, 23; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 27, juris; s. auch unter Verweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Juni 2017 - 1 BvR 918/17: BGH…, Urteil vom 01. August 2017 - XI ZR 469/16 -, Rn. 16, 18;… Urteil vom 10. Juli 2018 - XI ZR 198/17 -, Rn. 9, juris, jew.).Da das Darlehen an den Bausparer einer langfristigen Zinsbindung unterliegt und der zu entrichtende Guthabenzins zwischenzeitlich nicht mehr marktgerecht sein kann, soll nach dem Schutzzweck des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB a.F. auch der Bausparkasse als Darlehensnehmerin des "Anspardarlehens" ermöglicht werden, ggf. das Kündigungsrecht auszuüben, um sich von einem nicht mehr marktgerechten Zinssatz zu lösen (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, BGHZ 214, 94-127, Rn. 35 ff., 83; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 42 ff., 64, juris; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 38 ff., juris).
Zur Beurteilung der Frage, wann die geschuldete Darlehensvaluta vollständig ausgezahlt worden ist, kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen über die Pflicht des Bausparers zur Darlehensgewährung und den Vertragszweck an (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, BGHZ 214, 94-127, Rn. 78; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 81, juris).
Bei Bausparvertragen ist im Regelfall von einem vollständigen Empfang des Darlehens im Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife auszugehen, denn der Zweck des Bausparvertrages, der gemäß § 1 Abs. 2 BauSparKG regelmäßig darin liegt, nach Leistung von Bauspareinlagen einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens zu erlangen, ist zu diesem Zeitpunkt erreicht und ermöglicht dem Bausparer, von der Rolle des Darlehensgebers in diejenige des Darlehensnehmers zu wechseln (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 -, BGHZ 214, 94-127, Rn. 72, 76 ff., 83; Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 75, 79, juris;… Urteil vom 01. August 2017 - XI ZR 469/16 -, Rn. 22).
- LG Ravensburg, 21.03.2023 - 2 O 277/22
Bank muss 10.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Wenn die Parteien gerade um die Wirksamkeit der Kündigung streiten, ist die Berufung auf § 489 Abs. 3 BGB ein widersprüchliches Verhalten und damit treuwidrig i. S. von § 242 BGB (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 272/16, juris Rn. 91).Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 272/16, juris Rn. 91) ist § 489 Abs. 3 BGB nicht anwendbar, wenn der Kreditgeber einerseits der Wirksamkeit der Kündigung des Darlehens entgegentritt, sich andererseits aber auf die unterbliebene Rückzahlung des Darlehens beruft.
- OLG Frankfurt, 27.10.2021 - 17 U 30/21
§ 489 Abs. 4 S. 2 BGB erfasst unmittelbar auch kommunale Zweckverbände
Auch der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil zum Kündigungsrecht von Bausparkassen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 272/16 -, Rn. 44, juris) klargestellt, dass das Kündigungsrecht nur für solche Darlehensnehmer abbedungen werden könne, die im Katalog des § 489 Abs. 4 S. 2 BGB aufgeführt seien. - AG Nürnberg, 12.07.2022 - 15 C 5834/21
Kündigung eines Bausparvertrages nach Ansparen der vollen Bausparsumme
Dies bedingt einen stillschweigend vereinbarten Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts aus § 488 Abs. 3 BGB aF, weil anderenfalls die Bausparkasse dem Bausparer jederzeit den bedingungsgemäßen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens entziehen könnte (BGH Entscheidung v. 21.2.2017 - XI ZR 272/16, BeckRS 2017, 105120, beckonline).Denn ab diesem Zeitpunkt kann ein Bauspardarlehen nicht mehr beansprucht werden (BGH Entscheidung v. 21.2.2017 - XI ZR 272/16, BeckRS 2017, 105120, beckonline).
- LG Ravensburg, 18.11.2022 - 2 O 107/22
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
Hinzu kommt, dass der BGH in anderem Zusammenhang im Fall der Rückabwicklung eines Kreditvertrags nach Kündigung völlig anders urteilt (BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 272/16 - ECLI:DE:BGH:2017:210217UXIZR272.16.0 juris Rn. 91;… MüKo-BGB/ Berger, 8. Aufl. 2019, § 489 Rn. 16).