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   BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17   

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BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17 (https://dejure.org/2018,12038)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2018 - 2 StR 374/17 (https://dejure.org/2018,12038)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17 (https://dejure.org/2018,12038)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich begangenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verknüpfung der auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der ...

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzbewertung bei Drogenerwerb mit Erlös aus vorangegangenem Abverkauf; Mittäterschaft; Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3 ; StGB a.F. § 73 Abs. 1 S. 1
    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich begangenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verknüpfung der auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und die Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Lieferung jetzt - und die Zahlung erst bei der nächsten Lieferung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2908
  • NStZ-RR 2018, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in einer Einkaufsgemeinschaft, gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; Senat, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17; MüKoStGB/O.lakc?o.lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).

    Allerdings fehlt es, bezogen auf die Gesamtmenge, an der erforderlichen Eigennützigkeit, wenn der gemeinsame Vorteil ausschließlich in günstigeren Einkaufsbedingungen durch gemeinsamen Einkauf von Großmengen bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17).

  • BGH, 09.10.2002 - 1 StR 137/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Bei Gesamtwürdigung dieser Umstände erfolgte die Beschaffung der Großmengen durch die Angeklagten M. und B. als Mittäter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Bei Gesamtwürdigung dieser Umstände erfolgte die Beschaffung der Großmengen durch die Angeklagten M. und B. als Mittäter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12).
  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Bei Gesamtwürdigung dieser Umstände erfolgte die Beschaffung der Großmengen durch die Angeklagten M. und B. als Mittäter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12).
  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in einer Einkaufsgemeinschaft, gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; Senat, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17; MüKoStGB/O.lakc?o.lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Allerdings fehlt es, bezogen auf die Gesamtmenge, an der erforderlichen Eigennützigkeit, wenn der gemeinsame Vorteil ausschließlich in günstigeren Einkaufsbedingungen durch gemeinsamen Einkauf von Großmengen bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17).
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12

    Handeltreiben bzw. Erwerb mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in einer Einkaufsgemeinschaft, gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; Senat, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17; MüKoStGB/O.lakc?o.lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Wickelt ein Täter Betäubungsmittelgeschäfte dergestalt ab, dass er mit dem Erlös aus dem vorangegangenen Abverkauf der von ihm erworbenen Betäubungsmittel den nächsten Ankauf begleicht, so führt die Überschneidung der Ausführungshandlungen, die sich daraus ergibt, dass die Drogenlieferung durch einen Kurier des Verkäufers zugleich der Übermittlung des Entgelts für die vorangegangene Betäubungsmittellieferung dient, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass die auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz miteinander verknüpft sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 f. mwN).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe der nächsten Drogenlieferung bezahlt wird, zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19, juris Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420).
  • BGH, 07.05.2019 - 2 StR 129/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe der nächsten Drogenlieferung bezahlt wird, zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; besonders für Kommissionsgeschäfte Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 f.).
  • LG Bamberg, 30.06.2021 - 31 KLs 2106 Js 18293/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Konkurrenzen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19, juris Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420).
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