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   BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55   

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BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55 (https://dejure.org/1956,5053)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1956 - IV ZR 324/55 (https://dejure.org/1956,5053)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1956 - IV ZR 324/55 (https://dejure.org/1956,5053)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51

    Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung bei Schenkung eines Geldbetrages zum

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55
    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 29. Mai 1952 - IV ZR 167/51 - (insoweit in NJW 1952, 1171 = LM Nr. 1 zu § 516 BGB nicht mit abgedruckt) ausgeführt hat, ist an dieser Rechtsprechung des Reichsgerichts festzuhalten.

    Die Möglichkeit derartiger "mittelbarer Schenkung" hat der erkennende Senat bereits in seinem schon erwähnten Urteil vom 29. Mai 1952 (IV ZR 167/51, abgedruckt LM Nr. 1 zu § 516 BGB = NJW 1952, 1171) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 167, 199 [202]) anerkannt.

  • RG, 19.02.1937 - V 205/36

    1. Zur rechtlichen Stellung des Treugebers gegenüber einem Dritterwerber, wenn

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55
    Zwar ist in Lehre und Rechtsprechung anerkannt, daß schuldrechtliche Übereignungsansprüche auf Grund von Treuhandverhältnissen - mindestens kraft Gewohnheitsrechtes - eine gewisse dingliche Wirkung haben können (vgl. Palandt 15. Aufl. Anm. 7 Baa vor § 929, BGB RGRK 10. Aufl. Vorbem 1 vor § 164 BGB - S. 346 -, RGZ 153, 366 f).

    Ob die dingliche Wirkung aber weiter geht, für den vorliegenden Fall insbesondere dazu führen kann, die Zugehörigkeit des auf den Namen der Erblasserin eingetragenen Grundstückes zu ihrem Nachlaß zu verneinen, ist zweifelhaft (dagegen RGZ 153, 366 [368]).

  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 146/53

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55
    Es kommt darauf an, ob sie einen Maßstab für den gewöhnlichen Verkaufswert bietet, der allerdings in normalen Zeiten dem nach § 2311 BGB zu ermittelnden Verkaufswert entsprechen wird (vgl. hierzu Urteil des Senates vom 25. März 1954, BGHZ 13, 45 [47]).
  • RG, 24.02.1915 - V 454/14

    Zwangsversteigerung; Rentenschuld; Kündigung; Umwandlung

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55
    Denn die Ablösungssumme kann an sich beliebig festgesetzt werden und braucht nicht notwendig in einem Verhältnis zu der Rente zu stehen (vgl. RGZ 86, 255 [260]; BGB RGRK § 1199 BGB Anm. 2).
  • RG, 19.06.1941 - V 129/40

    Was kann bei Schenkungswiderruf wegen groben Undankes als "Geschenk"

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55
    Die Möglichkeit derartiger "mittelbarer Schenkung" hat der erkennende Senat bereits in seinem schon erwähnten Urteil vom 29. Mai 1952 (IV ZR 167/51, abgedruckt LM Nr. 1 zu § 516 BGB = NJW 1952, 1171) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 167, 199 [202]) anerkannt.
  • RG, 06.03.1930 - VI 296/29

    1. Zum Begriff des Treuhandverhältnisses. 2. Kann Erwerber eines Grundstücks im

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55
    Wenn sonach auch davon auszugehen ist, daß das Grundstück zum Nachlaß gehörte, so könnte aber der Beklagte als Auftraggeber einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erblasserin als Treuhänder gehabt haben (RGZ 127, 341 f [344]).
  • RG, 27.03.1939 - IV 275/38

    1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die

    Auszug aus BGH, 21.03.1956 - IV ZR 324/55
    Zunächst ist jedoch festzuhalten, daß eine mit den Mitteln des Beklagten bewirkte, nicht unentgeltliche "treuhänderische" Zuwendung nicht wegen fehlender Offenkundigkeit nach § 138 BGB nichtig wäre (vgl. RGZ 160, 52 [57]).
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