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   BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61   

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https://dejure.org/1961,750
BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61 (https://dejure.org/1961,750)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1961 - 1 StR 32/61 (https://dejure.org/1961,750)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1961 - 1 StR 32/61 (https://dejure.org/1961,750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Hervorrufen und Ausnutzen eines Irrtums beim Eingehungsbetrug - Zu Ungunsten des Angeklagten führende Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Rückfallvoraussetzungen bei Steuerstrafen - Unordentliche Buchführung trotz Nachholung der Buchführung - ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Es handelte sich überall um die erste Geschäftsbeziehung, die er anknüpfte (vgl. BGHSt 6, 198 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53]).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Weder sind die unverlesenen Stücke genau bezeichnet (vgl. BGHSt 6, 128) noch ist überhaupt bestimmt behauptet., daß sie den Angeklagten entlastet hätten (BGHSt 7, 162).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Weder sind die unverlesenen Stücke genau bezeichnet (vgl. BGHSt 6, 128) noch ist überhaupt bestimmt behauptet., daß sie den Angeklagten entlastet hätten (BGHSt 7, 162).
  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57

    Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl.

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Ausdrücklicher Aufforderung hierzu bedarf es nicht (BGH JZ 1951, 655; BGH 2 StR 181/57 vom 22. Mai 1957, insoweit BGHSt 10, 327 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52

    Materielle und formelle Voraussetzungen der Verbindung und Trennung von Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Er behauptet ferner nicht, daß es an den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen auch nur für eine der Maßnahmen gefehlt hätte (dazu BGH NJW 1953, 836 Nr. 22).
  • BGH, 06.05.1960 - 2 StR 65/60

    Formen der Beteiligung an einer Konkursverschleppung - Vollendung des

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Dabei hat sie übersehen, daß § 84 GmbHG eine reine Unterlassungstat betrifft (BGHSt 14, 280 [BGH 06.05.1960 - 2 StR 65/60]).
  • BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Hinzutreten muß, daß sie aus einer Bilanz ersichtlich ist (so auch BGH 2 StR 103/58 vom 16. Mai 1958 - BB 1958, 891 und die dort angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts, ferner auch RG Recht 1927 Nr. 1204 und HRR 1937 Nr. 491).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Die Revision bezeichnet nicht die Beweismittel, deren es sich hätte weiter bedienen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 339/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Diese wird als Ertragsbilanz, die die Unterbewertung von Vermögensstücken erlaubt, auch das Stammkapital und alle etwa gebildeten Reserven unter den Passiven enthalten muß, ein ungeschultes Auge die Überschuldung häufig weniger deutlich erkennen lassen als eine eigens zur Feststellung des Vermögensstandes gefertigte Übersicht, die alle Vermögensstücke mit ihrem wirklichen Wert erfaßt und keine unechten Passivposten wie das Stammkapital oder offene Reserven unter den Schulden aufführen darf (dazu BGH VII ZB 23/58 Beschluß vom 4. Mai 1959 = BB 1959, 754; BGH 3 StR 339/55 vom 17. November 1955 bei Herlan GA 1956, 345; BGH 1 StR 132/60 vom 24. Januar 1961, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 04.05.1959 - VII ZB 23/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
    Diese wird als Ertragsbilanz, die die Unterbewertung von Vermögensstücken erlaubt, auch das Stammkapital und alle etwa gebildeten Reserven unter den Passiven enthalten muß, ein ungeschultes Auge die Überschuldung häufig weniger deutlich erkennen lassen als eine eigens zur Feststellung des Vermögensstandes gefertigte Übersicht, die alle Vermögensstücke mit ihrem wirklichen Wert erfaßt und keine unechten Passivposten wie das Stammkapital oder offene Reserven unter den Schulden aufführen darf (dazu BGH VII ZB 23/58 Beschluß vom 4. Mai 1959 = BB 1959, 754; BGH 3 StR 339/55 vom 17. November 1955 bei Herlan GA 1956, 345; BGH 1 StR 132/60 vom 24. Januar 1961, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 184/57

    - Ackerwagen -, Bezugs-, Absatz und Einkaufsgenossenschaften als vom HV geworbene

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79

    Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung - Täuschung

    Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung kommt nach dem Wortlaut des § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nur in Betracht, wenn sich aus einer Bilanz ergibt, daß die Aktiven die Passiven nicht mehr decken (RGSt 44, 48, 50 f; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 S. 7 - und vom 21. März 1961 - 1 StR 32/61 - S. 8 f).

    Vielmehr genügt eine bloße Vermögensübersicht, aus der sich bei einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auch für ein ungeübtes Auge die Überschuldung entnehmen läßt (BGH, Urteil vom 21. März 1961 - 1 StR 32/61 - S. 9; RGSt 44, 48, 50 f).

  • BGH, 13.10.1967 - 4 StR 191/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Sie muß vielmehr, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, aus einer solchen Vermögensübersicht ersichtlich sein (vgl. BGH in BB 1958, 891 und die dort angef. Rechtspr. des RG; BGH in BB 1959, 754; BGH bei Herlan GA 1956, 345; BGHSt 15, 306 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; BGH 1 StR 32/61 vom 21. März 1961).
  • BGH, 28.06.1968 - 4 StR 146/68

    Anforderungen an die Beurteilung der Erwartung der nicht wahrheitsgemäßen Aussage

    Es kann jedoch nicht zweifelhaft sein, daß die Verteidigung vor der Entfernung des Angeklagten und vor Vernehmung der Zeugen Gelegenheit gehabt hat, gegen die Ausschließung Gegenvorstellungen zu erheben und die Aufhebung des Beschlusses zu beantragen Einer ausdrücklichen Aufforderung zur Äußerung bedurfte es nicht (BGH 1 StR 32/61 vom 21. März 1961).
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