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   BGH, 21.03.1966 - III ZR 124/64   

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https://dejure.org/1966,7154
BGH, 21.03.1966 - III ZR 124/64 (https://dejure.org/1966,7154)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1966 - III ZR 124/64 (https://dejure.org/1966,7154)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1966 - III ZR 124/64 (https://dejure.org/1966,7154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung - Umfang der Kosten für die Vorbereitung der öffentlichen Klage als Kosten des Ermittlungsverfahrens - Kosten für eine Blutuntersuchung - Möglicher Anspruch auf eine Enteignungsentschädigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1960 - 2 StR 20/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.03.1966 - III ZR 124/64
    In solchen Fällen geht die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung dahin (RGSt 73, 303/306; BGHSt 14, 136): Der Angeklagte muß grundsätzlich alle Kosten tragen; bei der Staatskasse bleiben nur die ausscheidbaren Kosten, die sich allein auf den Teil des Verfahrens beziehen, wegen dessen der Angeklagte nicht verurteilt worden ist.
  • RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39

    1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die

    Auszug aus BGH, 21.03.1966 - III ZR 124/64
    In solchen Fällen geht die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung dahin (RGSt 73, 303/306; BGHSt 14, 136): Der Angeklagte muß grundsätzlich alle Kosten tragen; bei der Staatskasse bleiben nur die ausscheidbaren Kosten, die sich allein auf den Teil des Verfahrens beziehen, wegen dessen der Angeklagte nicht verurteilt worden ist.
  • BGH, 28.07.1966 - 4 StR 625/65

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Auferlegung der Kosten eines Verfahrens

    Werden diesem - wie hier - im Eröffnungsbeschluß mehrere Straftaten als durch ein und dieselbe Handlung verwirklicht zur Last gelegt und wird er nur einer dieser Straftaten überführt, dann hat er nach der zwingenden, mit dem Grundgesetz in Einklang stehenden (BVerfGE 18, 302) Bestimmung des § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO die Kosten des Verfahrens zu tragen; denn er ist wegen der ihm zur Last gelegteon "Tat" im Sinne dieser Vorschrift verurteilt worden (vgl. RGSt 52, 190; OLG Hamm - 2. Strafsenat JMBl NRW 1964, 45; Löwe/Rosenberg/Schäfer 21. Aufl. Anm. II 1 zu § 465; Müller/Sax 6. Aufl. Anm. 2 a zu § 465 StPO; s. auch BGH Urt. v. 21. März 1966 - III ZR 124/64 - in DRZ 1966, 196).
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