Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1828
BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84 (https://dejure.org/1985,1828)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1985 - 1 StR 417/84 (https://dejure.org/1985,1828)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84 (https://dejure.org/1985,1828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an die Beschränkung des Schuldumfangs - Voraussetzungen für das Entfallen eines Teils der fortgestezten Handlung - Richterausschuss - Eröffnungsbeschluss - Verfahrenshindernis - Lücken im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Für diese Frage, die der Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden hat (zu jeweils als unzulässig zurückgewiesenen Befangenheitsanträgen vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 5 (Ablehnungsgesuch, das nach Verkündung der Urteilsformel auf der Geschäftsstelle angebracht worden ist und nach § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO als unzulässig verworfen wird) und - insoweit nicht tragend - BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84, NStZ 1985, 464, 465 (während der Schlussausführungen gegen Sachverständige angebrachte Anträge)), gilt:.

    Auch aus den in diesem Zusammenhang genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (s. BGH, Beschluss vom 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 5; Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84, NStZ 1985, 464, 465) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    (2) Soweit die Rechtsprechung in anderen Konstellationen verschiedentlich die Zuständigkeitsrügen in der Revision nur nach dem Maßstab geprüft hat, ob das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit willkürlich angenommen hat, betraf dies die Bewertung normativer Zuständigkeitsmerkmale durch das Tatgericht, beispielsweise die Erforderlichkeit besonderer Kenntnisse des Wirtschaftslebens nach § 74c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GVG (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84, NStZ 1985, 464, 466), die notwendige Mitwirkung eines dritten Richters aufgrund Umfangs oder Schwierigkeit der Sache nach § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333 f.) oder tatrichterliche wertende Prognoseentscheidungen wie die Höhe der zu erwartenden Strafe nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 StR 594/92, NStZ 1993, 197).
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Der Angeklagte F. G. schloss sich dem Befangenheitsgesuch an (womit er beschwerdebefugt ist; vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84, juris Rn. 36; s. zur grundsätzlich fehlenden Befugnis der Beanstandung einer Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen von Mitangeklagten BGH, Urteil vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, juris Rn. 3; MüKo-StPO/Conen/Tsambikakis, § 28 Rn. 28; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 56; KK-StPO/Scheuten, 8. Aufl., § 28 Rn. 10).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Das ist aber in den Fällen des § 266 StGB jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn - wie hier - nach Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt und der Lebenssachverhalt im wesentlichen so geschildert ist, wie er im Urteil festgestellt wurde (vgl. BGH NStZ 1985, 464).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Der Inhalt von Urkunden kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugen, festgestellt werden (BGH NStZ 1985, 464; Diemer, in: Karlsruher Kommentar, a.a.O. § 249 Rdnr. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 249 Rdnr. 2).
  • OLG Naumburg, 06.12.1995 - 2 Ss 375/95

    Einstellung des Verfahrens durch Urteil wegen eines Verfahrenshindernisses unter

    Die Einstellung des Verfahrens unter dem Gesichtspunkt eines unzureichenden Eröffnungsbeschlusses wäre nur in Betracht gekommen, wenn ein den Angeklagten betreffender Eröffnungsbeschluß, dessen Erlaß noch in der erstinstanzlichen (BGHSt 29, 224, 229), nicht mehr jedoch in der Berufungshauptverhandlung nachholbar gewesen wäre (BGH JZ 1985, 592 ), entweder ganz gefehlt hätte (vgl. BGH JZ 1985, 592 ; BayObLG JZ 1986, 252 ; BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1993, 4 StR 714/93) oder mit einem so schwerwiegenden -und auch nicht mehr heilbaren- Mangel behaftet gewesen wäre, daß er nicht nur zur Fehlerhaftigkeit, sondern zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses geführt hätte (BGH NStZ 1985, 464, 465).

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof einen Eröffnungsbeschluß, bei dessen im übrigen fehlerfreien Erlaß ein kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter mitgewirkt hat (BGHSt 29, 351 und BGH NStZ 1985, 464 ), lediglich als fehlerhaft angesehen.

    Auch das zwischen bloßer Fehlerhaftigkeit und Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses differenzierende Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. März 1985 (BGH NStZ 1985, 464, 465) verdeutlicht, daß allein die Fehlerhaftigkeit des Eröffnungsbeschlusses nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, sondern zur (Zurück-)Verweisung der Sache an den (erstinstanzlichen) Tatrichter führt.

  • BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06

    Eröffnungsbeschluss (Mängel der Anklage; Unbestimmtheit); unerlaubtes

    Solche Mängel liegen vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr.; vgl. z. B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m. w. N.).
  • BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21

    Recht des letzten Wortes (negative Beweiskraft des Protokolls; Revisionsgrund:

    Ein Sonderfall, in dem ein solcher Zusammenhang nach dem Verfahrensablauf sicher verneint werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - 5 StR 289/15; Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84, NStZ 1985; 464, 465), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines

    Solche Mängel liegen nur vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr., vgl. z.B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 5 Ss 87/94
    auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1984, 133 ; 1985, 464, 465; 1992, 553).

    Abgesehen davon, daß derartige Mängel durch das dem Angeschuldigten mitgeteilte Ergebnis der Ermittlungen geheilt werden können und, worauf die Staatsanwaltschaft mit Recht hingewiesen hat, vorliegend dadurch auch weitestgehend geheilt worden sind, sind derartige Mängel nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in keinem Fall so wesentliche Fehler, daß von der Unwirksamkeit der Anklage und des auf hierauf fußenden Eröffnungsbeschlusses ausgegangen werden könnte (BGH GA 1980, 108, 109; NStZ 1984.133; 1985, 464; StV 84.63, 64; BayObLG aaO. 196; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, JMBl. NW 1979, 259; Rieß aaO. Rdn. 58, 59 zu § 200 und Rdn. 59 zu § 207 Treier KK, StPO , 3. Auf 1., Rdn. 23 zu § 200; differenzierend Krause/Thon aaO. 256 f.).

  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84

    Behandlung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag - Ermittlung einer

  • OLG Brandenburg, 13.05.2019 - 53 Ss 29/19

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht

  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
  • OLG Brandenburg, 12.04.2001 - 1 AR 1/01
  • OLG Brandenburg, 13.05.2019 - 2 Ss 10/19
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 5 Ss 13/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht