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   BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85   

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https://dejure.org/1985,4763
BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85 (https://dejure.org/1985,4763)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1985 - 4 StR 14/85 (https://dejure.org/1985,4763)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1985 - 4 StR 14/85 (https://dejure.org/1985,4763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absonderungsrecht bei einer Unterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81

    Ersatz der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer auf dessen Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85
    Ergänzend ist lediglich zu bemerken, daß die fehlende Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte der fortgesetzt begangenen Unterschlagung hier ausnahmsweise unschädlich ist, da Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung wegen der genauen Festlegung der Tatzeit (10. April 1978 bis 31. März 1983 - UA 9 und 24) nicht auftreten können und es ausgeschlossen werden kann, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81 - m. w. Nachw.; BGH, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85
    Ergänzend ist lediglich zu bemerken, daß die fehlende Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte der fortgesetzt begangenen Unterschlagung hier ausnahmsweise unschädlich ist, da Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung wegen der genauen Festlegung der Tatzeit (10. April 1978 bis 31. März 1983 - UA 9 und 24) nicht auftreten können und es ausgeschlossen werden kann, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81 - m. w. Nachw.; BGH, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
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