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   BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95   

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https://dejure.org/1995,5177
BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95 (https://dejure.org/1995,5177)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1995 - 4 StR 87/95 (https://dejure.org/1995,5177)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1995 - 4 StR 87/95 (https://dejure.org/1995,5177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafänderung - Strafmilderung - Strafänderungsgründe - Strafzumessung - Aussagenotstand - Falschaussage - Suchtkrankheit - Süchtiger - Entzug - Rausch - Rauschzustand - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Uneidliche Falschaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 153, § 157, § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 13/55
    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
    Die Strafmilderungsmöglichkeit nach §§ 157 Abs. 1, 49 Abs. 2 StGB, mit der sich das Gericht in den Urteilsgründen auseinandersetzen muß (BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 3), wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine falschen Angaben bei der Polizei und in der ersten Aussage vor dem Schwurgericht jeweils selbst herbeigeführt hatte (vgl. BGHSt 7, 332; 8, 301, 318/319).
  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
    Vielmehr setzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht voraus, den Süchtigen zu heilen oder doch über einen längeren Zeitraum vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 15. Dezember 1994 - 4 StR 675/94 m.w.N. undvom 31. Januar 1995 - 4 StR 15/95).
  • BGH, 16.02.1989 - 4 StR 22/89

    Strafmildernde Berücksichtigung einer sich selbst bezichtigenden Aussage

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
    Die Strafmilderungsmöglichkeit nach §§ 157 Abs. 1, 49 Abs. 2 StGB, mit der sich das Gericht in den Urteilsgründen auseinandersetzen muß (BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 3), wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine falschen Angaben bei der Polizei und in der ersten Aussage vor dem Schwurgericht jeweils selbst herbeigeführt hatte (vgl. BGHSt 7, 332; 8, 301, 318/319).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
    Die Strafmilderungsmöglichkeit nach §§ 157 Abs. 1, 49 Abs. 2 StGB, mit der sich das Gericht in den Urteilsgründen auseinandersetzen muß (BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 3), wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine falschen Angaben bei der Polizei und in der ersten Aussage vor dem Schwurgericht jeweils selbst herbeigeführt hatte (vgl. BGHSt 7, 332; 8, 301, 318/319).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 31.01.1995 - 4 StR 15/95

    Maßregelung - Unterbringung - Entzug - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
    Vielmehr setzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht voraus, den Süchtigen zu heilen oder doch über einen längeren Zeitraum vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 15. Dezember 1994 - 4 StR 675/94 m.w.N. undvom 31. Januar 1995 - 4 StR 15/95).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
    Vielmehr setzt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht voraus, den Süchtigen zu heilen oder doch über einen längeren Zeitraum vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 15. Dezember 1994 - 4 StR 675/94 m.w.N. undvom 31. Januar 1995 - 4 StR 15/95).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 21.03.1995 - 4 StR 87/95
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03

    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über

    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. dazu u.a. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 5 = StV 1995, 249, 250; BGH, Beschluß vom 21. März 1995 - 4 StR 87/95) wird die durch § 157 StGB eröffnete Strafmilderungsmöglichkeit nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine früheren falschen Angaben schuldhaft herbeigeführt hat.
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