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   BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04 (1)   

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https://dejure.org/2006,5398
BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04 (1) (https://dejure.org/2006,5398)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2006 - 3 StR 411/04 (1) (https://dejure.org/2006,5398)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2006 - 3 StR 411/04 (1) (https://dejure.org/2006,5398)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses (Sanktionsschere); Strafzumessung; Freibeweis; dienstliche Erklärungen; Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils; Androhung einer die Schuldangemessenheit übersteigenden Strafe; Geständnis ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Rügevorbringen hinsichtlich einer Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens im Zusammenhang mit einer Verfahrensabsprache; Erfüllung der Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die Annahme einer ...

  • Judicialis

    StPO § 136 a; ; StPO § 136 a Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
    Denn ein so gravierender Unterschied in den Schlussanträgen wäre mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und als unzulässiges Druckmittel zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. BGH StV 2004, S. 470 f.).

    Sie hat - entgegen dem unwahren Vortrag der Revision - keine Straferwartungen für den Fall eines Geständnisses einerseits und eines weiteren Bestreitens der Tatvorwürfe andererseits geäußert, die als eine die Willensfreiheit des Angeklagten beeinträchtigendes Aufzeigen einer "Sanktionsschere" zur Erlangung eines Geständnisses anzusehen und nicht mehr mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses zu erklären wäre (vgl. BGHSt 43, 195, 204 ff.; BGH StV 2004 S. 470 f.).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
    Denn einer Kompensation steht hier in jedem Fall entgegen, dass die Verteidiger des Angeklagten sowohl im Revisionsverfahren als auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde wahrheitswidrig vorgetragen haben und deshalb der zusätzliche Zeitbedarf bis zum Abschluss des Verfahrens der Sphäre des Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. BVerfG, Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 = StV 2006, 73 ff.).
  • BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04

    Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
    Mit Beschluss vom 12. Januar 2005 hat der Senat (vgl. StV 2005, 201) die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
    Sie hat - entgegen dem unwahren Vortrag der Revision - keine Straferwartungen für den Fall eines Geständnisses einerseits und eines weiteren Bestreitens der Tatvorwürfe andererseits geäußert, die als eine die Willensfreiheit des Angeklagten beeinträchtigendes Aufzeigen einer "Sanktionsschere" zur Erlangung eines Geständnisses anzusehen und nicht mehr mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses zu erklären wäre (vgl. BGHSt 43, 195, 204 ff.; BGH StV 2004 S. 470 f.).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
    Insofern kann dahin stehen, unter welchen Voraussetzungen die durch eine Urteilsaufhebung und die Notwendigkeit einer neuen Verhandlung eintretende Verzögerung des Verfahrensabschlusses die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung begründen kann (vgl. BGH, Urt. vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich;

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
    Mit Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2005 (2 BvR 449/05 = StV 2006, 57 ff.), der auf die eingeholten Stellungnahmen nicht eingeht, hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Senats vom 12. Januar 2005 aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
  • BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beginn der Hauptverhandlung bei

    Das ist auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles mit der Verpflichtung des Staates, Strafverfahren innerhalb angemessener Zeit zu erledigen (vgl. nur BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 29 m.w.N.), nicht vereinbar.
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