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   BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03   

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https://dejure.org/2007,842
BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03 (https://dejure.org/2007,842)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2007 - I ZR 184/03 (https://dejure.org/2007,842)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2007 - I ZR 184/03 (https://dejure.org/2007,842)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Eigenpreisvergleich

    UWG §§ 3, 6 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und Nr. 4

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Eigenpreisvergleich - Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter, weil derWerbende von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkteund für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenüberstellt.

  • markenmagazin:recht

    § 3 UWG; § 6 UWG
    Eigenpreisvergleich

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine unlautere Werbung bei Vergleich der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte mit denen fremder Markenartikel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlauterkeit vergleichender Werbung bei einem Vergleich der von dem Werbenden selbst festgesetzten Preise für fremde Markenprodukte und Eigenmarken; Tabellenartige Gegenüberstellung der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte des Werbenden mit den Produkten der ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 6 Abs. 1; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 6 Abs. 1, 2 Nr. 2, 4
    "Eigenpreisvergleich"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem Preisvergleich

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 6 Abs. 1, 2 Nr. 2, 4
    "Eigenpreisvergleich"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem Preisvergleich

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenpreisvergleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Vergleichende Werbung immer unlauter?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbeprospekt eines Drogeriemarkts mit Gegenüberstellung der Preise von bekannten Markenprodukten und eigener Hausmarke ? Keine unlautere vergleichende Werbung ? Keine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Preisvergleich von Produkten der eigenen Hausmarke mit Markenprodukten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Preisvergleich von unter der eigenen Hausmarke vertriebenen Produkten mit Markenprodukten ist nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung zwischen "Hausmarke" und Markenartikeln unter bestimmten Umständen zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Gegenüberstellung von selbst festgelegten Preisen für Hausmarken-Produkte und Markenartikel anderer Hersteller keine unlautere vergleichende Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1329
  • GRUR 2007, 896
  • MIR 2007, Dok. 321
  • DB 2007, 1920
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Der Inhalt dieser Begriffe lässt sich anhand der im Klageantrag in Bezug genommenen Werbung, die zur Konkretisierung dieser Begriffe herangezogen werden kann (BGHZ 156, 126, 131 - Farbmarkenverletzung I), eindeutig ermitteln.
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Durch diese Voraussetzung sollen vor allem Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben (EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - C-356/04, Slg. 2006, I-8501 = GRUR 2007, 69 Tz 46 = WRP 2006, 1348 - Lidl Belgium/Colruyt) und die deshalb gegen das aus dem Erfordernis der Objektivität des Vergleichs abgeleitete Sachlichkeitsgebot verstoßen (BGH, Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 2/96, GRUR 1999, 69, 71 = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Vielmehr müssen über die bloße Nennung der Marke hinausreichende Umstände hinzutreten, um den Vorwurf wettbewerbswidriger Rufausnutzung zu begründen (BGHZ 158, 26, 32 - Genealogie der Düfte).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Die Verwendung mehrdeutiger Begriffe im Klageantrag kann aber zulässig sein, wenn deren Bedeutung im Einzelfall nicht zweifelhaft ist (BGH, Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 89/99, GRUR 2002, 72, 73 = WRP 2001, 1441 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-59/05

    Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Der Hinweis auf die Marken der in den Preisvergleich einbezogenen Produkte ist für eine Unterscheidung der verglichenen Erzeugnisse und einen wirksamen Wettbewerb auf dem in Rede stehenden Markt erforderlich und begründet für sich genommen keine unlautere Ausnutzung des guten Rufs der fremden Markenartikel (EuGH, Urt. v. 23.2.2006 - C-59/05, Slg. 2006, I-2147 = GRUR Int. 2006, 399 Tz 15 - Siemens/VIPA; BGH, Urt. v. 2.10.2002 - I ZR 90/00, GRUR 2003, 444, 445 = WRP 2003, 637 - Ersetzt).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Klageantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - allerdings nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen; 158, 174, 186 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).
  • BGH, 02.10.2002 - I ZR 90/00

    Ersetzt

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Der Hinweis auf die Marken der in den Preisvergleich einbezogenen Produkte ist für eine Unterscheidung der verglichenen Erzeugnisse und einen wirksamen Wettbewerb auf dem in Rede stehenden Markt erforderlich und begründet für sich genommen keine unlautere Ausnutzung des guten Rufs der fremden Markenartikel (EuGH, Urt. v. 23.2.2006 - C-59/05, Slg. 2006, I-2147 = GRUR Int. 2006, 399 Tz 15 - Siemens/VIPA; BGH, Urt. v. 2.10.2002 - I ZR 90/00, GRUR 2003, 444, 445 = WRP 2003, 637 - Ersetzt).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Klageantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - allerdings nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen; 158, 174, 186 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03
    Durch diese Voraussetzung sollen vor allem Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben (EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - C-356/04, Slg. 2006, I-8501 = GRUR 2007, 69 Tz 46 = WRP 2006, 1348 - Lidl Belgium/Colruyt) und die deshalb gegen das aus dem Erfordernis der Objektivität des Vergleichs abgeleitete Sachlichkeitsgebot verstoßen (BGH, Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 2/96, GRUR 1999, 69, 71 = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Vielmehr müssen über die bloße Nennung der Marke hinausreichende Umstände hinzutreten, um den Vorwurf wettbewerbswidriger Rufausnutzung oder Rufbeeinträchtigung zu begründen (BGHZ 158, 26, 32 - Genealogie der Düfte; BGH, Urt. v. 21.3. 2007 - I ZR 184/03, GRUR 2007, 896 Tz. 24 = WRP 2007, 1181 - Eigenpreisvergleich).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07

    Paketpreisvergleich

    Danach ist der Begriff der Sachlichkeit allein dahin zu verstehen, dass subjektive Wertungen ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.3. 2007 - I ZR 184/03, GRUR 2007, 896 Tz. 17 = WRP 2007, 1181 - Eigenpreisvergleich; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 6 Rdn. 116 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21

    Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester

    Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH sollen nach der Rechtsprechung des BGH durch das Objektivitätsgebot (vor allem) Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben (BGH WRP 2010, 757 - Paketpreisvergleich; BGH GRUR 2010, 161- Gib mal Zeitung; BGH GRUR 2007, 896 - Eigenpreisvergleich).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 U 249/19

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vergütungsberatung bei Kreditinstituten

    Solange ein "allgemeiner Teil" eines Unterlassungstenors durch Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung näher erläutert wird, ist für den Schuldner hinreichend klar erkennbar, die Unterlassung welchen Verhalten er schuldet (BGH GRUR 2000, 619, 621 - Orient-Teppichmuster; GRUR 2002, 1046, 1047 - Faxkarte; GRUR 2007, 896 Rn 18 - Eigenpreisvergleich; GRUR 2012, 842 Rn 13 - Neue Personenkraftwagen).
  • OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste

    Vielmehr müssen über die bloße Nennung der Marke hinausreichende Umstände hinzutreten, um den Vorwurf wettbewerbswidriger Rufausnutzung oder Rufbeeinträchtigung zu begründen (BGHZ 158, 26, 32 - Genealogie der Düfte; BGH, Urt. v. 21.3.2007 - I ZR 184/03, GRUR 2007, 896 Tz. 24 = WRP 2007, 1181 - Eigenpreisvergleich).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 4 U 187/07

    Zur irreführenden Werbung bei Strompreisvergleich

    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2007 ( GRUR 2007, 896 [BGH 21.03.2007 - I ZR 184/03] ) der Auffassung des Senats nicht entgegen.

    Der Bundesgerichtshof hat lediglich entschieden, dass sich aus einem reinen Preisvergleich für einen Verbraucher in der Regel noch keine Aussage über eine qualitative Gleichwertigkeit der Waren oder Dienstleistungen ergibt (BGH, GRUR 2007, 896, 898 [BGH 21.03.2007 - I ZR 184/03] ).Der vorliegende Fall liegt jedoch anders: Die Beklagte hat in ihrer Werbung - im Zusammenhang mit dem Preisvergleich - ausdrücklich bestimmte Behauptungen über für den Verbraucher wesentliche Merkmale ihrer eigenen Leistungen aufgestellt.

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07

    Anspruch auf Unterlassung von Werbeanrufen und e-Mails ggü. gemeinsamen Kunden

    Durch die Regelung des § 6 II Nr. 2 UWG sollen vor allem Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben und die deshalb gegen das aus dem Erfordernis der Objektivität des Vergleichs abgeleitete Sachlichkeitsgebot verstoßen (BGH GRUR 2007, 896 - Eigenpreisvergleich).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07

    Irreführende Werbung durch Telefondienstanbieter

    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH ("Lidl Belgium/Colruyt" - GRUR 2007, 69 ff., Tz. 40 ff., insb. 46 f.) sollen durch das Erfordernis, dass die Eigenschaften objektiv verglichen werden müssen (§ 6 II Nr. 2 UWG), vor allem Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben (vgl. auch BGH, WRP 2007, 1181 ff., Rdn 17 - Eigenpreisvergleich).
  • LG Tübingen, 29.11.2010 - 20 O 86/10

    Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen

    Der Inhalt dieses auslegungsbedürftigen Begriffes lässt sich aber anhand der in Bezug genommenen Werbung eindeutig ermitteln (vgl. auch BGH, Urt. v. 21.03.2007 - I ZR 184/03 - Eigenpreisvergleich).
  • LG Düsseldorf, 29.04.2008 - 4a O 421/06

    Rapssorten (Sortenschutz)

    Durch diese Voraussetzung sollen vor allem Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich nicht aus objektiven Feststellungen ergeben (EuGH GRUR 2007, 69 Tz 46 - Lidl Belgium/Colruyt) und deshalb gegen das aus dem Erfordernis der Objektivität des Vergleichs abgeleitete Sachlichkeitsgebot verstoßen (BGH Urt. v. 21.03.2007 - I ZR 184/03 - Eigenpreisvergleich m.w.N.).
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