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   BGH, 21.03.2007 - XII ZR 136/05 (2)   

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https://dejure.org/2007,3498
BGH, 21.03.2007 - XII ZR 136/05 (2) (https://dejure.org/2007,3498)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2007 - XII ZR 136/05 (2) (https://dejure.org/2007,3498)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2007 - XII ZR 136/05 (2) (https://dejure.org/2007,3498)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Zurückweisung eines beiderseitig eingelegten Rechtsmittels durch Beschluss; Möglichkeit der Zurückweisung einer Revision durch getrennten Beschluss; Einlegung einer Revision durch beide Parteien bei unbeschränkter Zulassung der Revision

  • Judicialis

    ZPO § 552 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 552a
    Entscheidung des Revisionsgerichts über eine von zwei unbeschränkt zugelassenen Revisionen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der einen von zwei gegenläufigen Revisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1022
  • MDR 2007, 968
  • NZM 2007, 621
  • FamRZ 2007, 1091 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01

    KG Berlin

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - XII ZR 136/05
    Es ist jedoch keine der im Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen zu einer Begrenzung der Schadenshöhe, zum Mitverschuldenseinwand oder zur Schadenskausalität bei Mietausfallschäden ungeklärt (vgl. vielmehr m.w.N. Senatsurteile vom 23. November 1994 BGHZ 128, 74 ff. und 16. Februar 2005 - XII ZR 162/01 - NZM 2005, 340 f.).

    Auch an diesen Kriterien fehlt es, da bereits umfangreiche und ausreichende Judikatur zu den unter 1 genannten Fragen vorliegt (siehe auch dazu Senatsurteile BGHZ 128, 74 ff. und vom 16. Februar 2005 aaO).

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - XII ZR 136/05
    Es ist jedoch keine der im Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen zu einer Begrenzung der Schadenshöhe, zum Mitverschuldenseinwand oder zur Schadenskausalität bei Mietausfallschäden ungeklärt (vgl. vielmehr m.w.N. Senatsurteile vom 23. November 1994 BGHZ 128, 74 ff. und 16. Februar 2005 - XII ZR 162/01 - NZM 2005, 340 f.).

    Auch an diesen Kriterien fehlt es, da bereits umfangreiche und ausreichende Judikatur zu den unter 1 genannten Fragen vorliegt (siehe auch dazu Senatsurteile BGHZ 128, 74 ff. und vom 16. Februar 2005 aaO).

  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - XII ZR 136/05
    Zwar kann eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung eine Mahnung entbehrlich machen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - VIII ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 442 ff., 444).
  • LG Berlin, 24.09.2019 - 67 S 328/17

    Zurückweisung der Berufung im Beschlusswege nach Durchführung einer mündlichen

    Diesem weit gesteckten und der Verwirklichung des Gesetzeszwecks geschuldeten Anwendungsrahmen des § 522 Abs. 2 ZPO entspricht die Möglichkeit des Berufungsgerichts, nur über einen abtrennbaren Teil des Prozessstoffs mündlich zu verhandeln und im Übrigen im Beschlusswege zu verfahren (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2006 - IX ZR 141/04, NJW-RR 2007, 767, juris Tz. 11 (zu § 522 Abs. 2 ZPO); Beschl. v. 21. März 2007- XII ZR 136/05, NJW-RR 2007, 1022, beckonline Tz. 2 (zu § 552a ZPO); Ball, a.a.O., Rz. 28a m.w.N.) oder im Falle einer hinsichtlich des erstinstanzlichen Streitgegenstandes offensichtlich unbegründeten Berufung sogar erfolgversprechenden Klageänderungen, -erweiterungen oder Widerklagen die prozessuale Berücksichtigung zu versagen, um das Rechtsmittel unter ausdrücklicher Inkaufnahme der damit für die Parteien verbundenen prozessualen Nachteile gemäß §§ 522 Abs. 2, 524 Abs. 4 ZPO analog durch Beschluss zurückzuweisen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 3. November 2016 - III ZR 84/15, NJW-RR 2017, 56, beckonline Tz. 14).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 46/07

    Sozialplanabfindung: Zur Sozialplanberechtigung der vom Betriebsübergang

    Ihr soll in den in dieser Bestimmung zugelassenen Fällen zu einer möglichst raschen Entscheidung im Berufungsrechtszug verholfen werden (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 96 ff.; ebs. BGH NJW-RR 2007, 1022 für den rechtsähnlichen § 552a ZPO).

    Eine grundsätzliche Bedeutung kommt einem Rechtsstreit nur dann zu, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist (vgl. BGHZ 151, 221; BGH NJW-RR 2007, 1022 = MDR 2007, 968; MünchKomm/Wenzel, ZPO, Aktualisierungsband, 2. Aufl., § 543 Rn 6ff.; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 543 Rn 4f; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl. § 543 Rn 11ff.).

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