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BGH, 21.03.2013 - AnwZ (Brfg) 6/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei Einstellung des Zulassungsverfahrens nach Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 92 Abs. 3
Kostenentscheidung bei Einstellung des Zulassungsverfahrens nach Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Sachsen, 08.11.2012 - AGH 22/11
- BGH, 21.03.2013 - AnwZ (Brfg) 6/13
- BGH, 19.12.2014 - AnwZ (Brfg) 6/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.08.2012 - AnwZ (Brfg) 32/12
Anwaltsgerichtliches Verfahren: Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung nach …
Auszug aus BGH, 21.03.2013 - AnwZ (Brfg) 6/13
Diese Entscheidung trifft gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1 VwGO der Vorsitzende (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2012 - AnwZ (Brfg) 32/12 Rn. 3 m.w.N.).
- BGH, 26.11.2020 - AnwZ (Brfg) 13/20
Herabsetzung des Streitwerts für das Zulassungsverfahren aufgrund einer …
Soweit der Kläger darauf verweist, dass der Senat den Gegenstandswert in einem früheren Verfahren zwischen den Parteien auf nur 10.000 EUR festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - AnwZ (Brfg) 6/13, juris Rn. 2), betraf dieses Verfahren weder eine Klage auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft noch deren Rücknahme oder Widerruf, sondern die Anordnung der Beklagten, ein Gutachten über den Gesundheitszustand beizubringen. - BGH, 16.08.2013 - AnwZ (Brfg) 38/13
Ablehnung der Zulassung
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 7/23 Die Festsetzung des Geschäftswertes beruht auf § 194 Abs. 2 S. 2 BRAO und berücksichtigt, dass es in diesem Verfahren lediglich um die vorbereitende Klärung medizinischer Fragen des möglichen Widerrufs der Anwaltszulassung geht (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - AnwZ (Brfg) 6/13;… Weyland/Kilimann, BRAO, 11. Aufl., § 194 Rn. 49).