Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12019
BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16 (https://dejure.org/2017,12019)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2017 - 1 StR 486/16 (https://dejure.org/2017,12019)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16 (https://dejure.org/2017,12019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,12019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 32 StGB
    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs; Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe bei unüblichem Aufbau); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Einlassungen ohne objektive Anhaltspunkte; Lückenhaftigkeit); Notwehr (gegenwärtiger ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 StGB, § 224 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Gefährliche Körperverletzung: Einschränkung des Notwehrrechts wegen eines sozialethisch zu missbilligenden vorwerfbaren Vorverhaltens des Angeklagten

  • IWW

    § 63 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 32 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Freispruch von der vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzung zu Lasten des Nebenklägers aus Notwehr; Einschränkung des Notwehrrechts wegen eines sozialethisch zu missbilligenden vorwerfbaren Vorverhaltens

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Einschränkung des Notwehrrechts wegen eines sozialethisch zu missbilligenden vorwerfbaren Vorverhaltens des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freispruch von der vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzung zu Lasten des Nebenklägers aus Notwehr; Einschränkung des Notwehrrechts wegen eines sozialethisch zu missbilligenden vorwerfbaren Vorverhaltens

  • rechtsportal.de

    StGB § 32 Abs. 2 ; StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Freispruch von der vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzung zu Lasten des Nebenklägers aus Notwehr; Einschränkung des Notwehrrechts wegen eines sozialethisch zu missbilligenden vorwerfbaren Vorverhaltens

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Einschränkung des Notwehrrechts wegen eines sozialethisch zu missbilligenden vorwerfbaren Vorverhaltens des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ohrfeige - "Wichser" - Bierflasche/Messer - Notwehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und der schon / noch gegenwärtige Angriff

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ohrfeige - "Wichser" - Notwehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch aus Notwehr - und die notwendigen Feststellungen

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Subjektive Voraussetzungen der Notwehr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 727
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05

    Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562).

  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77

    Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation -

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    bb) Anders als vom Generalbundesanwalt vertreten, ist nicht zu besorgen, dass das Landgericht verkannt haben könnte, dass Einlassungen, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine objektiven Anhaltspunkte gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegbar hinzunehmen und den Feststellungen zugrunde zu legen sind (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77, JZ 1978, 762 und vom 7. September 2016 - 2 StR 101/16).

    Das unterscheidet den Sachverhalt von der Fallgestaltung, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. August 1977 (1 StR 159/77) zugrunde lag und auf die sich der Generalbundesanwalt stützt, die sich aber auf die Voraussetzungen eines Erlaubnistatbestandsirrtums bzw. eines Erlaubnis-(Verbots)irrtums bezieht.

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    aa) Gegenwärtig in diesem Sinne kann auch ein Verhalten sein, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38 mwN).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562).

  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs); Putativnotwehrexzess

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16).

    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    Da der Angeklagte infolgedessen mit Verteidigungswillen handelte, kommt es entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht darauf an, dass der Angeklagte einen weiteren Angriff nur "für möglich gehalten' hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, NStZ 2016, 333 mwN).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    Das Landgericht hat vielmehr die wesentlichen für die Entscheidungsfindung bedeutsamen Gesichtspunkte erörtert und diese auch im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188, 2189 und vom 2. Dezember 2015 - 1 StR 292/15, NStZ-RR 2016, 150) abgewogen.
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    Entscheidend sind daher nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutverletzung (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203; vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05, NStZ 2006, 152, 153 und vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16; siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 397/15, JuS 2016, 562).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    Es ist daher unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit ausgegangen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. August 2004 - 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85), nämlich dass ein "Angriff und ein Nachsetzen' des Nebenklägers "mit dem von ihm noch in der Hand gehaltenen Flaschenhals' unmittelbar bevorstand.
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    Dazu gehört bei einem Freispruch aus Notwehr auch, dass deren Voraussetzungen in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise dargelegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 und vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
    Dazu gehört bei einem Freispruch aus Notwehr auch, dass deren Voraussetzungen in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise dargelegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 und vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70).
  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des

  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 110/87

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Unerlaubtes

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91

    Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen

  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 334/14

    Anforderungen an die Urteilsbegründung beim Freispruch (fehlende Darlegung der

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15

    Notwehr (Erforderlichkeit; fehlende Feststellungen zu Art und Ausmaß der

  • BGH, 02.12.2015 - 1 StR 292/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung bei Vielzahl von

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 101/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Umgang mit nicht widerlegbaren

  • BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19

    Notwehr (Erforderlichkeit; Maßgeblichkeit der objektiven Sachlage)

    Entscheidend sind nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16), die auch das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmen.
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt

    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei die objektive Sachlage, nicht die Befürchtungen des Angegriffenen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16, juris Rn. 28 mwN).
  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Spricht der Tatrichter den Angeklagten wegen Notwehr frei, so sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise darzulegen (BGH JA 2017, 629; BGHSt 42, 97 [102]; BGH NStZ-RR 2009, 70).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die objektive Sachlage (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17, NStZ 2018, 84; BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16).

    Es kommt nicht auf die Befürchtungen des Angegriffenen an, sondern auf die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16), die zugleich das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2019 - 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147 mit Anm. Kulhaneck).

  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung)

    a) Gegenwärtig kann auch ein Verhalten sein, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlichen, nicht mehr hinnehmbaren Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16, juris Rn. 28 mwN).

    Hat der Angreifer bereits eine Verletzungshandlung begangen, dauert der Angriff so lange an, wie eine Wiederholung und damit ein erneutes Umschlagen in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (BGH, Urteil vom 21. März 2017 aaO).

  • OLG Celle, 18.06.2021 - 2 Ss OWi 69/21

    Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 nicht sicher; Fehlerquellen bei LEIVTEC

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld überhöhte Anforderungen gestellt werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Maßgeblich ist insoweit bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage; als Angriff in diesem Sinne ist daher auch ein Verhalten zu werten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlichen nicht hinnehmbaren Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 ? 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270; Beschluss vom 13. April 2017 ? 4 StR 35/17, NStZ-RR 2017, 271; Urteil vom 21. März 2017 ? 1 StR 486/16, StV 2018, 727; Beschluss vom 1. Februar 2017 ? 4 StR 635/16, StV 2018, 730; Urteil vom 24. November 2016 ? 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39).

    Es kommt auf die tatsächlichen Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung an, die zugleich das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 ? 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147; Urteil vom 21. März 2017 ? 1 StR 486/16, StV 2018, 727, 730).

    Da es nicht zu klären vermochte, welche konkreten Absichten der Geschädigte nach dieser Ohrfeige hegte, und es an objektiven Anhaltspunkten für die Annahme fehlte, "der aggressive Geschädigte habe sich auf einen einzigen Schlag beschränken wollen", ist es in Anwendung des Zweifelssatzes jeweils von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit ausgegangen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. März 2017 ? 1 StR 486/16, StV 2018, 727, 730; Urteil vom 26. August 2004 ? 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; siehe auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 ? 6 StR 493/21 Rn. 12).

  • OLG Bamberg, 25.02.2019 - 2 OLG 110 Ss 6/19

    Urkundenfälschung bei Vorlage einer Kopie durch Gebrauchmachen der Urschrift

    Die für einen Straftatbestand relevanten tatsächlichen Umstände können sich vollständig erst aus der Gesamtschau der Urteilsgründe, u.a. aus der Beweiswürdigung oder den Darlegungen des Tatgerichts zur rechtlichen Würdigung, finden; ihrer Berücksichtigung steht wegen der Einheitlichkeit der schriftlichen Urteilsgründe insoweit auch nicht entgegen, dass sich die Feststellungen in verschiedenen und dabei auch in solchen Zusammenhängen befinden, in denen sie nach dem üblichen Urteilsaufbau nicht erwartet werden (st.Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 26.05.1987 - 1 StR 110/87 = BGHR StPO § 267 I 1, Feststellungen 1 - Zusammenhang der Urteilsgründe; Beschl. v. 05.12.2008 - 2 StR 424/08 [bei juris] und Urt. v. 21.03.2017 - 1 StR 486/16 = StV 2018, 727).

    Da die schriftlichen Urteilsgründe eine Einheit bilden, deren tatsächliche Angaben auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie sich in verschiedenen und dabei auch in solchen Zusammenhängen befinden, in denen sie nach dem üblichen Urteilsaufbau nicht erwartet werden (vgl. BGH, Urt. v. 26.05.1987 - 1 StR 110/87 = BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1 - Zusammenhang der Urteilsgründe; Beschluss vom 05.12.2008 - 2 StR 424/08 [bei juris]), kann für die vollständige tatsächliche Grundlage der Entscheidung auch auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Beweiswürdigung und der rechtlichen Würdigung zurückgegriffen werden (BGH, Urt. v. 21.03.2017 - 1 StR 486/16 = StV 2018, 727).

  • KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20

    Begriff der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB

    Spricht der Tatrichter den Angeklagten wegen Notwehr frei, so sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise darzulegen (BGH JA 2017, 629 ; BGHSt 42, 97 [102]; BGH NStZ-RR 2009, 70 ).
  • BayObLG, 26.10.2021 - 202 StRR 126/21

    Offenkundigkeit von Daten aus dem Melderegister und strafbare Weitergabe an

    Der Umstand, dass diese zweifelsfrei getroffene Feststellung erst im Rahmen der Beweiswürdigung geschildert wird, ändert nichts, weil die Urteilsgründe eine Einheit bilden (vgl. nur BGH, Urt. v. 23.01.2020 - 3 StR 433/19 = NStZ 2020, 554; 21.03.2017 - 1 StR 486/16 = StV 2018, 727).
  • LG Köln, 19.12.2018 - 323 KLs 4/18
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 219/16

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: Voraussetzungen für die Annahme

  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 69/23

    Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft oder Schuld; Bindung des

  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 199/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • OLG Hamm, 17.11.2022 - 5 RBs 123/22

    Unterscheidung zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung beweglicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht