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   BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17   

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BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17 (https://dejure.org/2017,11262)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17 (https://dejure.org/2017,11262)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2017 - AnwZ (Brfg) 3/17 (https://dejure.org/2017,11262)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 BRAO, § 43a Abs 2 BRAO, § 97 Abs 1 StPO, § 53 Abs 1 S 1 Nr 2 StPO, § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO
    Kanzleipflicht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit des Betriebs einer Immobilienverwaltung in den Räumen der Anwaltssozietät

  • IWW

    § 27 Abs. 1 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 43a Abs. 2 BRAO, § 97 StPO, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StPO, § 97 Abs. 1 StPO, § 53 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 160a Abs. 1 Satz 2 und 5 StPO, § 160a Abs. 1 Satz 3 und 5 StPO, § 53 Abs. 1 StPO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Kanzleipflicht der Rechtsanwaltssozietät bei Beherbergung einer Immobilienverwaltung in ihren Kanzleiräumen

  • Anwaltsblatt

    § 27 BRAO, § 43a BRAO
    Anwalt darf seine Kanzlei für anwaltsfremde gewerbliche Tätigkeit nutzen

  • Anwaltsblatt

    § 27 BRAO, § 43a BRAO
    Anwalt darf seine Kanzlei für anwaltsfremde gewerbliche Tätigkeit nutzen

  • rewis.io

    Kanzleipflicht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit des Betriebs einer Immobilienverwaltung in den Räumen der Anwaltssozietät

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Nutzung der Anwaltskanzlei für eine Immobilienverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kanzleipflicht der Rechtsanwaltssozietät bei Beherbergung einer Immobilienverwaltung in ihren Kanzleiräumen

  • datenbank.nwb.de

    Kanzleipflicht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit des Betriebs einer Immobilienverwaltung in den Räumen der Anwaltssozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 684
  • AnwBl 2017, 668
  • AnwBl Online 2017, 318
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 26/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
    Von einer Kanzlei im Rechtssinne kann daher nur bei Vorhandensein organisatorischer Maßnahmen gesprochen werden, die der Öffentlichkeit den Willen des Anwalts offenbaren, anwaltliche Dienstleistungen bereitzustellen (Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 32/13, BeckRS 2014, 20924 Rn. 11 und vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 26/09, NJW-RR 2009, 1577 Rn. 5).

    Der Rechtsanwalt muss dem rechtsuchenden Publikum in den Praxisräumen zu angemessenen Zeiten für anwaltliche Dienste zur Verfügung stehen (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 aaO).

  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vielmehr auf strafprozessuale Rechtsprechung verwiesen, in der - ohne eine weitere Begrenzung des Kreises der nichtanwaltlichen Mitgewahrsamsinhaber - zur Begründung des Beschlagnahmeverbots gemäß § 97 Abs. 1 StPO der Mitgewahrsam des Rechtsanwalts als ausreichend erachtet wird, sofern nicht der Beschuldigte Mitgewahrsam inne hat (BVerfG aaO unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, BGHSt 19, 374 und Urteil vom 28. März 1973 - 3 StR 385/72, BGHSt 25, 168, 169; LG Aachen, MDR 1981, 603).
  • BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vielmehr auf strafprozessuale Rechtsprechung verwiesen, in der - ohne eine weitere Begrenzung des Kreises der nichtanwaltlichen Mitgewahrsamsinhaber - zur Begründung des Beschlagnahmeverbots gemäß § 97 Abs. 1 StPO der Mitgewahrsam des Rechtsanwalts als ausreichend erachtet wird, sofern nicht der Beschuldigte Mitgewahrsam inne hat (BVerfG aaO unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, BGHSt 19, 374 und Urteil vom 28. März 1973 - 3 StR 385/72, BGHSt 25, 168, 169; LG Aachen, MDR 1981, 603).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11

    Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 25 mwN).
  • BGH, 20.10.2014 - AnwZ (Brfg) 32/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall nach seiner

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
    Von einer Kanzlei im Rechtssinne kann daher nur bei Vorhandensein organisatorischer Maßnahmen gesprochen werden, die der Öffentlichkeit den Willen des Anwalts offenbaren, anwaltliche Dienstleistungen bereitzustellen (Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 32/13, BeckRS 2014, 20924 Rn. 11 und vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 26/09, NJW-RR 2009, 1577 Rn. 5).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
    Der Anwaltsgerichtshof hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Gegenstände i.S.v. § 97 Abs. 1 StPO, die sich im Mitgewahrsam eines Rechtsanwalts in dessen Kanzleiräumen befinden, auch dann vor einem staatlichen Zugriff geschützt sind, wenn der nichtanwaltliche Sozius an ihnen unmittelbaren Besitz hat (vgl. BVerfG, NJW 2016, 700 Rn. 76).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.1992 - 26 Qs 41/92
    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17
    Greift aber das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO im Fall eines Rechtsanwalts, der neben einem anderen in den Kanzleiräumen tätigen, selbst nicht zeugnisverweigerungsberechtigten Gewahrsamsinhaber Mitgewahrsam ausübt, so gilt das Beschlagnahmeverbot erst recht in dem vorliegenden Fall eines Rechtsanwalts, der Mit- oder Alleingewahrsam an den von einem Beschlagnahmeverbot betroffenen Gegenständen innehat und zugleich in seinen Kanzleiräumen einen Beruf ausübt, der nicht zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt (vgl. zum Gewahrsam eines Syndikusanwalts, der seine Verteidigungsunterlagen im Büro des Unternehmens aufbewahrt: LG Frankfurt, WM 1995, 47, 48; Menges in Löwe-Rosenberg aaO).
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