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   BGH, 21.03.2018 - XII ZA 46/17   

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https://dejure.org/2018,7864
BGH, 21.03.2018 - XII ZA 46/17 (https://dejure.org/2018,7864)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2018 - XII ZA 46/17 (https://dejure.org/2018,7864)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2018 - XII ZA 46/17 (https://dejure.org/2018,7864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bestellung als Verfahrenspfleger hinsichtlich Zulassung beim BGH als Rechtsanwalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 10 Abs. 4 ; FamFG § 276 Abs. 4
    Aufhebung der Bestellung als Verfahrenspfleger hinsichtlich Zulassung beim BGH als Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.07.2014 - XII ZB 111/14

    Zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt in einer Unterbringungssache:

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - XII ZA 46/17
    Im Übrigen wäre (entgegen der von Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 276 Rn. 24 vertretenen Auffassung) die Bestellung eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger auch nicht kostengünstiger, weil sich dessen Vergütung nicht auf die Stundensätze nach § 3 VBVG beschränkt, sondern nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend §§ 277 FamFG, 1835 Abs. 3 BGB nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemisst (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2014 - XII ZB 111/14 - FamRZ 2014, 1629 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 20.10.2021 - XII ZB 371/21

    In einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren kann dem Verfahrenspfleger

    Diese Auffassung verkennt, dass die Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger nicht kostengünstiger wäre, weil dessen Vergütung nicht auf die Stundensätze nach § 3 VBVG beschränkt ist, sondern sich nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend §§ 277 FamFG, 1835 Abs. 3 BGB nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemisst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 2018 - XII ZA 46/17 - juris Rn. 2 und vom 23. Juli 2014 - XII ZB 111/14 - FamRZ 2014, 1629 Rn. 10 mwN).
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