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   BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18   

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https://dejure.org/2019,22641
BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18 (https://dejure.org/2019,22641)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2019 - 3 StR 480/18 (https://dejure.org/2019,22641)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2019 - 3 StR 480/18 (https://dejure.org/2019,22641)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Negative Gefährlichkeitsprognose bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Tatbegehung aus einer besonderen Situation heraus; besondere Beziehung zum Opfer)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, § 1896 Abs. 1, §§ 1901, 1906, 1906a BGB

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen eines Sicherungsverfahrens; Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 63 StGB; Gefährlichkeitsprognose

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefahrenprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen eines Sicherungsverfahrens; Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 63 StGB ; Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 294 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18
    Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass sich erneut eine solch besondere Gelegenheit ergeben könnte, hat das Landgericht nicht mit dem erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad feststellen können und wird von der Revision auch nicht aufgezeigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307).

    Sodann hat das Landgericht rechtsfehlerfrei in den Blick genommen, dass der Tat die besondere Beziehung zu der Nebenklägerin zugrunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307 mwN).

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Angeklagten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18
    Dass sie diesem Umstand unter Hinweis auf den Zeitablauf seit der früheren Tat und das in dieser Hinsicht unauffällige Verhalten des Beschuldigten nach seiner Entlassung aus der vorläufigen Unterbringung kein durchschlagendes Gewicht beigemessen hat, stimmt mit der Rechtsprechung überein, wonach der Umstand, dass der Täter trotz (fort)bestehenden Defekts lange Zeit keine Straftaten (mehr) begangen hat, als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten zu werten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 4 StR 135/05, NStZ-RR 2005, 303; vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 422/11, NStZ-RR 2012, 107, 108).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18
    Der Beschuldigte hat die Tat auch aus einer besonderen Situation heraus begangen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, 203; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 488/11, NStZ-RR 2012, 39, 40).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18
    Der Beschuldigte hat die Tat auch aus einer besonderen Situation heraus begangen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, 203; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 488/11, NStZ-RR 2012, 39, 40).
  • BGH, 14.07.2005 - 4 StR 135/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18
    Dass sie diesem Umstand unter Hinweis auf den Zeitablauf seit der früheren Tat und das in dieser Hinsicht unauffällige Verhalten des Beschuldigten nach seiner Entlassung aus der vorläufigen Unterbringung kein durchschlagendes Gewicht beigemessen hat, stimmt mit der Rechtsprechung überein, wonach der Umstand, dass der Täter trotz (fort)bestehenden Defekts lange Zeit keine Straftaten (mehr) begangen hat, als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten zu werten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 4 StR 135/05, NStZ-RR 2005, 303; vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 422/11, NStZ-RR 2012, 107, 108).
  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, juris Rn. 14; vom 21. März 2019 - 3 StR 480/18, juris Rn. 8; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
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