Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2019 - AK 7/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9609
BGH, 21.03.2019 - AK 7/19 (https://dejure.org/2019,9609)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2019 - AK 7/19 (https://dejure.org/2019,9609)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2019 - AK 7/19 (https://dejure.org/2019,9609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,9609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen für eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.2018 - StB 49/18

    Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - AK 7/19
    Die mit Schriftsatz des Verteidigers des Angeschuldigten vom 5. Oktober 2018 eingelegte Beschwerde gegen den Haftbefehl hat der Senat mit Beschluss vom 30. Oktober 2018 (StB 49/18) verworfen.
  • KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch

    Insoweit war die für das Vorhaben bereits Planungsdichte anhand der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung nochmals höher zu veranschlagen als zu den Zeitpunkten der im hiesigen Verfahren ergangenen Haftentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 2018 (StB 49/18) und vom 21. März 2019 (AK 7/19).
  • KG, 24.01.2020 - 6-1/19

    TATP; Verwahren

    Insoweit war die für das Vorhaben bereits Planungsdichte anhand der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung nochmals höher zu veranschlagen als zu den Zeitpunkten der im hiesigen Verfahren ergangenen Haftentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 2018 ( StB 49/18) und vom 21. März 2019 ( AK 7/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht