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   BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20   

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https://dejure.org/2023,9011
BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20 (https://dejure.org/2023,9011)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2023 - EnVR 83/20 (https://dejure.org/2023,9011)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 (https://dejure.org/2023,9011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Verteilernetzbetreiberin zum Anschluss von zwei elektrischen Leitungssystemen eines Energieversorgungsunternehmen als Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a EnWG an ihr Netz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Verteilernetzbetreiberin zum Anschluss von zwei elektrischen Leitungssystemen eines Energieversorgungsunternehmen als Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a EnWG an ihr Netz

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 05.02.2004 - C-380/01

    Schneider

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Es hat den Unionsgerichtshof nach Ziffer 26 Satz 4 der Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungen (2019/C 380/01) auch über den etwaigen Erlass einer Entscheidung zu informieren, die im Rahmen eines gegen die Vorlageentscheidung gerichteten Rechtsbehelfs ergeht, sowie über die Folgen, die diese Entscheidung für das Vorabentscheidungsersuchen hat.

    Dementsprechend wird das vorlegende Gericht in Ziffer 21 der Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungen (2019/C 380/01) gebeten, die Rechtssache zu anonymisieren, indem es die Namen der in dem Ersuchen genannten natürlichen Personen beispielsweise durch Initialen oder eine Buchstabenkombination ersetzt und die Angaben, die die Identifizierung dieser Personen ermöglichen könnten, unkenntlich macht.

    Verfügt das vorlegende Gericht über eine namentliche Fassung des Vorabentscheidungsersuchens, in der die Namen und vollständigen Kontaktdaten der Parteien des Ausgangsrechtsstreits angegeben sind, und eine anonymisierte Fassung dieses Ersuchens, soll es dem Gerichtshof gemäß Ziffer 22 der Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungen (2019/C 380/01) beide Fassungen übermitteln, um die Behandlung der Rechtssache durch den Gerichtshof zu erleichtern.

  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Soweit der Antrag auf Anonymisierung dahin auszulegen ist, dass der Senat hilfsweise den Gerichtshof ersuchen möge, gemäß Art. 95 Abs. 2 der Verfahrensordnung den Namen der Antragstellerin zu anonymisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, juris Rn. 35), hat dies ebenfalls keinen Erfolg.

    Ein solches Ersuchen wird im Hinblick auf die der Partei eröffnete Möglichkeit, einen eigenen Antrag beim Unionsgerichtshof zu stellen, nur dann in Betracht kommen, wenn dafür besondere Gründe bestehen, etwa dem Gericht eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber einem Verfahrensbeteiligten obliegt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, juris Rn. 35).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Dies ist vielmehr für die verschiedenen Ausprägungen dieses Grundrechts differenziert zu beurteilen und führte etwa zur Anerkennung des Rechts der juristischen Person auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96, BVerfGE 95, 220, 242 [juris Rn. 83 f.]; vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, BVerfGE 118, 168, 204 [juris Rn. 152 ff.]; Di Fabio in Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, Stand September 2022, Art. 2 Rn. 224; Antoni in Hömig/Wolff, GG, 13. Aufl., Art. 2 Rn. 4, Art. 1 Rn. 10, 14).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Dies ist vielmehr für die verschiedenen Ausprägungen dieses Grundrechts differenziert zu beurteilen und führte etwa zur Anerkennung des Rechts der juristischen Person auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96, BVerfGE 95, 220, 242 [juris Rn. 83 f.]; vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, BVerfGE 118, 168, 204 [juris Rn. 152 ff.]; Di Fabio in Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, Stand September 2022, Art. 2 Rn. 224; Antoni in Hömig/Wolff, GG, 13. Aufl., Art. 2 Rn. 4, Art. 1 Rn. 10, 14).
  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Demgemäß ergehen Vorabentscheidungsersuchen in Zivilsachen, bei denen die Parteien juristische Personen sind, grundsätzlich ohne ein Ersuchen gemäß Art. 95 Abs. 2 der Verfahrensordnung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, juris; vom 3. Mai 2022 - X ZR 122/21, juris; vom 24. Februar 2022 - I ZR 176/19, juris; vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21, juris).
  • BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21

    Ausgleichsanspruch wegen Verspätung des Fluges von mehr als drei Stunden nach der

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Demgemäß ergehen Vorabentscheidungsersuchen in Zivilsachen, bei denen die Parteien juristische Personen sind, grundsätzlich ohne ein Ersuchen gemäß Art. 95 Abs. 2 der Verfahrensordnung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, juris; vom 3. Mai 2022 - X ZR 122/21, juris; vom 24. Februar 2022 - I ZR 176/19, juris; vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21, juris).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Deshalb kommt sie nur in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13 ff. mwN; vom 14. September 2022 - EnVR 81/20 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 176/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Tabakproduktrichtlinie:

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Demgemäß ergehen Vorabentscheidungsersuchen in Zivilsachen, bei denen die Parteien juristische Personen sind, grundsätzlich ohne ein Ersuchen gemäß Art. 95 Abs. 2 der Verfahrensordnung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, juris; vom 3. Mai 2022 - X ZR 122/21, juris; vom 24. Februar 2022 - I ZR 176/19, juris; vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21, juris).
  • BFH, 27.01.1981 - VII B 56/80

    Vorabentscheidungsersuchen - Beschwerde - Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Daher kann dahinstehen, ob, wie die Antragstellerin meint, gegen einen mit einem Vorabentscheidungsersuchen verbundenen Aussetzungsbeschluss die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wenn sie - wie etwa bei einem Vorabentscheidungsersuchen eines Gerichts erster Instanz - grundsätzlich statthaft wäre (ablehnend allerdings BFH, Beschluss vom 27. Januar 1981 - VII B 56/80, BFHE 132, 217 ff. [juris Rn. 3 ff.]; VGH Mannheim, EuGRZ 1986, 572 f.; Ehricke in Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl., Art. 267 Rn. 67; Marsch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, Anhang § 40 VwGO (Art. 267 AEUV) Rn. 67; vgl. auch Wegener in Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, Art. 267 AEUV Rn. 26 mwN; bejahend Karpenstein in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand Januar 2023, Art. 267 AEUV Rn. 43).
  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
    Deshalb kommt sie nur in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13 ff. mwN; vom 14. September 2022 - EnVR 81/20 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu den Folgen eines

  • EuGH, 10.12.2020 - C-620/19

    J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1986 - 11 S 216/86

    Keine Beschwerde gegen Vorlagebeschluß auf Vorabentscheidung des EuGH

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Für die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung könne grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn das Beschwerdegericht nach den Bestimmungen der jeweiligen Verfahrensordnung einer Innenbindung an seine Entscheidung unterliegt und deshalb seine getroffene Entscheidung ohne eine besondere gesetzliche Grundlage im Verfahrensrecht nicht mehr ändern darf (vgl. BGHZ 220, 90 = ZIP 2018, 2229 Rn. 13 ff.; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 - NZKart 2023, 321 Rn. 4 mwN und vom 7. Oktober 2020 - BLw 1/19 - NJW 2021, 553 Rn. 26).
  • LG Erfurt, 01.06.2023 - 8 O 1462/20

    Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens

    Der Kartellsenat hat die Frage der Statthaftigkeit jüngst noch offen gelassen (BGH, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20, juris Rn. 2):.
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