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   BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22   

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https://dejure.org/2023,8914
BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22 (https://dejure.org/2023,8914)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2023 - XIII ZB 22/22 (https://dejure.org/2023,8914)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2023 - XIII ZB 22/22 (https://dejure.org/2023,8914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    Art. 20 Abs. 3 GG, § 62 FamFG, §§ 415 ff. FamFG, §§ 312 ff. FamFG, § 184 Satz 1 GVG, § 187 GVG, § 184 GVG, Art. 3 Abs. 3 GG, § 77 Abs. 3 AufenthG

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens; Anspruch des Betroffenen auf eine Belehrung in seiner Landessprache; Übersetzung von schriftlich erteilten Belehrungen oder Hinweisen wegen eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 184 S. 1; FamFG § 62
    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens; Anspruch des Betroffenen auf eine Belehrung in seiner Landessprache; Übersetzung von schriftlich erteilten Belehrungen oder Hinweisen wegen eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22
    bb) Soweit Art. 6 Abs. 3 EGMR in Verbindung mit § 187 GVG Ausnahmen von § 184 GVG begründet, gilt dies nur für das Strafverfahren und beansprucht auch dort keine umfassende Geltung (vgl. zur Übersetzung von Strafurteilen BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19, BGHSt 64, 283 Rn. 10).

    Das ist im Hinblick auf die dem Betroffenen nach seiner Entlassung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rechtswahrung auch mit Blick auf das Erfordernis eines fairen Verfahrens und den besonderen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 GG nicht geboten (vgl. zur Übersetzung von Strafurteilen BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19, BGHSt 64, 283 Rn. 52 ff.).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Belehrung im hier vorliegenden Freiheitsentziehungsverfahren gemäß §§ 415 ff. FamFG zur Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens grundsätzlich erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15, FamRZ 2015, 1959 Rn. 16; vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17, FamRZ 2018, 1361 Rn. 19 zu Unterbringungssachen gemäß §§ 312 ff. FamFG).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17

    Unterbringungssache: Notwendigkeit persönlicher Anhörung des Betroffenen;

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Belehrung im hier vorliegenden Freiheitsentziehungsverfahren gemäß §§ 415 ff. FamFG zur Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens grundsätzlich erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15, FamRZ 2015, 1959 Rn. 16; vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17, FamRZ 2018, 1361 Rn. 19 zu Unterbringungssachen gemäß §§ 312 ff. FamFG).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22
    Es stellen sich auch keine zweifelhaften Rechts- oder Tatsachenfragen, die unter dem Gesichtspunkt der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch ohne Erfolgsaussicht im engeren Sinne gebieten würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 1 BvR 631/19, FamRZ 2020, 1559 Rn. 18 mwN; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 16).
  • BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22
    Es stellen sich auch keine zweifelhaften Rechts- oder Tatsachenfragen, die unter dem Gesichtspunkt der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch ohne Erfolgsaussicht im engeren Sinne gebieten würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 1 BvR 631/19, FamRZ 2020, 1559 Rn. 18 mwN; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 16).
  • BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22
    Auch insoweit besteht ein Anspruch auf Übersetzung nur unter besonderen Voraussetzungen (vgl. etwa § 77 Abs. 3 AufenthG und BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - XIII ZB 18/21, InfAuslR 2022, 329 Rn. 10).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22
    (1) Zwar leitet sich im Freiheitsentziehungsverfahren aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) und dem besonderen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 GG das Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen auf Übersetzung des Haftantrags durch einen Dolmetscher, Hinzuziehung des Dolmetschers in der Anhörung und Übersetzung des verkündeten Beschlusses nebst den wesentlichen Entscheidungsgründen und der Rechtsmittelbelehrung ab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. August 2003 - 2 BvR 2032/01, NJW 2004, 50 [juris Rn. 16 ff.]; Göbel in Keidel, FamFG, 21. Aufl., § 418 Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22
    (3) Ein anderes Ergebnis ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage wegen des tief greifenden Grundrechtseingriffs besonders schutzwürdig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, NJW 2002, 2456 [juris Rn. 38 ff.]).
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