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   BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52   

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https://dejure.org/1953,3882
BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52 (https://dejure.org/1953,3882)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1953 - 1 StR 741/52 (https://dejure.org/1953,3882)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52 (https://dejure.org/1953,3882)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52

    Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige -

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
    Diese Gesetzesverletzung zwingt zur Aufhebung der erkannten Gesamtstrafe; es ist nicht angängig, die Beseitigung des Fehlers der nachträglichen Beschlussfassung nach § 460 StPO zu überlassen (BGHSt 3, 277, 280 f).
  • RG, 22.10.1926 - I 421/26

    Kommt es für den Begriff der "früheren Verurteilung" im § 79 StGB. auf das Urteil

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
    Das Landgericht hätte somit aus den in den Fällen Re. (a 1 und b 1) verhängten Strafen und der Strafe aus dem Urteil vom 26. Juni 1947 eine besondere Gesamtstrafe bilden müssen (vgl. RGSt 60, 382).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
    Bestehen dagegen über die Persönlichkeit des Ausstellers keine Zweifel und wollte der Täter in der Urkunde nicht als anderer handeln, sondern nur unter fremdem Namen auftreten, so kommt lediglich eine schriftliche Lüge in Betracht, die nicht von der Strafandrohung des § 267 StGB erfasst wird (BGHSt 1, 117, 121).
  • RG, 10.01.1941 - 1 D 605/40

    Wer sich seiner Kleiderkarte oder eines Teilabschnittes seiner Kleiderkarte

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
    Die Strafkammer geht zutreffend davon aus, dass der Besitz von Lebensmittelkarten, den sich der Angeklagte verschaffen wollte, in der damaligen Zeit der Warenverknappung einen Vermögensvorteil im Sinne des § 263 StGB darstellte (RGSt 74, 291, 292; 75, 62).
  • RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34

    1. Darf neben Einzelstrafen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
    Dementsprechend musste auch die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aufgehoben werden (RGSt 68, 176).
  • RG, 23.09.1919 - IV 257/19

    Welche Stellung hat das Revisionsgericht bei der Beurteilung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind, nicht jedoch, ob das Ermessen zutreffend ausgeübt ist (vgl. für den ähnlich liegenden Fall des § 251 Abs. 1 a.F. StPO RGSt 54, 22).
  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 658/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags und wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an

    Die Frage, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist tatsächlicher Art und demgemäß vom Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (BGH, Urteile vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52 - und vom 2. Juni 1970 - 1 StR 611/69).

    Ein Rechtsfehler ist es allerdings, wenn der Tatrichter angenommen hat, er brauche nach dem Aufenthalt des Zeugen überhaupt keine Nachforschungen anzustellen (RGSt 54, 22; BGH MDR 1969, 234, 235 = JR 1969, 266 m.Anm. Peters; BGH, Urteil vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52).

  • BGH, 28.06.1976 - 3 StR 222/76

    Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle - Unmittelbarkeit der

    Die Frage, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist tatsächlicher Art und demgemäß vom Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (BGH, Urteile vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52 - und vom 2. Juni 1970 - 1 StR 611/69 -).

    Ein Rechtsfehler ist es allerdings, wenn der Tatrichter angenommen hat, er brauche nach dem Aufenthalt eines Zeugen überhaupt keine Nachforschungen anzustellen (RGSt 54, 22; BGH MDR 1969, 234 [235] = JR 1969, 266 mit Anmerkung von Peters; BGH, Urteil vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52 - und Beschluß vom 19. März 1975 - 3 StR 5/75 MDR 75, 726; wörtlich wie hier: BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74 -).

  • BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82

    Auswirkungen abnormer Persönlichkeitstruktur auf Strafzumessung - Begehung eines

    Die der hier in Rede stehenden Maßregel früher entsprechende Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. April 1953 (1 StR 741/52) - unter Hinweis auf das genannte Urteil des Reichsgerichts - in einem Fall aufrechterhalten, in dem die Gesamtstrafe nur deshalb aufzuheben war, weil das Landgericht die gebotene Einbeziehung einer früheren Strafe unterlassen hatte.
  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72

    Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind, nicht jedoch, ob das Ermessen zutreffend ausgeübt worden ist (BGH, Urteile vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52 - und vom 11. August 1970 - 1 StR 129/70).
  • BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53

    Erschiessung jüdischer und nicht-jüdischer Polen, teils im Rahmen einer

    Das Revisionsgericht prüft nur, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind oder ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGH 1 StR 741/52 vom 21.April 1953 im Anschluss an RGSt. 54, 22).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 19/78

    Zulässigkeit der Verlesung einer polizeilichen Aussage eines Zeugen - Ermessen

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (BGH, Urteile vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52 - und vom 20. November 1973 - 5 StR 518/73 -).
  • BGH, 20.11.1973 - 5 StR 518/73

    Verhütung des Beweisverlustes und Ermöglichung einer praktischen und zügigen

    "Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind, nicht jedoch, ob das Ermessen zutreffend ausgeübt ist" (BGH in 1 StR 741/52 vom 21. April 1953).
  • BGH, 02.06.1970 - 1 StR 611/69

    Verletzung von Verfahrensrecht durch Verlesung polizeilicher

    Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52).
  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 129/70

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung -

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind, nicht jedoch, ob das Ermessen zutreffend ausgeübt worden ist (BGH, Urteil vom 21. April 1953 - 1 StR 741/52).
  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 553/54

    Rechtsmittel

    Der 1., 2., 3 und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes haben zwar in den nachfolgend aufgeführten Entscheidungen grundsätzlich eine gegenteilige Auffassung vertreten (1 StR 581/51vom 13.11.1951, 1 StR 689/51 vom 21.12.1951, 1 StR 442/52 vom 28.10.1952 = BGHSt 3, 277, 1 StR 741/52 vom 21.4.1953 und 1 StR 529/53 vom 22.12.1953; 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 = NJW 1953, 389; 3StR 437/53 vom 8.10.1953; 4 StR 1032/51 vom 17.4.1952 und 4 StR 398/54 vom 14.10.1954).
  • BGH, 03.11.1955 - 4 StR 407/55

    Rechtsmittel

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