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   BGH, 21.04.1960 - II ZR 126/58   

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https://dejure.org/1960,2750
BGH, 21.04.1960 - II ZR 126/58 (https://dejure.org/1960,2750)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1960 - II ZR 126/58 (https://dejure.org/1960,2750)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1960 - II ZR 126/58 (https://dejure.org/1960,2750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils - Umfang der gesetzlichen Vertretungsbefugnis des Vorstandes einer Aktiengesellschaft - Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Insichgeschäftes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1960, 978
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Hiervon geht auch das Senatsurteil vom 21.4.1960 - II ZR 126/58 - (WM 1960, 803) aus.

    Das folgt daraus, daß § 181 BGB die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers nicht bloß im Verhältnis zur Gesellschaft, sondern auch nach außen beschränkt (Senatsurteil vom 21.4.60 - II ZR 126/58 - WM 1960, 803), und daß das Verbot des Selbstkontrahierens eine der Organstellung des Geschäftsführers immanente Einschränkung der Vertretungsmacht darstellt.

  • LG Stuttgart, 05.04.2023 - 49 O 266/21
    Auch ist richtig, dass ein Vertrauen auf den Bestand eines Rechtsgeschäfts insbesondere dann schutzwürdig sein kann, wenn alle Beteiligten bei Abschluss des Rechtsgeschäfts darüber einig waren, dass ein bestimmtes Rechtsgeschäft gelten soll, dieses nunmehr aber wegen eines formalen Abschlussmangels zu scheitern droht (vgl. BGH, Urt. v. 21.04.2960, II ZR 126/58, BeckRS 1960, 31181591, ähnlich BGH, Urt. v. 08.06.1973, V ZR 72/72, NJW 1973, 1494, 1495 zur Vertretung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft; vgl. insoweit jedoch auch die entgegen gerichtete Entscheidung BGH, Urt. v. 02.03.1972, VII ZR 143/70, NJW 192, 940, 941 f.).
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