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   BGH, 21.04.1978 - I ZR 135/76   

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https://dejure.org/1978,6527
BGH, 21.04.1978 - I ZR 135/76 (https://dejure.org/1978,6527)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1978 - I ZR 135/76 (https://dejure.org/1978,6527)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1978 - I ZR 135/76 (https://dejure.org/1978,6527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Transportunternehmers - Schadensersatz für entstandene Kosten aus einem Deckungskauf - Versehentliche Verarbeitung von Acrylfasern aufgrund eines Mißverständnisses bzgl. der vereinbarten Aufbewahrung eines Restbestands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 996
  • DB 1978, 1928
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1971 - VIII ZR 15/70

    Kaufvertrag über Rohkakao unter Eigentumsvorbehalt - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - I ZR 135/76
    Wenn schon in den Fällen des Durchhandelns bei Verwendung von Lieferscheinen in der Übergabe des Papiers nur eine Doppelermächtigung gesehen werde (vgl. BGH v. 17.5.71 - VIII ZR 15/70 - NJW 71, 1608) und die Übergabe eines solchen Lieferscheins dem "Anweisungsempfänger" keinen Anspruch auf Auslieferung des Lagergutes gebe, könne dies mangels besonderer Umstände auch nicht in einem Fall wie dem vorliegenden gelten.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist dem Urteil des BGH v. 17.5.71 - VIII ZR 15/70 - NJW 71, 1608 nichts anderes zu entnehmen.

  • BGH, 19.01.1955 - IV ZR 135/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - I ZR 135/76
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt es nicht auf das rechtsgültige Bestehen eines Rechtsverhältnisses der in § 868 BGB bezeichneten Art an, sondern allein auf die Art und Weise, wie der unmittelbare Besitzer seinen Besitz ausübt (BGH v. 19.1.55 - IV ZR 135/54 - NJW 55, 499; RGRK BGB 12. Aufl., Rdn. 13 zu § 930).
  • OLG Köln, 11.12.1997 - 22 W 40/97

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Finderlohn

    Ebensowenig führt die irrige Annahme des Besitzers, Gegenstände seien aus einem Raum entfernt worden, für den er einen allgemeinen Besitzwillen hat, nicht zur Beendigung des Besitzes (BGH DB 1978, 1928; Münchener Kommentar Jost, § 856 Rdnr. 4).
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 34 C 72/10

    Leihverhältnis - Haftung bei Abhandenkommen der Leihsache

    Ebenso wenig führt die irrige Annahme des Besitzers, Gegenstände seien entfernt worden - für die er einen allgemeinen Besitzwillen hat - noch nicht zur Beendigung des Besitzes ( BGH , DB 1978, Seite 1928; OLG Köln , OLG-Report 1998, Seiten 53 f. = MDR 1998, Seiten 522 f. ).
  • BFH, 25.10.1988 - VII R 17/85

    Anforderungen an die Erhebung der Mineralölsteuer - Voraussetzungen für die

    Ist der Wille, für einen anderen zu besitzen, - aufgrund der Umstände des Einzelfalles - nicht feststellbar, kann der andere keinen mittelbaren Besitz erlangt haben (vgl. Urteil des BGH vom 21. April 1978 I ZR 135/76, Der Betrieb - DB - 1978, 1928).
  • BFH, 08.11.1988 - VII R 55/85

    Übergang einer bedingten Steuerschuld für die Mineralölmengen - Voraussetzungen

    Da die Vorentscheidung schon deshalb aufzuheben ist, weil die Feststellungen des FG nicht ausreichen, um prüfen zu können, ob zwischen B und C ein Anspruch auf Herausgabe der von der Klägerin an B abgegebenen Mineralölmengen an C oder dessen Kunden bestanden hat, braucht nicht entschieden zu werden, ob B jeweils bei der Übernahme der Mineralölmengen tatsächlich einen Besitzmittlungswillen gehabt hat, der ein natürlicher und kein rechtsgeschäftlicher Wille ist und objektiv, zumindest für den Erwerber des mittelbaren Besitzes, erkennbar sein muß (Joost, a.a.O., Rdnr. 17; Urteile des BGH vom 21. April 1978 I ZR 135/76, Der Betrieb 1978, 1928, und vom 18. November 1963 VIII ZR 198/62, Neue Juristische Wochenschrift 1964, 398).
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