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   BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92   

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https://dejure.org/1993,4161
BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92 (https://dejure.org/1993,4161)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1993 - IV ZR 41/92 (https://dejure.org/1993,4161)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1993 - IV ZR 41/92 (https://dejure.org/1993,4161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung gegen eine Hausratsversicherung - Versuch einer arglistigen Täuschung über die Schadenshöhe - Verlust des Versicherungsschutzes als übermäßige Härte für den Versicherungsnehmer - Ausbau eines alten Türbeschlages als Gefahrerhöhung - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1116
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
    Die Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, daß ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH, NJW 1991, 2707 = LM § 130 ZPO Nr. 16 = BGHR ZPO § 286 I, Beweisantrag, Ablehnung 5 mit weiteren Nachweisen).

    Die Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, daß ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH, Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Beweisantrag, Ablehnung 5 m.w.N.).

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
    Erfolg kann dieser Einwand nur haben, wenn er sich nicht als unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. BGHZ 96, 88, 92 m.w.N.).

    Erforderlich ist immer eine wertende Gesamtschau aller Umstände (BGHZ 96, 88, 93).

  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
    Außerdem ist nicht auszuschließen, daß sich im Betragsverfahren bisher nicht erörterte Bedenken ergeben, die Teil der erforderlichen Gesamtbetrachtung sein müssen (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1992 - IV ZR 199/91 - VersR 1992, 1465 unter I 1; vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - VersR 1992, 1087 unter I 3 c).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 199/91

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Grundurteils - Rechtsmissbrauch des

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
    Außerdem ist nicht auszuschließen, daß sich im Betragsverfahren bisher nicht erörterte Bedenken ergeben, die Teil der erforderlichen Gesamtbetrachtung sein müssen (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1992 - IV ZR 199/91 - VersR 1992, 1465 unter I 1; vom 27. Mai 1992 - IV ZR 42/91 - VersR 1992, 1087 unter I 3 c).
  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 16/90

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren nach teilweiser Wiederholung der

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
    Ein solches Verfahren wäre nur dann rechtsfehlerfrei, wenn die Partei auf das Beweismittel verzichtet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1991 - V ZR 16/90 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
    So kommt es darauf an, ob den Versicherungsnehmer nur ein geringer Vorwurf trifft oder ob etwa Gewinnsucht im Spiel war und ob das Ausbleiben der Leistung die Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet (BGHZ a.a.O.; Urteile vom 8. Februar 1984 - IVa ZR 203/81 - VersR 1984, 453 unter II; vom 29. Mai 1985 - IVa ZR 259/83 - VersR 1985, 875 unter II).
  • BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 259/83

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen - Beweiswertbeurteilung

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
    So kommt es darauf an, ob den Versicherungsnehmer nur ein geringer Vorwurf trifft oder ob etwa Gewinnsucht im Spiel war und ob das Ausbleiben der Leistung die Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet (BGHZ a.a.O.; Urteile vom 8. Februar 1984 - IVa ZR 203/81 - VersR 1984, 453 unter II; vom 29. Mai 1985 - IVa ZR 259/83 - VersR 1985, 875 unter II).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
    Dieses kann lediglich prüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozeßstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Revisionsrüge 1, m.w.N.).
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