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   BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98   

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https://dejure.org/1998,7943
BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98 (https://dejure.org/1998,7943)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1998 - 5 StR 85/98 (https://dejure.org/1998,7943)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1998 - 5 StR 85/98 (https://dejure.org/1998,7943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit von Richtern und Staatsanwälten der DDR wegen Rechtsbeugung bei Anwendung des politischen Strafrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 336, § 239

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96

    Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98
    An den entsprechenden Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 27 m.w.N.; zuletzt Senatsurteile vom 21. August 1997 - 5 StR 403/96, 120 und 309/97 - sowie vom 19. Februar 1998 - 5 StR 711/97 -) hat sich das Landgericht prinzipiell rechtsfehlerfrei orientiert.

    Ein bestehender Verdacht der Republikflucht gegen den Verfolgten im Fall II 7 der Urteilsgründe (= Fall 9 der Anklage) und der gegebene Wiederholungsfall im Fall II 8 der Urteilsgründe (= Fall 11 der Anklage) ändern an der offensichtlichen Unverhältnismäßigkeit der Sanktionierung - von der Angeklagten jeweils beantragte über einjährige Freiheitsstrafe - nichts; die Schuldsprüche wegen Beihilfe zu Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung sind daher auch hier rechtsfehlerfrei (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 28).

  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 580/96

    Rechtsbeugung durch Mitwirkung an der Verhängung von Strafen, die in einem

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98
    An den entsprechenden Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 27 m.w.N.; zuletzt Senatsurteile vom 21. August 1997 - 5 StR 403/96, 120 und 309/97 - sowie vom 19. Februar 1998 - 5 StR 711/97 -) hat sich das Landgericht prinzipiell rechtsfehlerfrei orientiert.
  • BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97

    BGH spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98
    Diese werden insbesondere durch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. März 1998 - 5 StR 494/97 - zu völkerrechtlichen Grundsätzen, aus welchen eine eingeschränkte Anwendung des § 258 StGB auf DDR-Hoheitsträger herzuleiten ist, offensichtlich nicht berührt.
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 711/97

    Verurteilung eines ehemaligen DDR-Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98
    An den entsprechenden Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 27 m.w.N.; zuletzt Senatsurteile vom 21. August 1997 - 5 StR 403/96, 120 und 309/97 - sowie vom 19. Februar 1998 - 5 StR 711/97 -) hat sich das Landgericht prinzipiell rechtsfehlerfrei orientiert.
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 166/97

    Hinnahme der gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe trotz Naheliegens der Verhängung

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98
    Die Höhe einer angemessenen, zur Bewährung auszusetzenden Gesamtfreiheitsstrafe hängt in Fällen der hier vorliegenden Art ohnehin regelmäßig nicht entscheidend von der Anzahl der abgeurteilten Einzelfälle ab (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Mai 1997 - 5 StR 166/97 -).
  • BGH, 03.06.1999 - 5 StR 143/99

    Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; Unvertretbar harte Sanktionierung; Maßgebliche

    hier vorliegenden Art für die Höhe von Gesamt- wie Hauptstrafe regelmäßig von nachrangiger Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - 5 StR 166/97 - und vom 21. April 1998 - 5 StR 85/98 -).
  • BGH, 15.06.1999 - 5 StR 614/98

    Rechtsbeugung; DDR-Unrecht; Freiheitsberaubung; Tateinheit

    Daher kann die Verurteilung der Angeklagten wegen Rechtsbeugung aufgrund des mit Anklageerhebung gestellten Antrages auf Haftfortdauer im Fall 8 des Urteils (= 23 der Anklage) einem besonders gelagerten Fall dieser Art - keinen Bestand haben; denn der Verfolgte war nicht unbeträchtlich vorbelastet (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. April 1998 - 5 StR 85/98 - und vom 3. Juni 1999 - 5 StR 143/99 - m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1999 - 5 StR 439/99

    Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit; Schlichte

    In einem derartigen Fall scheidet mit Rücksicht auf seine besonderen Gegebenheiten Rechtsbeugung allein wegen der Anordnung von Untersuchungshaft aus subjektiven Gründen aus (BGH, Beschluß vom 3. Juni 1999 - 5 StR 143/99 - vgl. auch BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 28; BGH, Beschlüsse vom 21. April 1998 - 5 StR 85/98 - und vom 15. Juni 1999 - 5 StR 614/98 -).
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