Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1125
BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02 (https://dejure.org/2005,1125)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2005 - I ZR 201/02 (https://dejure.org/2005,1125)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2005 - I ZR 201/02 (https://dejure.org/2005,1125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlauteres Handeln eines Laborarztes bei Abrechnungsverschiebungen; Anbietung der Abrechnung von Laboruntersuchungen als Selbstkosten zwecks Überweisung von Patienten an die eigene Person; Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens; Wettbewerbswidrigkeit ...

  • kkh.de PDF

    Wettbewerbsrecht / Unzulässige Beeinflussung von niedergelassenen Ärzten durch einen Laborarzt

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1; ; MBO-Ä 1997 Kap. B § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 1; MBO -Ä (1997) Kap. B § 31
    "Quersubventionierung von Laborgemeinschaften"; Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Leistungen eines Laborarztes unter Selbstkosten

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 1 ; MBO -Ä (1997) Kap. B § 31
    "Quersubventionierung von Laborgemeinschaften"; Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Leistungen eines Laborarztes unter Selbstkosten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, § 31 Kap. B MBO-Ä 1997
    Anbieten von Laboruntersuchungen unter Selbstkosten an niedergelassene Ärzte; Medizinrecht, Wettbewerbsrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verdeckte Schmiergeldzahlungen durch Laborarzt

Besprechungen u.ä.

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften verstößt gegen Berufsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3718
  • MDR 2006, 224
  • GRUR 2005, 1059
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 120/87

    Gruppenprofil

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
    Einem solchem Angebot unter Selbstkosten steht es gleich, wenn die günstigen Preise für die von den niedergelassenen Ärzten abzurechnenden Laboruntersuchungen dadurch ermöglicht werden, dass der Laborarzt einer von ihm betreuten Laborgemeinschaft der niedergelassenen Ärzte freie Kapazitäten seines Labors unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt (im Anschluss an BGH GRUR 1989, 758 = WRP 1990, 319 - Gruppenprofil).

    Dieser Gesichtspunkt kommt in dem für Ärzte geltenden berufsrechtlichen Verbot zum Ausdruck, sich für die Zuweisung von Patienten oder für die Zuweisung von Untersuchungsmaterial eine Gegenleistung gewähren zu lassen oder selbst eine solche Gegenleistung zu gewähren (vgl. § 31 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, § 31 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen und § 31 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte; ferner BGH, Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 120/87, GRUR 1989, 758, 760 = WRP 1990, 319 - Gruppenprofil).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
    Dagegen scheidet eine unsachliche Beeinflussung der Nachfrageentscheidung der niedergelassenen Ärzten nach O-I- und O-II-Leistungen schon deshalb aus, weil die Anlockwirkung, die von einem besonders günstigen Angebot ausgeht, niemals wettbewerbswidrig, sondern gewollte Folge des Leistungswettbewerbs ist (vgl. BGHZ 151, 84, 87 - Kopplungsangebot I).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
    Die Beurteilung des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht (vgl. BGHZ 158, 236, 245 - Internet-Versteigerung; BGH, Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 213/01, GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
    Ein ähnlicher Zweck liegt dem heilmittelwerberechtlichen Zugabeverbot zugrunde, das auch nach dem Wegfall der Zugabeverordnung das Gewähren oder Annehmen von Zugaben untersagt, weil Ärzte und Apotheker die Entscheidung darüber, welches Medikament sie verschreiben oder empfehlen, allein im Interesse des Patienten treffen sollen und sich dabei nicht davon leiten lassen sollen, ob ihnen bei der Empfehlung oder Verschreibung eines bestimmten Präparats ein persönlicher Vorteil zufließt (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Köhler in Baumbach/Hefermehl aaO § 4 Rdn. 1.84).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
    Die Beurteilung des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht (vgl. BGHZ 158, 236, 245 - Internet-Versteigerung; BGH, Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 213/01, GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken).
  • OLG Celle, 18.07.2002 - 13 U 137/01

    Wettbewerbsverstoß: Preisunterbietung durch Laborfachärzte im Wege der

    Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
    Das Berufungsgericht hat die Beklagten dagegen antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt (OLG Celle GRUR-RR 2002, 336).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13

    Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform

    aa) Gemäß § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein und den entsprechenden Regelungen in Berufsordnungen der anderen Zahnärztekammern ist es dem Zahnarzt nicht gestattet, sich im Vorfeld einer Behandlung in der Weise zu binden, dass er Dritten für die Zuweisung von Patienten eine Gegenleistung verspricht oder gewährt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften, zu § 31 Abs. 1 MBO Ärzte 1997; BGH, GRUR 2012, 1050 Rn. 23 - Dentallaborleistungen; Spickhoff/Scholz aaO § 31 MBO Ärzte Rn. 1 und 5).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10

    Dentallaborleistungen

    aa) Ärzte sind aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht gehalten, die Entscheidung darüber, an wen sie einen Patienten verweisen oder wem sie Untersuchungsmaterial zur Laboruntersuchung überlassen, allein nach ärztlichen Gesichtspunkten mit Blick auf das Patienteninteresse zu treffen (BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I; Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 16 = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II).

    Dieser auch für Zahnärzte geltende Gesichtspunkt kommt in dem berufsrechtlichen Verbot zum Ausdruck, sich für die Zuweisung von Patienten oder für die Zuweisung von Untersuchungsmaterial eine Gegenleistung gewähren zu lassen oder selbst eine solche Gegenleistung zu gewähren (vgl. § 8 Abs. 5 MBO Zahnärzte; ferner BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85, NJW 1986, 2360, 2361; Urteil vom 22. Juni 1989 - I ZR 120/87, GRUR 1989, 760 = WRP 1990, 319 - Gruppenprofil; BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I; OLG Nürnberg, MDR 1988, 861; OLG Düsseldorf, MedR 2009, 664).

    Ein ähnlicher Zweck liegt dem heilmittelwerberechtlichen Zugabeverbot zugrunde, das auch nach dem Wegfall der Zugabeverordnung das Gewähren oder Annehmen von Zugaben untersagt, weil Ärzte und Apotheker die Entscheidung darüber, welches Medikament sie verschreiben oder empfehlen, allein im Interesse des Patienten treffen und sich dabei nicht davon leiten lassen sollen, ob ihnen bei der Empfehlung oder Verschreibung eines bestimmten Präparats ein persönlicher Vorteil zufließt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).

    bb) Es ist deshalb unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen unsachlichen Einflussnahme gemäß § 1 UWG aF unlauter, einen Arzt durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils zu veranlassen, diese Interessenwahrungspflicht zu verletzen (vgl. BGH, GRUR 2003, 624, 626 - Kleidersack; zu § 4 Nr. 1 UWG BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I; GRUR 2010, 850 Rn. 16 - Brillenversorgung II; BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 16 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex).

    Gleiches gilt für die Annahme eines für § 1 UWG aF maßgebenden unangemessenen unsachlichen Einflusses (vgl. zu § 4 Nr. 1 UWG BGH, GRUR 2005, 1059, 1061 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 103/07

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften II

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 21.4. 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).

    Das beanstandete Verhalten verstößt unter diesen Voraussetzungen - auch ohne eine rechtliche Kopplung zwischen Vorteilsgewährung und Patientenüberweisung - gegen das Verbot der Ausübung eines unangemessenen unsachlichen Einflusses auf das Nachfrageverhalten i. S. des § 4 Nr. 1 UWG (BGH, Urt. v. 21.4. 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).

    Denn ebenfalls denkbar, wenn auch wenig wahrscheinlich erscheint es, dass die niedergelassenen Ärzte die Entscheidung über die Überweisung von Patienten für O-III-Untersuchungen unabhängig davon treffen, mit welchem Laborarzt sie in einer Laborgemeinschaft zusammenarbeiten (BGH GRUR 2005, 1059, 1061 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08

    FSA-Kodex

    Insbesondere hat es offengelassen, ob durch das Angebot der unentgeltlichen Teilnahme an den gebührenrechtlichen Seminaren - unter Berücksichtigung einer damit verbundenen geldwerten Zuwendung sowie des von der Beklagten angeführten besonderen Anlasses einer mit der Gesundheitsreform verbundenen Umstellung der Abrechnungspraxis und vergleichbarer kostenfreier Angebote der Kassenärztlichen Vereinigung - ein unangemessener unsachlicher Einfluss im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Januar 2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I) auf die angesprochenen Teilnehmer ausgeübt worden ist.
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06

    Winteraktion

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine unangemessene unsachliche Einflussnahme i.S. von § 4 Nr. 1 UWG in Betracht kommt, wenn der angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; Urt. v. 8.11.2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Tz. 14 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; vgl. ferner Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-1 Rdn. 212; Stuckel in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 84, 86; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 1.84; Seichter in jurisPK-UWG/Ullmann, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 146).

    Insbesondere kann eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S. von § 4 Nr. 1 UWG schon dann zu bejahen sein, wenn die beanstandete Werbemaßnahme geeignet ist, die angesprochenen Berater auch ohne Eingehen einer Bindung i.S. von § 43a Abs. 1 BRAO im Hinblick auf die angebotene Teilnahme an dem Gewinnspiel zu einer Vermittlung des beworbenen Produkts zu veranlassen (vgl. - zum Verhältnis des § 4 Nr. 1 UWG zu Verbotstatbeständen der ärztlichen Berufsordnung - BGH GRUR 2005, 1059, 1060 f. - Quersubventionierung von Laborleistungen).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08

    Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und

    Ein solcher Druck ist nur dann angemessen, wenn die Empfehlung allein auf ärztlichen Erwägungen im Hinblick auf die Bedürfnisse des konkret beratenen Patienten ausgesprochen wird (vgl. BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).

    Die Empfehlung eines Arztes für ein bestimmtes Haus, die auch darauf beruht, dass ihm ein Vorteil zufließt, ist aber mit dem Grundsatz einer allein nach ärztlichen Gesichtspunkten zu treffenden Entscheidung nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).

    Die Entscheidung darf nicht aufgrund eigener Interessen des Arztes getroffen werden, insbesondere nicht danach, ob ihm für die Überweisung eine Gegenleistung zufließt oder nicht (BGH GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte [MBO], 4. Aufl., § 31 Rn. 1).

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Der Streitfall ist insoweit mit den den Senatsentscheidungen "Kleidersack" (Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886) und "Quersubventionierung von Laborgemeinschaften" (Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508) zugrunde liegenden Sachverhalten vergleichbar (vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4 UWG Rdn. 1.84; Seichter in Ullmann jurisPK-UWG § 4 Nr. 1 Rdn. 71; MünchKomm.UWG/Heermann, § 4 Nr. 1 Rdn. 197 ff.).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    aa) Haben Marktteilnehmer bei ihren geschäftlichen Entscheidungen (auch) die Interessen Dritter zu wahren, so ist eine unangemessene unsachliche Einflussnahme i.S. von § 4 Nr. 1 UWG gegeben, wenn sie durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils dazu veranlasst werden können, diese Interessenwahrungspflicht zu verletzen (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 f. = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I; BGH GRUR 2008, 530 Tz. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung).
  • OLG München, 09.06.2011 - 29 U 2026/08

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch gegen die Durchführung unentgeltlicher

    Im Rahmen des § 4 Nr. 1 UWG kommt es auf eine rechtliche Koppelung nicht an (BGH GRUR 2005, 1059 [1061] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften ).

    Ein unangemessener unsachlicher Einfluss kann schon dann zu bejahen sein, wenn die Ärzte, an die sich das Angebot richtet, sich auch ohne rechtliche Koppelung veranlasst sehen, Arzneimittel der Beklagten ihren Patienten zu verordnen oder zu empfehlen (vgl. BGH GRUR 2005, 1059 [1061] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften ).

    Für eine Annahme einer solchen Verbindung ist es nicht ausreichend, wenn die von der Beklagten angesprochenen niedergelassenen Ärzte möglicherweise erwägen, dass eine Änderung ihres Verordnungs- oder Empfehlungsverhaltens zugunsten von Arzneimitteln der Beklagten dazu führen könnte, dass die Beklagte ihnen auch in der Zukunft die Teilnahme an vergleichbaren Veranstaltungen kostenfrei ermöglichen würde (vgl. BGH GRUR 2010, 850, Tz. 13 - Brillenversorgung II; vgl. auch: BGH GRUR 2005, 1059 [1061] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften ; Stuckel in: Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig , a.a.O., § 4 Nr. 1 UWG RdNr. 79).

    Die kostenfreie Teilnahme an den Seminaren der Beklagten war deshalb mit Blick auf ihre geringe Anreizwirkung nicht geeignet, die Rationalität der Nachfrageentscheidung der angesprochenen Ärzte vollständig in den Hintergrund treten zu lassen, zumal bei niedergelassenen Ärzten die Gefahr einer irrationalen, nicht von sachlichen Kriterien getragenen Nachfrageentscheidung noch weniger wahrscheinlich ist als bei einem durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher (BGH GRUR 2005, 1059 [1060] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 6t A 1816/09

    Rechtsmittel gegen einen "Freispruch" nach § 92 Abs. 2a) HeilBerG NRW bei Fehlen

    Insoweit sei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2005 (I ZR 201/02) zur Quersubventionierung von Laborgemeinschaften zu verweisen.

    Der Bundesgerichtshof habe mit Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02 - darauf hingewiesen, dass nach § 31 BO eine rechtliche Koppelung zwischen Zuwendung und Leistung notwendig sei.

    OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06 -, GesR 2007, 320 = juris Rn. 51. Vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02 -, NJW 2005, 3718 = juris Rn. 23 zu § 4 Nr. 1 UWG: "Ein unangemessener unsachlicher Einfluss kann vielmehr schon dann zu bejahen sein, wenn die niedergelassenen Ärzte... sich auch ohne rechtliche Koppelung veranlasst sehen, dieser Laborpraxis Patienten zu überweisen..." Vertiefend zum Unterschied zur bloßen aktienrechtlichen Beteiligung vgl. OLG Köln, Urteil vom 4. November 2005 - 6 U 46/05 -, GRUR 2006, 600.

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 192/06

    Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung

  • OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08

    FSA-Kodex: Indizielle Bedeutung von Wettbewerbsregeln für die Beurteilung der

  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19

    Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 121/06

    Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung

  • BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18

    Rechtfertigung von Preisnachlässen durch öffentliche Fördermittel laut KWKG oder

  • OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09

    Wettbewerbsverstoß eines Datenbankanbieters: Kostenlose Überlassung einer

  • BGH, 27.11.2008 - I ZR 192/07

    Werbung mit der Erstattung des Selbsterhalts bei der Teilkaskoversicherung

  • KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11

    aut idem-Substitution - Wettbewerbswidrigkeit eines Partnerprogramms:

  • OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08

    Wettbewerbsverstoß: Unsachliche Beeinflussung durch die Veranstaltung eines

  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11

    Darlegungs- und Beweislast im Wettbewerbsprozess

  • SG Dresden, 21.01.2015 - S 18 KA 118/11

    Quotierung der Vergütung laboranalytischer Untersuchungen bei einer

  • SG Dresden, 21.01.2015 - S 18 KA 180/11

    Quotierung der Vergütung laboranalytischer Untersuchungen bei einer

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 192/06 Urteil vom 08.11.2007 Vorinstanzen:

    Preisnachlass bei Reparaturwerkstätten bei Kasko wettbewerbswidrig

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 192/06 Urteil vom 08.11.2007 Vorinstanzen:

    Werbung mit der Umgehung der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht