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   BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07   

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https://dejure.org/2008,11138
BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07 (https://dejure.org/2008,11138)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07 (https://dejure.org/2008,11138)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2008 - AnwZ (B) 42/07 (https://dejure.org/2008,11138)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bearbeitung von Akteneinsichtsgesuchen für Versicherungen durch einen als Rechtsbeistands ausgewiesenen Versicherungskaufmann; Entfaltung einer Bindungswirkung von Nichtannahmebeschlüssen der Kammern des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Abs. 1 ...

  • Judicialis

    RBerG § 1 a.F.; ; StPO § 475; ; BRAO § 209; ; BRAO § 209 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsbeistand - Voraussetzungen für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 209; RBerG Art. 1 § 1
    Aufnahme eines Rechtsbeistands in die Rechtsanwaltskammer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 53/98

    Mitgliedschaft von Rechtsbeiständen alten Rechts in der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07
    Damit handelt es sich um eine - zudem auf einen eng begrenzten Aufgabenbereich beschränkte - (Teil-) Erlaubnis nach altem Recht, die nicht zur Aufnahme nach § 209 Abs. 1 Satz 1 BRAO berechtigt (vgl. Senat, Beschl. vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 53/98, NJW 1999, 1116).

    Die Regelung in § 209 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. Januar 1999 (aaO S. 1117) im Einzelnen ausgeführt hat.

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07
    Im Übrigen werden von der Bindungswirkung nur die Entscheidungsformel und die tragenden Entscheidungsgründe erfasst (BVerfGE 40, 88, 93 f.; 96, 375, 404).

    Deren verbindliche Auslegung und Anwendung ist Sache der hierzu berufenen Fachgerichte (BVerfGE 40, 88, 94).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07
    Grundsätzlich entfalten Nichtannahmebeschlüsse der Kammern des Bundesverfassungsgerichts schon keine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG, da es sich nicht um Sachentscheidungen, sondern lediglich um Entscheidungen über die Annahmevoraussetzungen handelt (BVerfGE 92, 91, 107; Heusch in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. § 31 Rn. 55).
  • BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 u Art 12 Abs 1 durch Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mit Kammerbeschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01 (NJW 2002, 2307) nicht angenommen und zur Begründung ausgeführt, dass die Verweigerung von Akteneinsicht an nicht verkammerte Rechtsbeistände keinen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 oder Art. 3 Abs. 1 GG darstellt.
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07
    Im Übrigen werden von der Bindungswirkung nur die Entscheidungsformel und die tragenden Entscheidungsgründe erfasst (BVerfGE 40, 88, 93 f.; 96, 375, 404).
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