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   BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14   

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https://dejure.org/2015,11477
BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14 (https://dejure.org/2015,11477)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2015 - 4 StR 422/14 (https://dejure.org/2015,11477)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 (https://dejure.org/2015,11477)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 269 Abs 1 StGB
    Fälschung beweiserheblicher Daten: Änderung der Kontodaten in "übernommenen" eBay-Accounts; Datenveränderung und Gebrauchmachen als eine Tat

  • IWW

    § 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 269 Abs. 1 StGB, § 267 StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruchänderung hinsichtlich der Begehung von Urkundenfälschungen; Tateinheitliche Bewertung der Veränderung von beweiserheblichen Daten und anschließendem plangemäßem Gebrauchmachen von dieser Veränderung

  • kanzlei.biz

    Fälschung beweiserheblicher Daten durch Änderung der Kontodaten in "gehackten" eBay-Accounts

  • online-und-recht.de

    Fälschung beweiserheblicher Daten bei eBay

  • rewis.io

    Fälschung beweiserheblicher Daten: Änderung der Kontodaten in "übernommenen" eBay-Accounts; Datenveränderung und Gebrauchmachen als eine Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruchänderung hinsichtlich der Begehung von Urkundenfälschungen; Tateinheitliche Bewertung der Veränderung von beweiserheblichen Daten und anschließendem plangemäßem Gebrauchmachen von dieser Veränderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fälschung beweiserheblicher Daten bei eBay

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "Hacker" in meinem Ebay-Account

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gehackte eBay-Account

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fälschung beweiserheblicher Daten durch Änderung der Kontodaten in "übernommenen" eBay-Accounts

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung von Kontodaten in gehacktem eBay-Account führt zu Tateinheit hinsichtlich in der Folge verwirklichter Betrugstaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 635
  • K&R 2015, 499
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14
    Verändert der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten und macht er von dieser Veränderung danach plangemäß Gebrauch, so ist insoweit nur von einer Tat auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Tz. 5; Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; jeweils zu § 267 StGB).
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14
    Verändert der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten und macht er von dieser Veränderung danach plangemäß Gebrauch, so ist insoweit nur von einer Tat auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Tz. 5; Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; jeweils zu § 267 StGB).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14
    Da § 269 Abs. 1 StGB computerspezifische Fälschungsvorgänge am Tatbestand der Urkundenfälschung misst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 266 mwN), kommt es auch für das Verhältnis der Begehungsformen zueinander auf die zu § 267 StGB entwickelten Grundsätze an (vgl. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 269 Rn. 12).
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Nicht nur Veränderungen an einem bestehenden eBay-Konto unterfallen diesem Straftatbestand (näher BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, NStZ 2015, 635), sondern auch die Einrichtung eines eBay-Mitgliedskontos unter falschen Personalien (vgl. KG, NStZ 2010, 576; Willer, NStZ 2010, 553; Singelnstein, JR 2011, 375; Petermann, JuS 2010, 774, 777 f.; vgl. auch Puppe, JuS 2012, 961; aA OLG Hamm, MMR 2009, 775).

    d) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass § 269 StGB mit § 263 StGB im Fall 13 in Tateinheit steht, denn der Angeklagte hat plangemäß für seine Betrügerei den unter falschen Personalien angelegten eBay-Account genutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, aaO).

  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter

    Nicht nur das Verändern eines bestehenden "online-Kontos" (vgl. zu einem "eBay-account": BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6), sondern auch - wie hier - das Anlegen des online-Kundenkontos unter Identitätstäuschung erfüllt den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB (vgl. zum Anlegen eines PayPal-Kontos: BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 4 StR 81/22 Rn. 7; eines eBay-Kontos: BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19, BGHSt 65, 98 Rn. 27-31; zu einem online-Kundenkonto bei der Deutschen Bahn AG: BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 und vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 Rn. 2 f.).

    Denn nicht anders als beim Herstellen und Gebrauchen einer unechten Urkunde innerhalb des Tatbestands der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB; dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 Rn. 8; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20 Rn. 5 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 Rn. 4; je mwN) ist bei der Strafvorschrift des § 269 Abs. 1 StGB zwischen dem Speichern (oder Verändern) der beweiserheblichen Daten und deren anschließendem Gebrauchen von einer tatbestandlichen Handlungseinheit, namentlich einer Bewertungseinheit, auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6); das Gebrauchen und die betrugsrelevanten Täuschungen sind ihrerseits eins.

  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23

    Schuldspruch wegen Betrugs; Aufhebung des Ausspruchs über die Einziehung des

    Nach den Urteilsfeststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte mehrere seiner Betrügereien mithilfe derselben von ihm manipulierten Accounts verübt hat und diese Taten daher in Tateinheit zueinander stehen; denn wenn der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten eines bestehenden, ihm nicht zugeordneten Kundenkontos einer Internetverkaufsbörse verändert und von diesem Kundenkonto danach plangemäß Gebrauch macht, werden sämtliche nachfolgende hierüber abgewickelten Betrugstaten aufgrund Teilidentität in den Ausführungshandlungen zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, Rn. 6; vom 9. Januar 2023 - 1 StR 381/22, Rn. 4).
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit bei Speichern und anschließendem

    Dies hat zur Folge, dass die betrügerischen Fahrkartenbestellungen, die der Angeklagte durch die täuschende Verwendung eines Accounts bei der B. begangen hat (§ 263a Abs. 1 StGB), jeweils zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 2015 - 4 StR 422/14).
  • BGH, 04.08.2022 - 4 StR 81/22

    Betrug (Konkurrenzen: Paypal-Konto, Speicherung beweiserheblicher Daten,

    Dies hat zur Folge, dass die (versuchten) Betrugstaten, die durch die täuschende Verwendung der zuvor gespeicherten Kontodaten begangen wurden, zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214; Beschluss vom 21. April 2015 ? 4 StR 422/14, NStZ 2015, 635).
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