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BGH, 21.04.2016 - AnwZ 1/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16
Verfassungsbeschwerde betreffend das Auswahlverfahren für die Zulassung als
BGH, 21.04.2016 - AnwZ 1/14Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit
Volker Römermann
Sonstiges
- lto.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 21.10.2013)
Abgelehnter Bewerber für BGH-Anwaltschaft klagt: "Es darf nicht heißen, wer kennt wen"
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- AnwBl 2016, 600
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesrichters bei der Zulassung zur …
Auszug aus BGH, 21.04.2016 - AnwZ 1/14
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5 und vom 27. April 2015 - AnwZ 1/15, juris Rn. 5 mwN). - BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13
Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH: …
Auszug aus BGH, 21.04.2016 - AnwZ 1/14
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5 …und vom 27. April 2015 - AnwZ 1/15, juris Rn. 5 mwN).