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BGH, 21.04.2020 - 4 StR 264/19 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 323a Abs. 2 StGB
Vollrausch (Strafzumessung: Gegenstand des Schuldvorwurfs; Berücksichtigung rauschtatbezogener Umstände sowie der Tatfolgen, Doppelverwertungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 345 Abs. 1 StPO, § 21 StGB, § 323a StGB, § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB
- rewis.io
Bestrafung wegen Vollrausches: Besonderheiten bei der Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223 ; StGB § 21
Revision gegen eine Verurteilung wegen Körperverletzung u.a.; Herabgesetzte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten im Zeitpunkt der Tatbegehung - datenbank.nwb.de
Bestrafung wegen Vollrausches: Besonderheiten bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vollrausch: Grundlage für die Strafzumessung ist Sich-Berauschen, nicht die Rauschtat
Verfahrensgang
- LG Essen, 11.02.2019 - 12 Js 3423/18
- LG Essen, 11.02.2019 - 26 KLs 55/18
- BGH, 21.04.2020 - 4 StR 264/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 250
- StV 2021, 47