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   BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20   

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BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20 (https://dejure.org/2020,9962)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2020 - 4 StR 67/20 (https://dejure.org/2020,9962)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2020 - 4 StR 67/20 (https://dejure.org/2020,9962)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 274 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 55 Abs. 1 JGG
    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn bei in der Urteilsurkunde fehlender Urteilsformel); Anfechtung von Entscheidungen nach JGG (keine Anwendung der Anfechtungsbeschränkung)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 274 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 55 Abs. 1 JGG
    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn bei in der Urteilsurkunde fehlender Urteilsformel); Anfechtung von Entscheidungen nach JGG (keine Anwendung der Anfechtungsbeschränkung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 268 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 273 Abs. 1 StPO, §§ 268 Abs. 2 Satz 1, 273 Abs. 1, 274 StPO, § 344 Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 JGG, § 13 Abs. 2 Nr. 3 JGG, § 74 Abs. 1, § 74f Abs. 1 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, §§ 74, 109 Abs. 2 JGG, § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen; Wirksame Zustellung des schriftlichen Urteils bei Fehlen der Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkund

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision bei Fehlen eines zulässigen Rechtsmittelziels in der Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Revision im Jugendstrafverfahren: Erfordernis der Angabe des Rechtsmittelziels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Revision bei Fehlen eines zulässigen Rechtsmittelziels in der Revisionsbegründung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 268 Abs. 2 S. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen; Wirksame Zustellung des schriftlichen Urteils bei Fehlen der Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkund

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Revision bei Fehlen eines zulässigen Rechtsmittelziels in der Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zugestellte Urteilsurkunde - und die fehlende Urteilsformel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erziehungsmaßregeln - und die Anfechtung des Urteils

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die im Urteil fehlende Urteilsformel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 739
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20
    Bedenken gegen eine wirksame Zustellung bestehen nicht deshalb, weil die Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkunde gänzlich fehlte (BGH, Urteile vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7; vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07, StraFo 2007, 502).

    Die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus der protokollierten Verkündung (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 273 Abs. 1, 274 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 43/55, BGHSt 8, 41; Urteil vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7).

  • BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07

    Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss);

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20
    Bedenken gegen eine wirksame Zustellung bestehen nicht deshalb, weil die Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkunde gänzlich fehlte (BGH, Urteile vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7; vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07, StraFo 2007, 502).

    Seiner Zustellung bedurfte es im vorliegenden Fall zur Ingangsetzung der Revisionsbegründungsfrist nicht (BGH, Urteil vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07, StraFo 2007, 502).

  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13

    Anfechtung von Entscheidungen im Jugendstrafverfahren (Unzulässigkeit der auf die

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20
    Wegen dieser sachlichen Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, nach der die Anfechtung nur darauf gestützt werden kann, dass die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch beantwortet oder die Sanktion selbst rechtswidrig ist, muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels sicher ausgeschlossen werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6; vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13 (insow. in NStZ-RR 2014, 11 nicht abgedr.) und vom 17. September 2017 - 5 StR 407/17; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 62. Aufl., § 344 Rn. 3a).
  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 43/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20
    Die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus der protokollierten Verkündung (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 273 Abs. 1, 274 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 43/55, BGHSt 8, 41; Urteil vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7).
  • BGH, 07.09.2017 - 5 StR 407/17

    Unzulässigkeit der Revision im Jugendstrafrecht (unklares Angriffsziel des

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20
    Wegen dieser sachlichen Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, nach der die Anfechtung nur darauf gestützt werden kann, dass die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch beantwortet oder die Sanktion selbst rechtswidrig ist, muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels sicher ausgeschlossen werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6; vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13 (insow. in NStZ-RR 2014, 11 nicht abgedr.) und vom 17. September 2017 - 5 StR 407/17; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 62. Aufl., § 344 Rn. 3a).
  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 278/13

    Beschränkung der Revision gegen ein ausschließlich Zuchtmittel anordnendes Urteil

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20
    Wegen dieser sachlichen Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, nach der die Anfechtung nur darauf gestützt werden kann, dass die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch beantwortet oder die Sanktion selbst rechtswidrig ist, muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels sicher ausgeschlossen werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6; vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13 (insow. in NStZ-RR 2014, 11 nicht abgedr.) und vom 17. September 2017 - 5 StR 407/17; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 62. Aufl., § 344 Rn. 3a).
  • BGH, 21.07.2021 - 5 StR 112/21

    Revision gegen ausschließlich Erziehungsmaßregeln und/oder Zuchtmittel

    Wegen dieser sachlichen Beschränkung hat der Revisionsführer sein Anfechtungsziel eindeutig klarzustellen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob mit dem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt wird (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 67/20, NStZ 2020, 739; vom 7. September 2017 - 5 StR 407/17; vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6).
  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 302/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Diese Ausnahme ist in der Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes anerkannt (vgl BGH Urteil vom 18.12.2019 - VIII ZR 332/18 - NZM 2020, 281 RdNr 20; BGH Beschluss vom 21.4.2020 - 4 StR 67/20 - juris RdNr 3; BVerwG Beschluss vom 6.5.2010 - 6 B 48/09 - NVwZ 2010, 962 RdNr 4; BFH Urteil vom 27.7.2004 - IX R 44/01 - BFH/NV 2005, 188 RdNr 12; BFH Beschluss vom 10.3.2009 - I B 1/09 - juris RdNr 6; zu älteren Entscheidungen s Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 167 Fn 175) .
  • OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23

    Revision; Strafprozess; Unzulässige Erweiterung der Öffentlichkeit;

    Wegen dieser sachlichen Beschränkung hat der Revisionsführer sein Anfechtungsziel eindeutig klarzustellen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob mit dem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt wird ( BGH, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 5 StR 112/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 67/20 -, juris).
  • BGH, 12.10.2022 - 2 StR 96/22

    Revisionsbegründung (Anfechtung von Entscheidungen in Jugendsachen: Anordnung

    Wegen dieser sachlichen Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, nach der die Anfechtung nur darauf gestützt werden kann, dass die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch beantwortet oder die Sanktion selbst rechtswidrig ist, muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels sicher ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 67/20, NStZ 2020, 739, und vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6, jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.2021 - 4 StR 89/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Der Strafkammer steht frei, insoweit einen Berichtigungsbeschluss nach Maßgabe der verkündeten Urteilsformel zu erlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 67/20 Rn. 3).
  • BGH, 28.09.2021 - 4 StR 153/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Unterbingung des

    Dem Landgericht ist anheimgestellt, den offenbar versehentlich unrichtig gefassten Tenor der Urteilsurkunde zu berichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 67/20 Rn. 3).
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