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   BGH, 21.04.2021 - 6 StR 135/21   

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https://dejure.org/2021,11312
BGH, 21.04.2021 - 6 StR 135/21 (https://dejure.org/2021,11312)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - 6 StR 135/21 (https://dejure.org/2021,11312)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - 6 StR 135/21 (https://dejure.org/2021,11312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung des Einziehungsausspruchs in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO um die gesamtschuldnerische Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ergänzung des Einziehungsausspruchs in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO um die gesamtschuldnerische Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16

    Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 135/21
    Der Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung steht nicht entgegen, dass das Landgericht bei dem vormaligen Mitangeklagten von der Einziehung des Wertes von Taterträgen abgesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 377; Beschlüsse vom 16. August 2017 - 4 StR 301/17, Rn. 3; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 301/17

    Abänderung der Verfallsentscheidung auf Grund gesamtschuldnerischer Haftung;

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 135/21
    Der Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung steht nicht entgegen, dass das Landgericht bei dem vormaligen Mitangeklagten von der Einziehung des Wertes von Taterträgen abgesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 377; Beschlüsse vom 16. August 2017 - 4 StR 301/17, Rn. 3; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 599/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 135/21
    Der Einziehungsausspruch war in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO um die gesamtschuldnerische Haftung zu ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19, NStZ-RR 2020, 122).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 135/21
    Der Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung steht nicht entgegen, dass das Landgericht bei dem vormaligen Mitangeklagten von der Einziehung des Wertes von Taterträgen abgesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 377; Beschlüsse vom 16. August 2017 - 4 StR 301/17, Rn. 3; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
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