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   BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21   

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BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21 (https://dejure.org/2021,11313)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - 6 StR 6/21 (https://dejure.org/2021,11313)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - 6 StR 6/21 (https://dejure.org/2021,11313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 46 StGB; 267 Abs. 3 Satz 1 StGB
    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einheitliche Tat des Besitzes); Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Mitteilung bestimmender Strafzumessungsgründe)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Gerichtliche Darstellung der Strafzumessungsentscheidung im Urteil; Mitteilung der bestimmenden Zumessungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Gerichtliche Darstellung der Strafzumessungsentscheidung im Urteil; Mitteilung der bestimmenden Zumessungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 416/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Eine erschöpfende Aufzählung aller für die Strafzumessungsentscheidung relevanten Gesichtspunkte ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch in der Praxis möglich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, NStZ 2019, 138, 139; vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).

    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, NStZ-RR 2020, 168; vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, NStZ-RR 2019, 227, 228; vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, aaO).

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87

    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Denn die Strafkammer hat schon nicht erwogen, ob der Angeklagte im Hinblick auf das Vorliegen einer nicht geringen Menge bedingt vorsätzlich handelte; ein zumindest bedingter Vorsatz des Angeklagten liegt indes nahe angesichts der von ihm besessenen erheblichen Morphinmenge mit einem Gewicht von mehr als 2, 5 kg (wobei die enthaltene Wirkstoffmenge von 1, 2 kg Morphinhydrochlorid dem 266-fachen des Grenzwerts der nicht geringen Menge von 4, 5 g Morphinhydrochlorid entspricht; vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179) und der weiteren festgestellten Umstände, namentlich seiner Kenntnis, dass es sich um Morphin handelte, seines mehrjährigen Betäubungsmittelkonsums und seiner mithilfe von Internetrecherchen unternommenen Bemühungen, selbst Rauschgifte herzustellen.
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Er wird bereits von den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu dem beim Angeklagten sichergestellten Methamphetamin getragen und nicht davon berührt, ob im Hinblick auf den gleichzeitigen Besitz des Morphins ebenfalls die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG oder lediglich diejenigen des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG verwirklicht sind; denn in beiden Fällen liegt hier materiellrechtlich nur eine einheitliche Tat des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, NStZ-RR 2016, 211, 212; vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 110/20, NStZ-RR 2020, 317; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29a Rn. 156 und § 29 Teil 13 Rn. 106 f.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    In die Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts kann das Revisionsgericht nur eingreifen, wenn diese Rechtsfehler aufweist, weil die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen hat oder sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Eine erschöpfende Aufzählung aller für die Strafzumessungsentscheidung relevanten Gesichtspunkte ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch in der Praxis möglich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, NStZ 2019, 138, 139; vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, NStZ-RR 2020, 168; vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, NStZ-RR 2019, 227, 228; vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, aaO).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Denn die (Gesamt-)Menge der Betäubungsmittel, die der Täter in seinem Besitz hat, ist ebenso wie die Art und Gefährlichkeit eines Rauschgifts sowie dessen Qualität sowohl für den Unrechtsgehalt der Tat als auch für die Schuld des Täters von besonderer Bedeutung und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, NStZ 1991, 591; Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 StR 181/19, NStZ 2020, 229, 230; Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29 Teil 13 Rn. 90).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 110/20

    Darstellen des gleichzeitigen Besitzes verschiedener zum Eigenkonsum bestimmter

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Er wird bereits von den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu dem beim Angeklagten sichergestellten Methamphetamin getragen und nicht davon berührt, ob im Hinblick auf den gleichzeitigen Besitz des Morphins ebenfalls die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG oder lediglich diejenigen des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG verwirklicht sind; denn in beiden Fällen liegt hier materiellrechtlich nur eine einheitliche Tat des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, NStZ-RR 2016, 211, 212; vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 110/20, NStZ-RR 2020, 317; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29a Rn. 156 und § 29 Teil 13 Rn. 106 f.).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Die Aufhebung des Strafausspruchs führt wegen der durch § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB hergestellten Verknüpfung auch zur Aufhebung des Ausspruchs über die Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel nach § 64 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17, NStZ 2018, 711).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21
    Denn die (Gesamt-)Menge der Betäubungsmittel, die der Täter in seinem Besitz hat, ist ebenso wie die Art und Gefährlichkeit eines Rauschgifts sowie dessen Qualität sowohl für den Unrechtsgehalt der Tat als auch für die Schuld des Täters von besonderer Bedeutung und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, NStZ 1991, 591; Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 StR 181/19, NStZ 2020, 229, 230; Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29 Teil 13 Rn. 90).
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

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