Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2021 - StB 17/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12190
BGH, 21.04.2021 - StB 17/21 (https://dejure.org/2021,12190)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - StB 17/21 (https://dejure.org/2021,12190)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - StB 17/21 (https://dejure.org/2021,12190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 142 Abs. 7 S. 1 StPO; § 144 Abs. 1 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 Nr. 1 StPO
    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers (erneuter inhaltsgleicher Antrag nur bei wesentlicher Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formulierung eines zweiten Antrags auf zusätzlichen Pflichtverteidiger

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1894
  • NStZ 2021, 625

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.03.2022 - StB 5/22

    Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten

    Eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit eines späteren Ausfalls des Pflichtverteidigers gibt - außer in Fällen voraussichtlich ganz besonders langer Hauptverhandlungen - regelmäßig keinen Anlass zur Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - StB 17/21, NJW 2021, 1894 Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, NStZ 2021, 123 Rn. 12; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 2 Ws 3/20, StV 2021, 154, 157; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 144 Rn. 4).

    e) Das vom Verteidiger des Angeklagten geltend gemachte allgemeine Risiko seiner Erkrankung am Corona-Virus begründet nicht die Notwendigkeit der Bestellung eines weiteren Verteidigers (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - StB 17/21, NJW 2021, 1894 Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, NStZ 2021, 123 Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2020 - III-4 Ws 94/20, juris Rn. 2).

  • BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19

    Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers:

    Ist ein Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers rechtskräftig abgelehnt worden (§ 142 Abs. 7 Satz 1 StPO), kann er einen neuerlichen Antrag nur auf Umstände stützen, die sich aufgrund einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergeben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - StB 17/21 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 21.06.2022 - 5 Ws 118/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Ablehnung; sofortige Beschwerde; wiederholter

    Mit der Ausgestaltung des Rechtsmittels als sofortiger Beschwerde wollte der Gesetzgeber eine schnellere Klarheit über die Rechtslage erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.04.2021 - StB 17/21 -, beck online).
  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22

    Pflichtverteidiger, weiterer Verteidiger, Bestellungsgründe, EncroChat

    Zwar wird ein solcher nach ständiger obergerichtlicher und nunmehr auch höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2020, 3736 m. krit. Anm Schork; BGH NJW 2021, 1894) angenommen.
  • KG, 12.01.2022 - 4 Ws 4/22

    Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers bei erheblichem Aktenumfang

    Ihm verbleibt für den unwahrscheinlichen Fall einer solchen Erkrankung immer noch die Möglichkeit, dem Angeklagten sodann einen weiteren Pflichtverteidiger nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO zu bestellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - StB 17/21 -, Rn. 9, juris; KG a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht