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   BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51   

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BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51 (https://dejure.org/1951,1310)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1951 - 3 StR 219/51 (https://dejure.org/1951,1310)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1951 - 3 StR 219/51 (https://dejure.org/1951,1310)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51
    Das Landgericht hat hierzu, unter Wiedergabe der Ausführungen des Reichsgerichts in dem Urteil vom 22. September 1938 (RGSt 72, 339) des näheren dargelegt, dass der Begriff "Tat" im Sinne der angeführten Bestimmung das gesamte Verhalten des Angeklagten umfasse, soweit es nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Handlungseinheit, ein einheitliches zusammengehöriges Tun bilde.

    Dieser Rechtsansicht, die vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden ist (vgl die in RGSt 72, 339 angeführten Rechtsprechungsnachweise), war beizutreten.

  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51
    In dem für die Entscheidung dieser Frage massgeblichen Beschlüsse der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts von 2. Mai 1934 (RGSt 68, 257), der die wahldeutige Feststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei zugelassen hat, ist die rechtliche Möglichkeit wahlweiser Feststellungen im übrigen verneint worden, weil bei sich wahlweise anbietenden Möglichkeiten die nach § 261 StPO zu erfordernde Überzeugung des Tatrichters keinen zuverlässigen Boden habe und weil der Angeklagte durch die Verurteilung, wie sie sich in der Urteilsformel kundtue, möglicherweise zu Unrecht mit einem öffentlich bescheinigten Verdacht belastet werde.

    Infolgedessen muss bei der Bestimmung der Rechtsfolgen der sowohl in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 68, 257) als auch in der durch das Kontrollratsgesetz Nr. 11 aufgehobenen Vorschrift des § 2 b StGB zum Ausdruck gekommene Grund gedenke Anwendung finden, dass da, wo die nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften vollzogene Tatsachenermittlung den Zweifel nicht behoben hat, die für den Angeklagten günstigste Rechtslage der Entscheidung zu Grunde zu legen ist.

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51
    Deshalb sind auch in der Rechtsprechung nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 Wahlfeststellungen mindestens in dem Umfange für zulässig erachtet worden, in dem das Reichsgericht in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juni 1935, durch das die Vorschrift des § 2 b in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde, die Zulässigkeit bejaht hatte (vgl OGHSt 2, 89 und die daselbst angegebenen Rechtsprechungsnachweise; BGH 2 StR 30/50 - 19. Dezember 1950).
  • RG, 20.11.1924 - II 825/24

    1. Kann nach § 158 StGB. die falsche Aussage durch bloßes Stillschweigen,

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51
    Indessen ist eine bestimmte Form für die Berichtigung nicht vorgeschrieben; sie braucht nicht immer ausdrücklich abgegeben zu werden (vgl RGSt 58, 380; 64, 215; Schoenke a.a.O. Anm II zu § 158).
  • RG, 02.06.1930 - III 243/30

    1. Zur Anwendung des § 158 StGB. 2. Kann die vor dem Schöffengericht durch Eid

    Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51
    Indessen ist eine bestimmte Form für die Berichtigung nicht vorgeschrieben; sie braucht nicht immer ausdrücklich abgegeben zu werden (vgl RGSt 58, 380; 64, 215; Schoenke a.a.O. Anm II zu § 158).
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
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  • BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80

    Reichweite der Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung -

    Falls sich in der Beweisaufnahme nicht feststellen läßt welche der genannten, sich widersprechenden Aussagen falsch war, kann der Angeklagte gleichwohl - aufgrund wahldeutiger Feststellungen - wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt werden (vgl. BGHSt 2, 351 ff; BGH NJW 1957, 1886; BGH, urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 219/51 - mitgeteilt bei Dalling in MDR 1951, 464).
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